Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1361b Ehewohnung bei Getrenntleben

(1) Leben die Ehegatten voneinander getrennt oder will einer von ihnen getrennt leben, so kann ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Ehewohnung oder einen Teil zur alleinigen Benutzung überlässt, soweit dies auch unter Berücksichtigung der Belange des anderen Ehegatten notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. Eine unbillige Härte kann auch dann gegeben sein, wenn das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist. Steht einem Ehegatten allein oder gemeinsam mit einem Dritten das Eigentum, das Erbbaurecht oder der Nießbrauch an dem Grundstück zu, auf dem sich die Ehewohnung befindet, so ist dies besonders zu berücksichtigen; Entsprechendes gilt für das Wohnungseigentum, das Dauerwohnrecht und das dingliche Wohnrecht.

(2) Hat der Ehegatte, gegen den sich der Antrag richtet, den anderen Ehegatten widerrechtlich und vorsätzlich am Körper, an der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung verletzt oder mit einer solchen Verletzung oder der Verletzung des Lebens widerrechtlich gedroht, ist in der Regel die gesamte Wohnung zur alleinigen Benutzung zu überlassen. Der Anspruch auf Wohnungsüberlassung ist nur dann ausgeschlossen, wenn keine weiteren Verletzungen und widerrechtlichen Drohungen zu besorgen sind, es sei denn, dass dem verletzten Ehegatten das weitere Zusammenleben mit dem anderen wegen der Schwere der Tat nicht zuzumuten ist.

(3) Wurde einem Ehegatten die Ehewohnung ganz oder zum Teil überlassen, so hat der andere alles zu unterlassen, was geeignet ist, die Ausübung dieses Nutzungsrechts zu erschweren oder zu vereiteln. Er kann von dem nutzungsberechtigten Ehegatten eine Vergütung für die Nutzung verlangen, soweit dies der Billigkeit entspricht.

(4) Ist nach der Trennung der Ehegatten im Sinne des § 1567 Abs. 1 ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausgezogen und hat er binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber nicht bekundet, so wird unwiderleglich vermutet, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.

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Mietrecht: Einstweilige Verfügung auf Räumung ist Ultima Ratio

20.07.2017

Eine einstweilige Verfügung, gerichtet auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung, setzt nicht voraus, dass zugleich eine Räumungsklage in einem Hauptsacheverfahren anhängig ist.

Familienrecht: Überlassung der Ehewohnung

16.04.2015

Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Überlassung der Ehewohnung bei Getrenntleben gemäß § 1361b Absatz 1 BGB.
Ehescheidung

Ehewohnung: Kindeswohl kann die Zuweisung bei getrennt lebenden Ehegatten bestimmen

23.01.2014

Aus Gründen des Kindeswohls kann es gerechtfertigt sein, bei einem Streit über die Zuweisung der Ehewohnung diese einem der Ehegatten zur alleinigen Nutzung zuzuweisen.
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Familienrecht: Wohnungszuweisungsverfahren

28.08.2010

auf den Beitrag der dauernden Streitigkeiten kommt es nicht an - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 92a Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung


(1) 1Der Zulageberechtigte kann das in einem Altersvorsorgevertrag gebildete und nach § 10a oder nach diesem Abschnitt geförderte Kapital in vollem Umfang oder, wenn das verbleibende geförderte Restkapital mindestens 3 000 Euro beträgt, teilweise wie

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 200 Ehewohnungssachen; Haushaltssachen


(1) Ehewohnungssachen sind Verfahren1.nach § 1361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs,2.nach § 1568a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. (2) Haushaltssachen sind Verfahren1.nach § 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs,2.nach § 1568b des Bürgerlichen Gesetzbuchs
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1567 Getrenntleben


(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr,

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Bundesgerichtshof Beschluss, 22. März 2007 - V ZB 152/06

bei uns veröffentlicht am 22.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 152/06 vom 22. März 2007 in dem Zwangsversteigerungsverfahren zur Aufhebung der Gemeinschaft Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 765a; ZVG § 180 Abs. 1 und 3 a) § 180 Abs. 3 ZVG ist auf gem

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 07. Okt. 2014 - 1 K 1589/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor 1. Der Bescheid über Eigenheimzulage ab 2005 vom 13.08.2012 und die Einspruchsentscheidung vom 25.10.2013 werden aufgehoben, soweit sie zur Eigenheimzulage für 2005 ergangen sind. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2016 - 4 N 14.546

bei uns veröffentlicht am 30.09.2016

Tenor I. § 7 Abs. 1 Satz 1 der Satzung des Antragsgegners für die Erhebung eines Kurbeitrages vom 14. März 2013 wird für unwirksam erklärt, soweit Ehegatten und einkommensteuerrechtlich dem Haushalt des Beitragspflichtigen zugere

Oberlandesgericht München Beschluss, 16. Sept. 2015 - 12 UF 475/15

bei uns veröffentlicht am 16.09.2015

Tenor 1. Auf die Beschwerde des Antragstellers hin wird der Endbeschluss des Amtsgerichts Miesbach vom 12.02.2015 aufgehoben. 2. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, das Anwesen … in … spätestens zum 31.03.2016 an

