Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 21 Widerruf der Genehmigung

(1) Eine nach diesem Gesetz erteilte rechtmäßige Genehmigung darf, auch nachdem sie unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft nur widerrufen werden,

1.
wenn der Widerruf gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 vorbehalten ist;
2.
wenn mit der Genehmigung eine Auflage verbunden ist und der Begünstigte diese nicht oder nicht innerhalb einer ihm gesetzten Frist erfüllt hat;
3.
wenn die Genehmigungsbehörde auf Grund nachträglich eingetretener Tatsachen berechtigt wäre, die Genehmigung nicht zu erteilen, und wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde;
4.
wenn die Genehmigungsbehörde auf Grund einer geänderten Rechtsvorschrift berechtigt wäre, die Genehmigung nicht zu erteilen, soweit der Betreiber von der Genehmigung noch keinen Gebrauch gemacht hat, und wenn ohne den Widerruf das öffentliche Interesse gefährdet würde;
5.
um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen.

(2) Erhält die Genehmigungsbehörde von Tatsachen Kenntnis, welche den Widerruf einer Genehmigung rechtfertigen, so ist der Widerruf nur innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme zulässig.

(3) Die widerrufene Genehmigung wird mit dem Wirksamwerden des Widerrufs unwirksam, wenn die Genehmigungsbehörde keinen späteren Zeitpunkt bestimmt.

(4) Wird die Genehmigung in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 3 bis 5 widerrufen, so hat die Genehmigungsbehörde den Betroffenen auf Antrag für den Vermögensnachteil zu entschädigen, den dieser dadurch erleidet, dass er auf den Bestand der Genehmigung vertraut hat, soweit sein Vertrauen schutzwürdig ist. Der Vermögensnachteil ist jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus zu ersetzen, das der Betroffene an dem Bestand der Genehmigung hat. Der auszugleichende Vermögensnachteil wird durch die Genehmigungsbehörde festgesetzt. Der Anspruch kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden; die Frist beginnt, sobald die Genehmigungsbehörde den Betroffenen auf sie hingewiesen hat.

(5) Die Länder können die in Absatz 4 Satz 1 getroffene Bestimmung des Entschädigungspflichtigen abweichend regeln.

(6) Für Streitigkeiten über die Entschädigung ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten nicht, wenn eine Genehmigung, die von einem Dritten angefochten worden ist, während des Vorverfahrens oder während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens aufgehoben wird, soweit dadurch dem Widerspruch oder der Klage abgeholfen wird.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 17 Nachträgliche Anordnungen


(1) Zur Erfüllung der sich aus diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen ergebenden Pflichten können nach Erteilung der Genehmigung sowie nach einer nach § 15 Absatz 1 angezeigten Änderung Anordnungen getroffen wer

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 9 Vorbescheid


(1) Auf Antrag soll durch Vorbescheid über einzelne Genehmigungsvoraussetzungen sowie über den Standort der Anlage entschieden werden, sofern die Auswirkungen der geplanten Anlage ausreichend beurteilt werden können und ein berechtigtes Interesse an
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG | § 12 Nebenbestimmungen zur Genehmigung


(1) Die Genehmigung kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies erforderlich ist, um die Erfüllung der in § 6 genannten Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen. Zur Sicherstellung der Anforderungen nach § 5 Absat

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juni 2015 - 22 CS 15.686 u.a.

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor I. Die Verfahren 22 CS 15.686, 22 CS 15.687, 22 CS 15.688, 22 CS 15.689, 22 CS 15.690, 22 CS 15.691 und 22 CS 15.952 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Jan. 2019 - W 4 K 17.987

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamts... vom 28. Juli 2017 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Volls

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2018 - 22 ZB 17.2134, 22 ZB 17.2136, 22 ZB 17.2138, 22 ZB 17.2139, 22 ZB 17.2141, 22 ZB 17.2142, 22 ZB 17.2143, 22 ZB 17.2144, 22 ZB 17.2145, 22 ZB 17.2146

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor I. Die Verfahren 22 ZB 17.2134, 22 ZB 17.2136, 22 ZB 17.2138, 22 ZB 17.2139, 22 ZB 17.2141, 22 ZB 17.2142, 22 ZB 17.2143, 22 ZB 17.2144, 22 ZB 17.2145 und 22 ZB 17.2146 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Mai 2018 - 22 ZB 17.2088, 22 ZB 17.2089, 22 ZB 17.2090, 22 ZB 17.2091, 22 ZB 17.2092, 22 ZB 17.2093, 22 ZB 17.2094, 22 ZB 17.2095, 22 ZB 17.2096, 22 ZB 17.2097

bei uns veröffentlicht am 07.05.2018

Tenor I. Die Verfahren 22 ZB 17.2088, 22 ZB 17.2089, 22 ZB 17.2090, 22 ZB 17.2091, 22 ZB 17.2092, 22 ZB 17.2093, 22 ZB 17.2094, 22 ZB 17.2095, 22 ZB 17.2096 und 22 ZB 17.2097 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Aug. 2017 - W 4 K 14.1310

bei uns veröffentlicht am 08.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen der Beigeladenen als Gesamtschuldner zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorlä

