Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV 2013 | § 1 Bußgeldkatalog

(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1, § 24a Absatz 1 bis 3 und § 24c Absatz 1 und 2 des Straßenverkehrsgesetzes, die in der Anlage zu dieser Verordnung (Bußgeldkatalog – BKat) aufgeführt sind, ist eine Geldbuße nach den dort bestimmten Beträgen festzusetzen. Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 des Straßenverkehrsgesetzes, bei denen im Bußgeldkatalog ein Regelsatz von bis zu 55 Euro bestimmt ist, ist ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben.

(2) Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze. Sie gehen von gewöhnlichen Tatumständen sowie in Abschnitt I des Bußgeldkatalogs von fahrlässiger und in Abschnitt II des Bußgeldkatalogs von vorsätzlicher Begehung aus.

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Fahrverbot: Kein Augenblicksversagen beim „Frühstart“ wegen Fußgängerampel

03.03.2016

Wer die für den fließenden Verkehr maßgebliche Lichtzeichenanlage mit dem Grünlicht der Fußgängerampel verwechselt, kann sich nicht auf ein „Augenblicksversagen“ berufen.
andere

Geschwindigkeitsüberschreitung: Gericht muss Tatvorsatz auch bei Kenntnis begründen

13.10.2015

Das Gericht muss bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein vorsätzliches Handeln des Fahrers auch dann darlegen, wenn der Betroffene die Geschwindigkeitsbegrenzung kennt.
andere

OWi-Recht: Zum Tatbestand der Abstandsunterschreitung

02.04.2015

Eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann bereits vorliegen, wenn der Fahrer zu irgendeinem Zeitpunkt seiner Fahrt pflichtwidrig den gewährten Abstand unterschreitet.
andere

Fahrverbot: Auswirkung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung

27.10.2011

kann dazu führen, dass das angeordnete Fahrverbot (teilweise) als vollstreckt gilt-OLG Hamm vom 24.03.11-Az: III-3 RBs 70/10
andere

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 24a 0,5 Promille-Grenze


(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalk

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 24 Bußgeldvorschriften


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 1j Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 oder 6, § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c oder d, Nummer 2, 3, 5, 6 Buchstabe a, Nummer 8 bis 16 oder 17, jeweils auc

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 24c Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen


(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solche

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68 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Dez. 2014 - M 23 S 14.3625

bei uns veröffentlicht am 30.12.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.400,-- festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wend

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Okt. 2018 - 11 CS 18.1240

bei uns veröffentlicht am 15.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.800,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, ei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Juni 2016 - Au 3 K 16.230

bei uns veröffentlicht am 08.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 13. März 2019 - Au 3 S 18.1852

bei uns veröffentlicht am 13.03.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 3.600,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin - eine Gm

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 24. Mai 2016 - Au 3 S 16.681

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.400,- festgesetzt. Gründe I. Die Antragstelleri

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Mai 2016 - Au 3 K 15.1218

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheits

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Jan. 2019 - 11 CS 18.1373

bei uns veröffentlicht am 07.01.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.400,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller, de

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Aug. 2018 - M 23 S 18.1894

bei uns veröffentlicht am 07.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.400 Euro festgesetzt. Gründe I. Die in … niedergelassene A

Verwaltungsgericht München Beschluss, 30. Juni 2014 - 23 S 14.652

bei uns veröffentlicht am 30.06.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.200,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wend

Verwaltungsgericht München Urteil, 21. Juli 2014 - 23 K 13.4969

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung o

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Jan. 2016 - 11 CS 15.2576

bei uns veröffentlicht am 25.01.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.200 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 06. Dez. 2014 - Au 3 K 14.1144

bei uns veröffentlicht am 06.12.2014

Tenor I. Soweit die Parteien das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu 4/5, der

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Juni 2017 - M 23 S 17.1592

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.200,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet s

