Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
Zeiten nach § 30 des Bundesbesoldungsgesetzes sind nicht ruhegehaltfähig.
Referenzen - Gesetze | § 3 AZRG
§ 3 AZRG zitiert oder wird zitiert von 3 §§.
§ 3 AZRG wird zitiert von 2 anderen §§ im AZR-Gesetz.
§ 3 AZRG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.
11 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 AZRG.
(1) § 28 Absatz 1 bis 3 gilt nicht für Zeiten einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit oder das Amt für Nationale Sicherheit. Dies gilt auch für Zeiten, die vor einer solchen Tätigkeit zurückgelegt worden sind. Satz 1 gilt auch für Zeiten einer...