Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 67 Befreiungen

(1) Von den Geboten und Verboten dieses Gesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn

1.
dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist oder
2.
die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde und die Abweichung mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar ist.
Im Rahmen des Kapitels 5 gilt Satz 1 nur für die §§ 39 und 40, 42 und 43.

(2) Von den Verboten des § 33 Absatz 1 Satz 1 und des § 44 sowie von Geboten und Verboten im Sinne des § 32 Absatz 3 kann auf Antrag Befreiung gewährt werden, wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Im Fall des Verbringens von Tieren oder Pflanzen aus dem Ausland wird die Befreiung vom Bundesamt für Naturschutz gewährt.

(3) Die Befreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. § 15 Absatz 1 bis 4 und Absatz 6 sowie § 17 Absatz 5 und 7 finden auch dann Anwendung, wenn kein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 vorliegt.

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Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen


(1) Eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen im Sinne des Umweltschadensgesetzes ist jeder Schaden, der erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Erreichung oder Beibehaltung des günstigen Erhaltungszustands dieser Lebensräume oder Ar
zitiert 11 andere §§ aus dem .

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten


(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,2. wild lebende Tiere der

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 14 Eingriffe in Natur und Landschaft


(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funkt

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 42 Zoos


(1) Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten 1. Zirkusse,2. Tierhandlungen und3. Gehege z

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


(1) Bedarf ein Eingriff nach anderen Rechtsvorschriften einer behördlichen Zulassung oder einer Anzeige an eine Behörde oder wird er von einer Behörde durchgeführt, so hat diese Behörde zugleich die zur Durchführung des § 15 erforderlichen Entscheidu

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 32 Schutzgebiete


(1) Die Länder wählen die Gebiete, die der Kommission nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG zu benennen sind, nach den in diesen Vorschriften genannten Maßgaben aus. Sie stellen das B

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


(1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 33 Allgemeine Schutzvorschriften


(1) Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig. Die für Naturschutz und Landsc

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 43 Tiergehege


(1) Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo im Sinne des § 42 Absatz 1 sind.

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen


(1) Die Auswahl von geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz unter Beteiligung der Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, und unter

Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG 2009 | § 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren


(1) Das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt, sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies gilt nicht für kü

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Apr. 2016 - 8 ZB 14.1532

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. III. Unter Abänderung de

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 14. Nov. 2017 - Au 3 K 17.196

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts ... vom 24. März 2015 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 18. Januar 2017 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens haben der Beklagte und die Beigeladene je zur Hälfte zu tragen.

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Sept. 2017 - M 8 K 16.4575

bei uns veröffentlicht am 18.09.2017

Tenor I. Soweit die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Die Antwort zu Frage 3 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, Frage 3 des Vorbescheidsantrages vom 14. Juni

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Jan. 2016 - M 8 K 14.3180

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist Eigentümer des G

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Apr. 2015 - 22 C 14 2701

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 12. November 2014 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Klägerin beantragte

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 29. März 2016 - 22 B 14.1875, 22 B 14.1876

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor I. Die Berufungen werden zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten der Berufungsverfahren zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Mai 2016 - M 16 E 16.1607

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antragstelle

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Jan. 2019 - M 9 SN 18.4926

bei uns veröffentlicht am 15.01.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 3.750,- EUR f

Verwaltungsgericht München Urteil, 04. Mai 2015 - M 8 K 14.2652

bei uns veröffentlicht am 04.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 8 K 14.2652 Im Namen des Volkes Urteil vom 4. Mai 2015 Sachgebiets-Nr. 1023 8. Kammer Hauptpunkte: Fällungsgenehmigung für eine Esche auf dem N

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 13. Mai 2015 - Vf. 16-VII/14

bei uns veröffentlicht am 13.05.2015

Tenor Der Antrag wird abgewiesen. Gründe I. Gegenstand der Popularklage ist die Frage, ob die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „An der Münchner Straße“ der Gemeinde Gmund a. Tegernsee vom 20.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2017 - 15 N 14.2033

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor I. Die am 18. September 2013 öffentlich bekannt gemachte Satzung „Erweiterung und 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. ... ‚...‘“ der Gemeinde U. ist unwirksam. II. Die Antragsgegnerin

