Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung

(1) Die Genehmigung kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies erforderlich ist, um die Erfüllung der in § 6 genannten Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen. Zur Sicherstellung der Anforderungen nach § 5 Absatz 3 soll bei Abfallentsorgungsanlagen im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 auch eine Sicherheitsleistung auferlegt werden.

(1a) Für den Fall, dass eine Verwaltungsvorschrift nach § 48 für die jeweilige Anlagenart keine Anforderungen vorsieht, ist bei der Festlegung von Emissionsbegrenzungen für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie in der Genehmigung sicherzustellen, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen die in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten nicht überschreiten.

(1b) Abweichend von Absatz 1a kann die zuständige Behörde weniger strenge Emissionsbegrenzungen festlegen, wenn

1.
eine Bewertung ergibt, dass wegen technischer Merkmale der Anlage die Anwendung der in den BVT-Schlussfolgerungen genannten Emissionsbandbreiten unverhältnismäßig wäre, oder
2.
in Anlagen Zukunftstechniken für einen Gesamtzeitraum von höchstens neun Monaten erprobt oder angewendet werden sollen, sofern nach dem festgelegten Zeitraum die Anwendung der betreffenden Technik beendet wird oder in der Anlage mindestens die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionsbandbreiten erreicht werden.
Bei der Festlegung der Emissionsbegrenzungen nach Satz 1 sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt ist zu gewährleisten. Emissionsbegrenzungen nach Satz 1 dürfen die in den Anhängen der Richtlinie 2010/75/EU festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht überschreiten und keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen.

(2) Die Genehmigung kann auf Antrag für einen bestimmten Zeitraum erteilt werden. Sie kann mit einem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden, wenn die genehmigungsbedürftige Anlage lediglich Erprobungszwecken dienen soll.

(2a) Die Genehmigung kann mit Einverständnis des Antragstellers mit dem Vorbehalt nachträglicher Auflagen erteilt werden, soweit hierdurch hinreichend bestimmte, in der Genehmigung bereits allgemein festgelegte Anforderungen an die Errichtung oder den Betrieb der Anlage in einem Zeitpunkt nach Erteilung der Genehmigung näher festgelegt werden sollen. Dies gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 auch für den Fall, dass eine beteiligte Behörde sich nicht rechtzeitig äußert.

(2b) Im Falle des § 6 Absatz 2 soll der Antragsteller durch eine Auflage verpflichtet werden, der zuständigen Behörde unverzüglich die erstmalige Herstellung oder Verwendung eines anderen Stoffes innerhalb der genehmigten Betriebsweise mitzuteilen.

(2c) Der Betreiber kann durch Auflage verpflichtet werden, den Wechsel eines im Genehmigungsverfahren dargelegten Entsorgungswegs von Abfällen der zuständigen Behörde anzuzeigen. Das gilt ebenso für in Abfallbehandlungsanlagen erzeugte Abfälle. Bei Abfallbehandlungsanlagen können außerdem Anforderungen an die Qualität und das Schadstoffpotential der angenommenen Abfälle sowie der die Anlage verlassenden Abfälle gestellt werden.

(3) Die Teilgenehmigung kann für einen bestimmten Zeitraum oder mit dem Vorbehalt erteilt werden, dass sie bis zur Entscheidung über die Genehmigung widerrufen oder mit Auflagen verbunden werden kann.

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 17 Nachträgliche Anordnungen


(1) Zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten können nach Erteilung der Genehmigung sowie nach einer nach § 15 Absatz 1 angezeigten Änderung Anordnungen getroffen wer

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 52 Überwachung


(1) Die zuständigen Behörden haben die Durchführung dieses Gesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen zu überwachen. Sie können die dafür erforderlichen Maßnahmen treffen und bei der Durchführung dieser Maßnahmen Beauftragte ein

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 21 Widerruf der Genehmigung


(1) Eine nach diesem Gesetz erteilte rechtmäßige Genehmigung darf, auch nachdem sie unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft nur widerrufen werden, 1. wenn der Widerruf gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 vorbeh

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 62 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. eine Anlage ohne die Genehmigung nach § 4 Absatz 1 errichtet,2. einer auf Grund des § 7 erlassenen Rechtsverordnung oder auf Grund einer solchen Rechtsverordnung erlassenen vollziehbaren
zitiert 4 andere §§ aus dem .

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 5 Pflichten der Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen


(1) Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt 1. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigu

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 6 Genehmigungsvoraussetzungen


(1) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn 1. sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 und einer auf Grund des § 7 erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden, und2. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeit

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 4 Genehmigung


(1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gef

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 48 Verwaltungsvorschriften


(1) Die Bundesregierung erlässt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen des Bundes allgemeine Verwaltungsvorschriften,

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79 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Okt. 2009 - III ZR 8/09

bei uns veröffentlicht am 15.10.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VERSÄUMNISURTEIL III ZR 8/09 Verkündet am: 15. Oktober 2009 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Okt. 2017 - Au 4 K 17.178, Au 4 K 17.179, Au 4 K 17.843

