Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV 2021 | § 10 Anerkannte Nachweise

Anerkannte Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 6 sind:

1.
Nachhaltigkeitsnachweise, solange und soweit sie nach § 11 oder § 18 ausgestellt worden sind,
2.
Nachhaltigkeitsnachweise nach § 16,
3.
Nachhaltigkeitsnachweise nach § 17 und
4.
Nachhaltigkeitsnachweise, die nach § 14 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung vom 23. Juli 2009 (BGBl. I S. 2174), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Juni 2018 (BGBl. I S. 827) geändert worden ist, anerkannt sind und bis zum Ablauf des 7. Dezember 2021 ausgestellt worden sind.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV | § 14 Anerkannte Nachweise


Anerkannte Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 sind: 1.Nachhaltigkeitsnachweise, solange und soweit sie nach § 15 oder § 24 ausgestellt worden sind,2.Nachhaltigkeitsnachweise nach § 22 und3.Nachhaltigkeitsnachweise nach
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV 2021 | § 17 Weitere anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise


(1) Nachhaltigkeitsnachweise gelten auch als anerkannt, solange und soweit sie nach dem Recht der Europäischen Union oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirt

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV 2021 | § 11 Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen


(1) Zur Ausstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen sind nur letzte Schnittstellen berechtigt. Letzte Schnittstellen können für flüssige Biobrennstoffe, die sie hergestellt haben, oder für aus Biomasse-Brennstoffen erzeugten Strom einen Nachhaltigkeits

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV 2021 | § 16 Anerkannte Nachhaltigkeitsnachweise auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung


(1) Nachhaltigkeitsnachweise gelten auch als anerkannt, solange und soweit sie auf Grund der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vom 2. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5126, 5143) in der jeweils geltenden Fassung anerkannt sind. (2) Abweichend von

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Bundesgerichtshof Urteil, 12. Okt. 2016 - VIII ZR 141/15

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 141/15 Verkündet am: 12. Oktober 2016 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGH

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Anerkannte Nachweise über die Erfüllung der Anforderungen nach den §§ 4 bis 8 sind: 1.Nachhaltigkeitsnachweise, solange und soweit sie nach § 15 oder § 24 ausgestellt worden sind,2.Nachhaltigkeitsnachweise nach § 22 und3.Nachhaltigkeitsnachweise nach § 23.Die...