Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 344 Unwirksames Strafversprechen

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 344 Unwirksames Strafversprechen
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam, so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam, selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

published on 24.08.2015 00:00

Tenor Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. 1Tatbestand 2Die Kläger begehren eine Löschung
published on 22.08.2013 00:00

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. Februar 2013 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Bochum teilweise abgeändert.Es wird festgestellt, dass der Beklagte keinen Anspruch gegen den Kläger
published on 22.09.1999 00:00

Tenor Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 23. Februar 1999 - 10 O 239/97 - wird zurückgewiesen. Die Kläger haben die Kosten der Berufung zu tra-gen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die V
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.