Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 968 Umfang der Haftung

Der Finder hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 968 BGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2013 - I ZR 187/12

bei uns veröffentlicht am 24.09.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 187/12 Verkündet am: 24. September 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Verrechnung von

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Feb. 2017 - 3 C 9/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Herstellung drei neuer Kreuzungen von Eisenbahnstrecken und Bundesfernstraßen.

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 30. Okt. 2014 - 5 U 2/14

bei uns veröffentlicht am 30.10.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.11.2013 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen hinsichtlich der Klageanträge zu 1) und 2) abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt,