Bewertungsgesetz - BewG | § 52 Sonderkulturen

Bewertungsgesetz - BewG | § 52 Sonderkulturen
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Bewertungsgesetz Inhaltsverzeichnis

Hopfen, Spargel und andere Sonderkulturen sind als landwirtschaftliche Nutzungsteile (§ 37 Abs. 1) zu bewerten.

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Werden Betriebsflächen durch einen anderen Nutzungsberechtigten als den Eigentümer bewirtschaftet, so ist 1. bei der Sonderkultur Spargel (§ 52),2. bei den gärtnerischen Nutzungsteilen Gemüse, Blumen- und Zierpflanzenbau sowie Baumschulen (§ 61),3. b
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Der Ertragswert der Nutzungen wird durch ein vergleichendes Verfahren (§§ 38 bis 41) ermittelt. Das vergleichende Verfahren kann auch auf Nutzungsteile angewendet werden. (2) Kann ein vergleichendes Verfahren nicht durchgeführt werden, so ist de
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published on 30/10/2014 00:00

Tatbestand 1 I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Landwirtsehegatten, die in Gütergemeinschaft leben und in den Streitjahren (1999 bis 2001) gemeinsam einen l
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Annotations

(1) Der Ertragswert der Nutzungen wird durch ein vergleichendes Verfahren (§§ 38 bis 41) ermittelt. Das vergleichende Verfahren kann auch auf Nutzungsteile angewendet werden. (2) Kann ein vergleichendes Verfahren nicht durchgeführt werden, so ist der Ertragswert...