Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 968 Umfang der Haftung

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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Der Finder hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.

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published on 24.09.2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 187/12 Verkündet am: 24. September 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Verrechnung von
published on 09.02.2017 00:00

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Herstellung drei neuer Kreuzungen von Eisenbahnstrecken und Bundesfernstraßen.
published on 30.10.2014 00:00

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das am 20.11.2013 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen hinsichtlich der Klageanträge zu 1) und 2) abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Beklagte wird verurteilt,
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