Bundespolizeigesetz - BGSG 1994 | § 57 Bundespolizeibehörden

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Gesetz über die Bundespolizei Inhaltsverzeichnis

(1) Bundespolizeibehörden sind das Bundespolizeipräsidium, die Bundespolizeidirektionen und die Bundespolizeiakademie.

(2) Dem Bundespolizeipräsidium als Oberbehörde unterstehen die Bundespolizeidirektionen als Unterbehörden und die Bundespolizeiakademie. Das Bundespolizeipräsidium untersteht dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unmittelbar.

(3) (weggefallen)

(4) Die Bundespolizeiakademie ist die zentrale Aus- und Fortbildungsstätte der Bundespolizei.

(5) Zahl und Sitz der Bundespolizeibehörden bestimmt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, den Sitz nach Anhörung des beteiligten Landes.

(6) Die zahlenmäßige Stärke der Bundespolizei ergibt sich aus dem Haushaltsplan.

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23/06/2022 10:14

Polizei- und Ordnungsrecht  AllgemeinesDas Polizei- und Ordnungsrecht (POR) ist ein Teil des besonderen Verwaltungsrechts. Hierbei dient es primär dazu, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Es wird daher auch als Sicher
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published on 07/10/2014 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt die Bewilligung von Teilzeitbeschäftig
published on 04/02/2015 00:00

Tenor 1. Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth erklärt sich für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an das Verwaltungsgericht Chemnitz. 2. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Gründe
published on 08/05/2014 00:00

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger steht al
published on 12/07/2018 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung einer Grenzerlaubnis für Flüge von Bremgarten nach London.2 Der Kläger ist Inhaber eines
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