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor I. Die Bescheide des Beklagten vom 29. Dezember 2016 (Az.: ... und ... und vom 10. Mai 2017 (Az.: ...) werden aufgehoben. II. Die Kosten der Verfahren hat der Beklagte zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtliche

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Dez. 2016 - 22 AS 16.2421

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Fortdauer der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen den Bescheid des Landratsamtes Bayreuth vom 22. April 2015 wird angeordnet. II. Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die K

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Apr. 2015 - AN 11 K 14.01907

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 11 K 14.01907 Im Namen des Volkes Urteil vom 28. April 2015 rechtskräftig: ... 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1021 Hauptpunkte: Unbegründete Nachbarklage

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Aug. 2014 - 4 K 14.145

bei uns veröffentlicht am 05.08.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollst

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Jan. 2017 - 22 ZB 16.95

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt der Kläger. III. Der Streitwert für

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2014 - 22 ZB 13.579

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Unter Abänderung des Streitwertfestsetzungsbeschlusses des Bayerischen Verwaltungs

Verwaltungsgericht München Beschluss, 21. Aug. 2018 - M 19 S 18.307

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 19. Januar 2018 gegen den Bescheid des Landratsamts ... vom 14. Dezember 2017 wird wiederhergestellt, soweit in Nr. 2 des Bescheids festgelegt ist, dass ein Patron b

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Dez. 2014 - 22 B 14.1514

bei uns veröffentlicht am 19.12.2014

Tenor I. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 14. Januar 2014 wird aufgehoben. II. Die Klage wird abgewiesen. III. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. IV

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Apr. 2018 - 22 ZB 18.627, 22 ZB 18.628

bei uns veröffentlicht am 23.04.2018

Tenor I. Die Verwaltungsstreitsachen 22 ZB 18.627 und 22 ZB 18.628 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Anträge auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. III. Die Klägerin hat die Kosten der Zulassungsve

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 04. Juli 2014 - 11 S 14.00613

bei uns veröffentlicht am 04.07.2014

Tenor 1. Die sofortige Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Landratsamts Roth vom 19. Dezember 2013 wird angeordnet. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Juli 2014 - 11 K 14.00145

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstre

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Juli 2014 - 11 K 14.00122

bei uns veröffentlicht am 02.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstrecku

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. Dez. 2015 - Au 2 K 15.1343

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Aktenzeichen: Au 2 K 15.1343 Im Namen des Volkes Urteil 17. Dezember 2015 2. Kammer Sachgebiets - Nr. 1023 Hauptpunkte: Naturschutzrecht; bestandskräftig imm

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Sept. 2016 - M 1 K 15.2081

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor I. Soweit der Rechtsstreit bezüglich der Klageanträge Nr. 2 und Nr. 4 übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist und soweit die Klage bezüglich des Klageantrags Nr. 3 zurückgenommen wurde, wird das V

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 02. Juni 2014 - 22 CS 14.739

bei uns veröffentlicht am 02.06.2014

Tenor I. Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg wird in den Nummern I und II abgeändert. II. Der Beigeladenen wird aufgegeben, innerhalb eines Monats ab der Zustellung dieses Beschlusses an ihre Bevollmä

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2018 - 22 ZB 17.939

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Beklagte. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Der Streitwert für das Zulassungsve

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Jan. 2014 - M 1 K 13.3005

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor I. Die Auflage Nr. 3.2.4.3 des Bescheids des Landratsamts ... vom 10. Juni 2013 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckba

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Juni 2017 - 22 C 16.1554

bei uns veröffentlicht am 30.06.2017

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Juli 2016 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtliche

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. Sept. 2015 - 22 B 14.1263

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 22 B 14.1263 Im Namen des Volkes Urteil vom 18. September 2015 (VG Regensburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2013, Az.: RO 7 K 12.1702) 22. Senat Sac

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01517

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen mit Ausnahme der dem Beklagten zur Last fallenden aussonderbaren Kosten des Termins

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 21. Nov. 2018 - RN 7 S 18.1756

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage (Az. RN 7 K 18.1627) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 16. Januar 2018 wird wiederhergestellt. II. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. März 2015 - AN 11 K 14.01470

bei uns veröffentlicht am 12.03.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen mit Ausnahme der dem Beklagten zur Last fallenden aussonderbaren Kosten des Termins v

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Sept. 2015 - AN 11 K 15.00630

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach Aktenzeichen: AN 11 K 15.00630 Im Namen des Volkes Urteil vom 16. September 2015 11. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1021 Hauptpunkte: Genehmigung von Windkraft

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. Aug. 2015 - AN 11 K 14.01905

bei uns veröffentlicht am 05.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die V

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Dez. 2017 - W 4 K 15.530

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klä

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 16. Sept. 2015 - AN 11 K 14.01823, AN 11 K 14.01824

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor 1. Die verbundenen Klagen werden abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 03. Aug. 2016 - AN 11 K 15.02105

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1). Die Beigeladene zu 2) trägt ihre außergerichtlichen Kosten selb

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. März 2017 - M 1 K 15.4424

bei uns veröffentlicht am 14.03.2017

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Landratsamts Landsberg am Lech vom 11. September 2015 verpflichtet, über den Antrag des Klägers vom ... September 2014 auf Erteilung einer immissionsschutz-rechtlichen Änder