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 26. Okt. 2016 - Au 3 S 16.1351

bei uns veröffentlicht am 26.10.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.400,- festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Apr. 2014 - M 23 K 13.4294

bei uns veröffentlicht am 07.04.2014

Tenor I. Soweit der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt wurde, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Dez. 2015 - M 23 S 15.4590

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf € 2.400,- festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet si

Amtsgericht Landsberg am Lech Urteil, 07. Nov. 2017 - 3 OWi 609 Js 120731/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor Es wird eine Geldbuße von 240 EURO verhängt. D. Betroffenen wird auf die Dauer von 1 Monat verboten, Kraftfahrzeuge aller Art im Straßenverkehr zu führen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 11. Nov. 2015 - M 23 S 15.4412

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.200,-- EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet si

Amtsgericht Regensburg Beschluss, 28. Nov. 2017 - 31a OWi 126 Js 26831/16 (2)

bei uns veröffentlicht am 28.11.2017

Tenor 1. Der Betroffene wird wegen der im Bußgeldbescheid des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz vom 28.06.2016 (Az. 105501948) bezeichneten Tat zu einer Geldbuße von 160,00 € verurteilt. 2. Dem Betroffen

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 30. Juli 2015 - Au 3 S 15.880

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf EUR 2.400,- festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin begehrt die Wied

Amtsgericht Miesbach Urteil, 20. Mai 2014 - 41 OWi 53 Js 9471/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tenor 1. Der Betroffene ist schuldig einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit des Führens eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr mit einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 oder mehr Promille oder zu einer A

Amtsgericht Miesbach Urteil, 08. Juli 2014 - 31 OWi 53 Js 14001/14

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor 1. Der Betroffene wird wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h zu einer Geldbuße von

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 08. März 2018 - 1 OWi 2 Ss Bs 107/18, 1 OWi 2 SsBs 107/18

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Pirmasens vom 29. September 2017 wird als unbegründet verworfen. 2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels (§ 473 Abs. 1 StPO). Gründe 1 Das Am

Europäischer Gerichtshof Urteil, 26. Okt. 2017 - C-195/16

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

URTEIL DES GERICHTSHOFS (Zweite Kammer) 26. Oktober 2017 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Beförderung – Führerschein – Richtlinie 2006/126/EG – Art. 2 Abs. 1 – Gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen – Begr

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 21. März 2017 - 2 Ws 6/17

bei uns veröffentlicht am 21.03.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Wittenberg vom 3. November 2016 im Rechtsfolgenausspruch dahingehend abgeändert, dass - der Betroffene zur Geldbuße von 80,00 € verurteilt wird und - da

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 11. Jan. 2017 - 3 L 13/17.NW

bei uns veröffentlicht am 11.01.2017

weitere Fundstellen ... Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.400,00 € festgesetzt. Gründe 1 Der gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsor

Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 04. Nov. 2016 - 1 K 2470/14 L

bei uns veröffentlicht am 04.11.2016

Tenor Die Festsetzung der Lohnsteuer für April 2014 vom 9. Mai 2014 wird unter Aufhebung der Einspruchsentscheidung vom 28. Juli 2014 dahingehend geändert, dass die angemeldete Lohnsteuer um 1.925,96 € und die darauf entfallenden Annexsteuern um 240

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Aug. 2016 - 6 K 3287/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 11

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 09. Mai 2016 - 2 (7) SsRs 199/16; 2 (7) SsRs 199/16 - AK 74/16

bei uns veröffentlicht am 09.05.2016

Tenor 1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom 19. Januar 2016 im Rechtsfolgenausspruch dahin abgeändert, dass der Betroffene zu einer Geldbuße von 150 EUR verurteilt wird. 2. Die weitergehen

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 03. März 2016 - 3 RBs 55/16

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Tenor Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der mitunterzeichnenden Einzelrichterin). Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betrof

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 16. Feb. 2016 - 3 RBs 385/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2016

Tenor Die Sache wird dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (Entscheidung der mitunterzeichnenden Einzelrichterin). Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betrof

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 22. Dez. 2015 - 21 Ss OWi 198/15 (B)

