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Art 6Amtlich · § 5 UrhG

Übergangsvorschrift zu Artikel 5

Zeitreise: 10.08.1998

Die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits begonnenen Verfahren betreffend betriebsplanpflichtige Vorhaben im Sinne des § 1 der in Artikel 5 genannten Verordnung sind nach den bisher geltenden Vorschriften zu Ende zu führen.

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