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 27. Juni 2018 - 3 M 286/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Beiladung der C. GmbH & Co. KG wird abgelehnt. 2. Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 9. Juli 2015 – 7 B 1707/15 – geändert: Die aufs

Verwaltungsgericht Mainz Beschluss, 23. Feb. 2018 - 3 L 1470/17.MZ

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen. Der Wert des Verfahrensgegenstands wird auf 7

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 27. Okt. 2017 - 1 MR 4/17

bei uns veröffentlicht am 27.10.2017

Tenor Auf den Antrag der Antragstellerin wird die Kreisverordnung des Antragsgegners zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Hohe Geest“ vom 01. Juli 2016 bis zur Entscheidung des Senats über den Normenkontro

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 13. Sept. 2017 - 3 L 145/14

bei uns veröffentlicht am 13.09.2017

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 26. Juni 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. D

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 20. Juni 2017 - 1 MB 1/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer - vom 7. März 2016 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Bei

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 09. Nov. 2016 - 2 L 112/14

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Nebenbestimmung in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen, mit der ihr der Beklagte die zeitweise Abschaltung der Anlage

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 08. Nov. 2016 - 11 L 1110/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der im Verfahren 11 K 186/16 erhobenen Klagen gegen den der Beigeladenen erteilten Vorbescheid vom 15.12.2015 in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 08.02.2016 und den Genehmigungsbescheid vom 18.03.2016 zu

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 25. Okt. 2016 - 2 A 4/15 HAL

bei uns veröffentlicht am 25.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollst

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - 7 C 1/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tatbestand 1 Der Kläger, eine anerkannte Vereinigung im Sinne von § 3 Abs. 1 UmwRG, wendet sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 10. August 2009 zur

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Sept. 2016 - 4 C 6/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage. Der geplante Standort liegt auf einer Anhöhe südöstlich des Ort

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 15. Aug. 2016 - 11 K 494/14

bei uns veröffentlicht am 15.08.2016

Tenor Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt. (*1) Die Nebenbestimmungen unter A) 3. und B) 1. des Genehmigungsbescheides vom 21.01.2014 werden aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens tragen Beklagter und Beig

Verwaltungsgericht Minden Beschluss, 08. Aug. 2016 - 1 L 1155/16

bei uns veröffentlicht am 08.08.2016

Tenor Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 120.000,- € festgesetzt. 1Gründe: 2Der sinngemäße Antrag der Antragstellerin, 3die aufschiebende

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. Juni 2016 - 2 L 53/14

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Gründe I. 1 Die Kläger begehren ein Einschreiten des Beklagten gegen eine Schießsportanlage. 2 Mit Bescheid vom 04.03.2009 erteilte der Beklagte der Gemeinde E. eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Schieß

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 20. Apr. 2016 - 2 L 64/14

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Nebenbestimmung in einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage, mit der ihr der Beklagte die zeitweise Abschaltung der Anlage zum

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 05. Apr. 2016 - 5 K 4/14

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor Die vom Beklagten zu Gunsten der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 12.03.2007 wird aufgehoben. Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten d

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 03. März 2016 - 7 B 44/15

bei uns veröffentlicht am 03.03.2016

Gründe I 1 Der Rechtsvorgängerin der Klägerin wurde unter dem 11. Mai 1995 eine immissionsschut

Verwaltungsgericht Düsseldorf Beschluss, 01. Feb. 2016 - 3 L 3643/15

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens 3 K 141/16 untersagt, den Bericht vom 22. Oktober 2015 über die bei der Antragstellerin am 26. August 2015 durchgeführte Umwe

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 18. Jan. 2016 - 6 K 1669/15.TR

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Der Abhilfebescheid des Beklagten vom 16. Januar 2015 wird aufgehoben. Der Beklagte und die Beigeladene haben die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten in vol

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 18. Jan. 2016 - 6 K 1674/15.TR

bei uns veröffentlicht am 18.01.2016

Tenor Der Abhilfebescheid des Beklagten vom 16. Januar 2015 wird aufgehoben. Der Beklagte und die Beigeladene haben die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kos

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 05. Nov. 2015 - 4 K 1106/14.KO

bei uns veröffentlicht am 05.11.2015

Tenor 1 Das Verfahren wird eingestellt, soweit sich die Klage auf die Nebenbestimmung Ziffer 14.1 im Genehmigungsbescheid vom 29. August 2013 bezogen hat; die Nebenbestimmung Ziffer 14.3 wird aufgehoben; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 18. Sept. 2015 - 8 A 1247/12

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. April 2012 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen

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(1) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn 1. sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 und einer auf Grund des § 7 erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden, und2. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der...
(1) Genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt 1. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die...
(1) Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden...
(1) Die Bundesregierung erlässt nach Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51) mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen des Bundes allgemeine Verwaltungsvorschriften, insbesondere...
(1) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn 1. sichergestellt ist, dass die sich aus § 5 und einer auf Grund des § 7 erlassenen Rechtsverordnung ergebenden Pflichten erfüllt werden, und2. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften und Belange des Arbeitsschutzes der...