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor I. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Rostock vom 22.09.2015 wird als unbegründet verworfen. II. Der Betroffene hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Gründe I. 1 Das Amtsgericht

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 24. Nov. 2015 - 6 K 1140/15

bei uns veröffentlicht am 24.11.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 13. Januar 2015 wird aufgehoben, soweit die festgesetzten Verwaltungskosten 65,00 Euro übersteigen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Der Gerichtsbescheid ist weg

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 13. Okt. 2015 - 8 B 868/15

bei uns veröffentlicht am 13.10.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 6. Juli 2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 16. Juli 2015 - 15 K 5677/14

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Die Verwirkungsbescheide der Beklagten vom 20. Juni 2014 und vom 1. Juli 2014 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 29. Oktober 2014 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Das Urteil ist wegen der K

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 05. März 2015 - 6 K 7123/13

bei uns veröffentlicht am 05.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des aufgrund des Urteils vollstre

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 23. Feb. 2015 - 1 L 349/15.TR

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 4. Februar 2015 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 26. Januar 2015 wird bezüglich der Ziffer 1 des Bescheides wiederhergestellt und bezüglich der Ziffer 3 angeordnet. Der...

Verwaltungsgericht Arnsberg Beschluss, 12. Jan. 2015 - 6 L 1333/14

bei uns veröffentlicht am 12.01.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage 6 K 3419/14 gegen die Verfügung des Antragsgegners vom 27. November 2014 wird hinsichtlich der Entziehung der Fahrerlaubnis des Antragstellers und der Aufforderung zur Abgabe des Führerscheins angeordnet.Der

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 08. Jan. 2015 - 3 RBs 354/14

bei uns veröffentlicht am 08.01.2015

Tenor Die Sache wird gem. § 80a Abs. 3 OWiG dem Senat für Bußgeldsachen in der Besetzung mit 3 Richtern übertragen (Entscheidung des Einzelrichters). Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG auf Kosten des Betro

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. Dez. 2014 - 3 RBs 264/14

bei uns veröffentlicht am 22.12.2014

Tenor Die Rechtsbeschwerde wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen (§ 79 Abs. 3 OWiG in Verbindung mit § 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen. 1Gründe: 2I. 3Das

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 22. Sept. 2014 - 6 K 8838/13

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollstreckbaren Bet

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 16. Sept. 2014 - 6 K 4512/13

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des aufgrund des Gerich

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Aug. 2014 - 14 L 1772/14

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird auf 1.800,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der sinngemäße Antrag der Antragstellerin, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 5055/14 gegen di

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 14. Aug. 2014 - 14 K 2379/14

bei uns veröffentlicht am 14.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreiben

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 14. Aug. 2014 - 14 K 1685/14

bei uns veröffentlicht am 14.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutre

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 25. Juli 2014 - 14 L 1445/14

bei uns veröffentlicht am 25.07.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird auf 2.400,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 4119/14 gegen die O

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 16. Juli 2014 - 3 L 568/14.NW

bei uns veröffentlicht am 16.07.2014

Diese Entscheidung zitiert Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.400,-- € festgesetzt. Gründe 1 Der Antrag, die aufschiebend

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2014 - 14 L 1505/14

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird auf 1.200,00 Euro festgesetzt. 1Gründe: 2Der sinngemäße Antrag des Antragstellers, 3die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 4302/14 gegen die O

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 25. Juni 2014 - 14 K 9471/13

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutre

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 23. Juni 2014 - 14 K 7350/13

bei uns veröffentlicht am 23.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutre

Referenzen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 1j Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 oder 6, § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c oder d, Nummer 2, 3, 5, 6 Buchstabe a, Nummer 8 bis 16 oder 17, jeweils auch in...
(1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentrati...
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks...
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 1j Absatz 1 Nummer 1, 2, 4, 5 oder 6, § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c oder d, Nummer 2, 3, 5, 6 Buchstabe a, Nummer 8 bis 16 oder 17, jeweils auch in...