Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 68
(1) Die Personalvertretung hat folgende allgemeine Aufgaben:
- 1.
Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen, - 2.
darüber zu wachen, daß die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Verwaltungsanordnungen durchgeführt werden, - 3.
Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken, - 4.
die Eingliederung und berufliche Entwicklung Schwerbeschädigter und sonstiger schutzbedürftiger, insbesondere älterer Personen zu fördern, - 5.
Maßnahmen zur beruflichen Förderung Schwerbeschädigter zu beantragen, - 5a.
die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern insbesondere bei der Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung und dem beruflichen Aufstieg, zu fördern, - 6.
die Eingliederung ausländischer Beschäftigter in die Dienststelle und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Beschäftigten zu fördern, - 7.
mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Förderung der Belange der in § 57 genannten Beschäftigten eng zusammenzuarbeiten.
(2) Die Personalvertretung ist zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Ihr sind die hierfür erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Personalakten dürfen nur mit Zustimmung des Beschäftigten und nur von den von ihm bestimmten Mitgliedern der Personalvertretung eingesehen werden. Dienstliche Beurteilungen sind auf Verlangen des Beschäftigten der Personalvertretung zur Kenntnis zu bringen.
Referenzen - Gesetze | § 669 BGB
§ 669 BGB zitiert oder wird zitiert von 2 §§.
§ 669 BGB wird zitiert von 1 anderen §§ im Bürgerliches Gesetzbuch.
Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 10
(1) Personen, die Aufgaben oder Befugnisse nach diesem Gesetz wahrnehmen oder wahrgenommen haben, haben über die ihnen dabei bekanntgewordenen Angelegenheiten und Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. Abgesehen von den Fällen des § 68 Abs. 2 Satz 3 u
§ 669 BGB zitiert 1 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.
Bundespersonalvertretungsgesetz - BPersVG | § 57
In Dienststellen, bei denen Personalvertretungen gebildet sind und denen in der Regel mindestens fünf Beschäftigte angehören, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte) oder die sich in einer beruflichen Ausbildung b
14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 669 BGB.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2019 - 17 P 18.2581
bei uns veröffentlicht am 21.05.2019
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Gründe
I.
Das Verfahren betrifft Datenschutzfragen zur Unterrichtung der Personalvertretung durch die Dienststelle bei der Mitbestimmung anlässlich der Versetzung
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 30. Aug. 2017 - AN 7 P 17.01180, 7 PE 17.01411
bei uns veröffentlicht am 30.08.2017
Tenor
1. Der Feststellungsantrag wird abgewiesen.
2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgewiesen.
Gründe
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage der Mitbestimmungsbedürftigk
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 08. Sept. 2016 - 5 A 10374/16
bei uns veröffentlicht am 08.09.2016
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
Auf die Beschwerde des Beteiligten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz vom 9. März 2016 aufgehoben und der Antrag des Antragstellers abgelehnt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Grü
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Apr. 2016 - 1 WB 29/15
bei uns veröffentlicht am 20.04.2016
Tatbestand
1
Der Antragsteller, der Personalrat beim Bundesministerium der Verteidigung am 2. Dienstsitz Berlin, macht eine Verletzung seiner Beteiligungsrechte nach dem
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 12. Okt. 2015 - 1 B 918/15
bei uns veröffentlicht am 12.10.2015
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren a
Bundesarbeitsgericht Urteil, 26. März 2015 - 2 AZR 783/13
bei uns veröffentlicht am 26.03.2015
Tenor
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. August 2013 - 8 Sa 215/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. März 2014 - 6 P 1/13
bei uns veröffentlicht am 19.03.2014
Gründe
I.
1
In der Agentur für Arbeit Duisburg findet elektronische Arbeitszeiterfassun
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Sept. 2012 - 6 P 7/11
bei uns veröffentlicht am 04.09.2012
Gründe
I.
1
Mit Schreiben vom 7. August 2008 forderte der Antragsteller den Beteiligten
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Sept. 2012 - 6 P 5/11
bei uns veröffentlicht am 04.09.2012
Gründe
I.
1
Mit Schreiben vom 21. Mai 2008 forderte der Antragsteller den Beteiligten a
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Apr. 2012 - 6 P 1/11
bei uns veröffentlicht am 16.04.2012
Gründe
I.
1
Der 1951 geborene Jürgen R. war seit August 1974 als Beamter bei der Bundes
Bundesarbeitsgericht Urteil, 29. Juni 2011 - 7 AZR 774/09
bei uns veröffentlicht am 29.06.2011
Tenor
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. September 2009 - 17 Sa 678/09 - wird zurückgewiesen.
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. März 2011 - 6 P 15/10
bei uns veröffentlicht am 07.03.2011
Gründe
I.
1
Bei der Einstellung von Arbeitnehmern pflegt der Beteiligte im Rahmen der M
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Juni 2010 - 6 P 8/09
bei uns veröffentlicht am 23.06.2010
Tatbestand
1
In der Zeit ab April 2006 schrieb der Beteiligte unter Bezugnahme auf § 84 Abs. 2 SGB IX Beschäftigte seiner Dienststelle an, die innerhalb des zurückliegen
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 07. Apr. 2010 - 6 P 6/09
bei uns veröffentlicht am 07.04.2010
Gründe
I.
1
Mit Schreiben vom 3. Mai 2006 bat der Beteiligte zu 1 den Antragsteller dar
In Dienststellen, bei denen Personalvertretungen gebildet sind und denen in der Regel mindestens fünf Beschäftigte angehören, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte) oder die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden und...
In Dienststellen, bei denen Personalvertretungen gebildet sind und denen in der Regel mindestens fünf Beschäftigte angehören, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (jugendliche Beschäftigte) oder die sich in einer beruflichen Ausbildung befinden und...