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Dez. 2017 - W 4 K 15.530

bei uns veröffentlicht am 05.12.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klä

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2016 - 22 CS 16.1266

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeve

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Juni 2015 - 22 CS 15.686

bei uns veröffentlicht am 08.06.2015

Tenor I. Die Verfahren 22 CS 15.686, 22 CS 15.687, 22 CS 15.688, 22 CS 15.689, 22 CS 15.690, 22 CS 15.691 und 22 CS 15.952 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg v

Verwaltungsgericht Trier Urteil, 06. Juni 2018 - 9 K 13585/17.TR

bei uns veröffentlicht am 06.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstrecku

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Juli 2017 - 13 K 5412/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2017

Tenor Der Beklagte wird verurteilt, den am 01.01.2006 in Kraft getretenen und derzeit in seiner Fassung der 1. und 2. Fortschreibung vom Februar 2010 bzw. Oktober 2014 geltenden Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart des Luftreinhalteplans für den Regi

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 21. Juni 2017 - 4 K 293/17.KO

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Tenor Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid des Beklagten vom 16. Dezember 2013 (Az. 62-690-042/11) wird aufgehoben. Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 20. Juni 2017 - 1 MB 1/16

bei uns veröffentlicht am 20.06.2017

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 6. Kammer - vom 7. März 2016 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Bei

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Jan. 2017 - 7 B 1/16

bei uns veröffentlicht am 16.01.2017

Gründe I 1 Die Kläger wenden sich gegen eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vo

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 21. Juni 2016 - 2 L 53/14

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Gründe I. 1 Die Kläger begehren ein Einschreiten des Beklagten gegen eine Schießsportanlage. 2 Mit Bescheid vom 04.03.2009 erteilte der Beklagte der Gemeinde E. eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Schieß

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Juni 2016 - 8 D 99/13.AK

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicher

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 11. Sept. 2015 - 8 B 10875/15

bei uns veröffentlicht am 11.09.2015

Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Trier vom 3. September 2015 wird die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die nachträgliche Anordnung des Antragsgegners vom 3. Juli 2015 mit der Maßgabe wiederherge

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 29. Mai 2015 - 11 K 3044/12

bei uns veröffentlicht am 29.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 4. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladenen zu 1. und 4. jedoch

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 30. Apr. 2015 - 6 K 454/14

bei uns veröffentlicht am 30.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1T a

Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 11. Juli 2014 - 8 K 2045/14

bei uns veröffentlicht am 11.07.2014

Tenor Es wird festgestellt, dass die mit den Bescheiden vom 30.01.2014 erlassenen Anordnungen des Sofortvollzuges der immissionsschutzrechtlichen Vorbescheide des Landratsamtes Sigmaringen vom 20.07.2014 hinsichtlich der Vorhaben auf den Flurstücken

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 04. Apr. 2014 - 9 L 349/14

bei uns veröffentlicht am 04.04.2014

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Kostenbescheid der Bezirksregierung B.        vom 19. Dezember 2013 wird wiederhergestellt, soweit die Klage gegen die Forderung der Kosten der Ersatzvornahme in Höhe von 81.028,04 € gerichtet i

Bundesverwaltungsgericht EuGH-Vorlage, 20. Feb. 2014 - 7 C 37/11

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor Das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht wird ausgesetzt. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird um Klärun

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 09. Dez. 2013 - 8 A 1451/12

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Anträge des Beklagten und der Beigeladenen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24. April 2012 werden abgelehnt.Der Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens jewei

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 03. Dez. 2013 - 2 A 232/11

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Tatbestand 1 Der Kläger ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma (Gemeinschuldnerin) und wendet sich gegen eine Anordnung des Beklagten, mit der ihm die Beseitigung von auf dem Betriebsgelände in V. verbliebenen Abfällen sowie die Entsor

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 18. Okt. 2005 - 1 K 1928/04

bei uns veröffentlicht am 18.10.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rücknahme einer immissionsschutzrechtlichen Geneh

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 18. Okt. 2004 - 10 K 2205/04

bei uns veröffentlicht am 18.10.2004

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 100.000 ,-- EUR festgesetzt. Gründe   I.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 19. Nov. 2003 - 3 M 1/03

bei uns veröffentlicht am 19.11.2003

Tenor Das Oberverwaltungsgericht ist instanziell unzuständig. Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht des Saarlandes verwiesen. Gründe Der Kläger wendet sich gegen die nachträgliche immissions-schutzrechtliche Anordnung

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(1) Die Genehmigung kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies erforderlich ist, um die Erfüllung der in § 6 genannten Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen. Zur Sicherstellung der Anforderungen nach § 5 Absatz 3 soll bei...