BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 187/12 Verkündet am: 24. September 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Verrechnung von
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten über Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Herstellung drei neuer Kreuzungen von Eisenbahnstrecken und Bundesfernstraßen.
Tenor
I.
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.11.2013 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen hinsichtlich der Klageanträge zu 1) und 2) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
1.
Die Beklagte wird verurteilt,