Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 356b Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen

(1) Die Widerrufsfrist beginnt auch nicht, bevor der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine für diesen bestimmte Vertragsurkunde, den schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder seines Antrags zur Verfügung gestellt hat.

(2) Enthält bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag die dem Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur Verfügung gestellte Urkunde die Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 nicht, beginnt die Frist erst mit Nachholung dieser Angaben gemäß § 492 Absatz 6. Enthält bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag die dem Darlehensnehmer nach Absatz 1 zur Verfügung gestellte Urkunde die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht nach § 492 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 247 § 6 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche nicht, beginnt die Frist erst mit Nachholung dieser Angaben gemäß § 492 Absatz 6. In den Fällen der Sätze 1 und 2 beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Das Widerrufsrecht bei einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss oder nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt, wenn dieser nach dem Vertragsschluss liegt.

(3) Die Widerrufsfrist beginnt im Falle des § 494 Absatz 7 bei einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag erst, wenn der Darlehensnehmer die dort bezeichnete Abschrift des Vertrags erhalten hat.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 492 Schriftform, Vertragsinhalt


(1) Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen. Der Schriftform ist genügt, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden. Die Erk
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 6 Vertragsinhalt


(1) Der Verbraucherdarlehensvertrag muss klar und verständlich folgende Angaben enthalten:1.die in § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 14 und Abs. 4 genannten Angaben,2.den Namen und die Anschrift des Darlehensnehmers,3.die für den Darlehensgeber zuständige Aufsich
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 492 Schriftform, Vertragsinhalt


(1) Verbraucherdarlehensverträge sind, soweit nicht eine strengere Form vorgeschrieben ist, schriftlich abzuschließen. Der Schriftform ist genügt, wenn Antrag und Annahme durch die Vertragsparteien jeweils getrennt schriftlich erklärt werden. Die Erk

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 494 Rechtsfolgen von Formmängeln


(1) Der Verbraucherdarlehensvertrag und die auf Abschluss eines solchen Vertrags vom Verbraucher erteilte Vollmacht sind nichtig, wenn die Schriftform insgesamt nicht eingehalten ist oder wenn eine der in Artikel 247 §§ 6 und 10 bis 13 des Einführung

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Nov. 2019 - XI ZR 650/18

bei uns veröffentlicht am 05.11.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XI ZR 650/18 Verkündet am: 5. November 2019 Strietzel Justizobersekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 492 Ab

Landgericht München I Endurteil, 09. Feb. 2018 - 29 O 14138/17

bei uns veröffentlicht am 09.02.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag Nr. 35472566 über nominal 29.240,89 € ab dem Zugang der Widerrufserklärung vom 17.05.2017 kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße

Landgericht Düsseldorf Urteil, 18. Jan. 2019 - 10 O 4/18

bei uns veröffentlicht am 18.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt von

Landgericht Stuttgart Urteil, 29. Juni 2018 - 12 O 94/18

bei uns veröffentlicht am 29.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund

Landgericht Heilbronn Urteil, 30. Jan. 2018 - Bm 6 O 358/17

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Landgericht Ellwangen Urteil, 25. Jan. 2018 - 4 O 232/17

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem Darlehensvertrag Nr. … über nominal 26.974,30 EUR ab dem Zugang der Widerrufserklärung vom 22. April 2017 kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zusteht.

Landgericht Heilbronn Urteil, 24. Jan. 2018 - Ve 6 O 311/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Be

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 31. Jan. 2017 - 6 U 55/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.03.2016, Az. 8 O 402/15, wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das

Landgericht Hamburg Urteil, 19. Sept. 2016 - 325 O 42/16

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tenor I. Es wird festgestellt, dass der zwischen den Parteien bestehende (Verbraucher-) Darlehensvertrag mit der Kontonummer: 6...7, Hauptdarlehensnummer: 6...9 aufgrund des Widerrufs des Klägers vom 07.05.2015 beendet worden ist. II. Er wi

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 22. Juli 2016 - I-16 U 109/15

bei uns veröffentlicht am 22.07.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 21.05.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal – 4 O 397/14 – unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 59.349,88 Euro nebs

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 16. Juni 2016 - 1 BvR 873/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor 1. Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 26. Februar 2015 - 5 U 175/14 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 23. Mai 2016 - 1 BvR 2230/15, 1 BvR 2231/15

bei uns veröffentlicht am 23.05.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

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