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Nov. 2015 - M 8 K 14.2817

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 8 K 14.2817 Im Namen des Volkes Urteil vom 23. November 2015 8. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Fällungsgenehmigung für eine 24

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 02. Feb. 2016 - RN 4 K 14.1705

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Regensburg Az. RN 4 K 14.1705 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. Februar 2016 4. Kammer ..., stv. Urkundsbeamtin Sachgebiets-Nr: 1023 Hauptpunkte: Grünlandu

Verwaltungsgericht München Beschluss, 29. Aug. 2018 - M 1 SN 18.2253

bei uns veröffentlicht am 29.08.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 16. Februar 2016 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beige

Bayerischer Verfassungsgerichtshof Entscheidung, 18. Feb. 2016 - Vf. 5-VII-14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Gründe Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs Aktenzeichen: Vf. 5-VII-14 vom 18. Februar 2016 Leitsatz: ... erlässt in dem Verfahren über die Popularklage Frau E. W. u. a. in W. auf Feststell

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 28. Aug. 2018 - 14 B 15.2206

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 30. Januar 2013 wird aufgehoben. Es wird festgestellt, dass der Bescheid des Beklagten vom 11. Januar 2012 rechtswidrig war. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Aug. 2014 - 8 CS 14.1300

bei uns veröffentlicht am 19.08.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen gesamtverbindlich zu tragen. III. D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Dez. 2014 - 1 ZB 13.2596

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000‚-Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Dez. 2015 - AN 11 K 14.01575

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 11 K 14.01575 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. Dezember 2015 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1023 Hauptpunkte: Verstoß gegen Landschaftssch

Verwaltungsgericht München Beschluss, 28. Juli 2015 - M 8 S 15.2643

bei uns veröffentlicht am 28.07.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sic

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Dez. 2015 - 1 ZB 14.2623

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt. G

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Juni 2014 - M 2 S 14.2116

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 15.000,00 € festgesetzt. Gründe I. Die Antrag

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Juni 2016 - M 8 K 15.2412

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 19. Mai 2015 wird aufgehoben. II. Die Beklagte wird verpflichtet, die am 9. April 2015 beantragte Genehmigung zur Fällung der Lärche mit 200 cm Stammumfang auf dem Grundstück .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2017 - 22 C 16.1554

bei uns veröffentlicht am 30.06.2017

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 2016 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtliche

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Nov. 2015 - AN 11 K 15.00639

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 11 K 15.00639 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. November 2015 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1021 Hauptpunkte: - Artenschutzrechtliches Tötungsverbot - Beurtei

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Okt. 2015 - M 2 SN 15.4544

bei uns veröffentlicht am 30.10.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert wird auf 10.000,00 € fes

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. März 2014 - 8 CS 13.1018

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 17. April 2013 trägt der Antragsteller die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außerge

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. März 2014 - 8 CS 13.1013

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 10. April 2013 hat der Antragsteller die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der B

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. Sept. 2015 - B 2 K 15.493

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt den Beklagten unter Aufhebung seines A

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 08. Sept. 2015 - RO 4 S 15.1211

bei uns veröffentlicht am 08.09.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich g

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Juni 2015 - M 9 K 14.4396

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor I. Der Bescheid vom … August 2014 wird aufgehoben, soweit er mit der Klage angegriffen ist. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Jan. 2018 - M 8 K 16.4649

bei uns veröffentlicht am 22.01.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich mit seiner Verpfl

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Okt. 2017 - M 11 K 16.833

bei uns veröffentlicht am 19.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des v

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Mai 2015 - M 8 K 14.1534

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 8 K 14.1534 Im Namen des Volkes Urteil vom 11. Mai 2015 8. Kammer Sachgebiets-Nr. 920 Hauptpunkte: Fällungsgenehmigung; kein

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2016 - 15 ZB 16.640

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Berufung wird zugelassen. II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird vorläufig auf 76.840,- € festgesetzt. Gründe Die Berufung ist gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen,