Sozialgericht Augsburg Urteil, 18. Nov. 2015 - S 5 EG 24/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 7. Mai 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 20. Juli 2015 verurteilt, dem Kläger Elterngeld unter Berücksichtigung der "Mehrarbeit EZ" in den Gehaltsbescheinig

Sozialgericht Augsburg Urteil, 18. Nov. 2015 - S 5 EG 22/15

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor I. Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 16. Juni 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 15. Juli 2015 verurteilt, der Klägerin Elterngeld unter Berücksichtigung der Einkünfte aus der Lohnart 231 in den

Amtsgericht Ebersberg Beschluss, 28. Mai 2018 - 3 F 694/17

bei uns veröffentlicht am 28.05.2018

Tenor Der Antragsteller erhob zunächst Räumungsklage gegen seine in der Ehewohnung verbliebene Ehefrau vor dem Amtsgericht Ebersberg - Zivilabteilung. Mit Beschluss vom 12.10.2017 verwies das Amtsgericht Ebersberg - Zivilabteilung - d

Hanseatisches Oberlandesgericht Beschluss, 28. Juli 2017 - 12 UF 163/16

bei uns veröffentlicht am 28.07.2017

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg, Familiengericht, vom 18.07.2016 (Az.: 278 F 129/16) abgeändert: Die Zwangsvollstreckung des Antragsgegners zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft b

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 06. Sept. 2016 - 10 UF 206/15

bei uns veröffentlicht am 06.09.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin und Beschwerdeführerin wird der Beschluss des Amtsgerichtes Rostock - Familiengericht - vom 09.06.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst: 1. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den An

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Aug. 2016 - L 5 AS 65/14

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 20. Dezember 2013 wird abgeändert. Der Bescheid des Beklagten vom 23. Juli 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. November 2009 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichte

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Juni 2016 - II-6 UF 42/16

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor I.              Auf die Beschwerde des Antragsgegners vom 11.03.2016 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Remscheid vom 03.03.2016 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert: 1.              Die im

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 01. Juni 2016 - 13 UF 780/15

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

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Landgericht Hamburg Urteil, 10. Mai 2016 - 316 S 80/15

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Tenor 1. Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona vom 22.10.2015, Az. 314b C 90/14, wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte zu 1) hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil i

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 28. Dez. 2015 - 2 UF 186/15

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor I. Auf die Beschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners wird der am 21.09.2015 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brakel teilweise abgeändert. Die Ehewohnung, gelegen B-Weg, X, wird für den Zeitraum bis zum 30.0

Bundessozialgericht Urteil, 19. Aug. 2015 - B 14 AS 13/14 R

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. September 2013 - L 2 AS 336/10 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidun

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 25. Juni 2015 - 24 L 1281/15

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Zweitwohnungssteuerbescheid der Antragsgegnerin vom 10. Februar 2015 (24 K 1448/15) wird angeordnet, soweit der Antragsteller für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Oktober 2011 zu e

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 23. März 2015 - 4 UF 211/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der am 22.09.2014 erlassene Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Olpe unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert. 1. Die im Hause I-Straße 50 in B gelegene Ehewohnung der B

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 28. Nov. 2013 - 4 WF 151/13

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers und unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels wird der von dem Amtsgericht – Familiengericht – Bonn am 10.10.2013 erlassene Beschluss – 410 F 299/12 – teilweise

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 12. Jan. 2011 - 15 UF 243/10

bei uns veröffentlicht am 12.01.2011

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Besigheim vom 26.08.2010 wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Beschwerd

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. Juli 2010 - 4 S 443/10

bei uns veröffentlicht am 20.07.2010

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 23. April 2008 - 3 K 271/08 - geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtsz

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 05. Mai 2009 - 20 W 13/08

bei uns veröffentlicht am 05.05.2009

Tenor 1. Die Beschwerden der Antragsteller Ziffer 1) bis 3) gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 11.11.2008 - Az. 32 O 108/07 KfH AktG -, berichtigt durch Beschluss vom 04.12.2008, werden zurückgewiesen. 2. Die Anschlussb

Landgericht Kiel Urteil, 14. Mai 2008 - 2 O 280/06

bei uns veröffentlicht am 14.05.2008

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1. 7.450,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszins auf 4.200,- € seit dem 9.1.2007 sowie ab dem 1.5.2008 für die Zeit des Bestehens und der Vorenthaltung seines Nutzun

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 27. Nov. 2003 - 18 WF 190/03

bei uns veröffentlicht am 27.11.2003

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Balingen - Familiengericht vom 22.09.2003 (3 F 293/02) in seiner Ziffer 2. abgeändert und wie folgt neu gefasst: Dem Antragsgegner wird untersag

Amtsgericht Saarbrücken Beschluss, 07. Mai 2002 - 40 F 140/02 WH

bei uns veröffentlicht am 07.05.2002

Tenor 1. Unter Abweisung der Anträge der Beteiligten im Übrigen wird für die Dauer ihres Getrenntlebens a) der Antragstellerin das Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss das bisherige Elternschlafzimmer, das Kinderzimmer und die Küche, b) de

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(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die...