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Juli 2016 - 15 ZB 14.400

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Die Berufung wird zugelassen. II. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird vorläufig auf 20.000,- € festgesetzt. Gründe Die Berufung ist gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen,

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 18. Dez. 2018 - 4 K 8500/17

bei uns veröffentlicht am 18.12.2018

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 6. September 2017 verpflichtet, der Klägerin den unter dem 29. Februar 2016 beantragten immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zu erteilen. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 04. Dez. 2018 - 5 K 10542/17.TR

bei uns veröffentlicht am 04.12.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterleg

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 04. Juli 2018 - 5 S 2117/16

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor Der Bescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 27. Oktober 2016 wird aufgehoben.Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen den Teilwiderruf eines

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 20. Juni 2018 - 8 A 11914/17

bei uns veröffentlicht am 20.06.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. April 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Trier abgeändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens beider Rech

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Mai 2018 - 4 C 2/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tatbestand 1 Der Kläger nimmt die Beklagte auf Entschädigung in Anspruch. 2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 18. Apr. 2018 - 5 S 2105/15

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Der Antrag wird abgewiesen.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan „Kirchberg-Mittelweg“ der Gemeinde Weingarten (Baden) in

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 31. Jan. 2018 - 2 L 56/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tatbestand 1 Der Kläger ist seit dem 01.04.1999 Eigentümer des 23.780 m² großen Grundstücks der Gemarkung (N.), Flur A, Flurstück 43/22, und wendet sich gegen eine naturschutzrechtliche Verfügung, mit der ihm die Einstellung der Ackernutzung und d

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 20. Nov. 2017 - 1 B 69/17

bei uns veröffentlicht am 20.11.2017

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärt haben Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Der Antragsteller trägt 1/7 und der Antragsgegner 6/7

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 11. Sept. 2017 - 1 B 128/17

bei uns veröffentlicht am 11.09.2017

Tenor Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 10.000,-- EUR festgesetzt. Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt die Wiederherstel

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 25. Juli 2017 - 8 B 10987/17

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 20. März 2017 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu t

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 10. Mai 2017 - 2 K 3007/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Stahlhalle.2 Der Kläger ist Eigentümer der südwestlich von T. gelegenen Grundst

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 09. Mai 2017 - 3 L 504/17.NW

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, entlang der Ufer des Glan im Bereich zwischen der Einmündung der Lauter bei Lauterecken und der Kreisgrenze bei Meisenheim Baumfäll- und Baumkappungsmaßnahmen durchzuführen. Der

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 04. Mai 2017 - 3 KM 152/17

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor Der am 9. Januar 2017 bekanntgemachte und am 24. Januar 2017 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr. 1 „A“ der Antragsgegnerin wird bis zu einer Entscheidung in dem noch anhängig zu machenden Normenkontrollhauptsacheverfahren außer Vollzug gese

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 27. Apr. 2017 - 8 B 10738/17

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier vom 14. Februar 2017 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen z

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(1) Die Auswahl von geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz unter Beteiligung der Behörden, deren Aufgabenbereich berührt ist, und unter Einbeziehung...
(1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlage...
(1) Das Ausbringen von Pflanzen in der freien Natur, deren Art in dem betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren nicht mehr vorkommt, sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies gilt nicht für künstlich...
(1) Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten 1. Zirkusse,2. Tierhandlungen und3. Gehege zur Haltung von...
(1) Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden und die kein Zoo im Sinne des § 42 Absatz 1 sind. (2)...
(1) Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig. Die für Naturschutz und Landschaftspflege...
(1) Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,2. wild lebende Tiere der streng...
(1) Die Länder wählen die Gebiete, die der Kommission nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 4 Absatz 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG zu benennen sind, nach den in diesen Vorschriften genannten Maßgaben aus. Sie stellen das Benehmen mit...
(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mit...
(1) Bedarf ein Eingriff nach anderen Rechtsvorschriften einer behördlichen Zulassung oder einer Anzeige an eine Behörde oder wird er von einer Behörde durchgeführt, so hat diese Behörde zugleich die zur Durchführung des § 15 erforderlichen Entscheidungen und...
(1) Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne dieses Gesetzes sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit...