Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 5 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

(1) Als Ehrenbeamtin oder Ehrenbeamter kann berufen werden, wer Aufgaben im Sinne des § 3 Abs. 2 unentgeltlich wahrnehmen soll.

(2) Die Rechtsverhältnisse der Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten können durch Landesrecht abweichend von den für Beamtinnen und Beamte allgemein geltenden Vorschriften geregelt werden, soweit es deren besondere Rechtsstellung erfordert.

(3) Ein Ehrenbeamtenverhältnis kann nicht in ein Beamtenverhältnis anderer Art, ein solches Beamtenverhältnis nicht in ein Ehrenbeamtenverhältnis umgewandelt werden.

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Referenzen - Gesetze | § 5 BeamtStG

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Beamtenstatusgesetz - BeamtStG | § 3 Beamtenverhältnis


(1) Beamtinnen und Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis). (2) Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung 1. hoheitsrechtlicher Aufgaben oder2

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Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Mai 2011 - XII ZB 139/09

bei uns veröffentlicht am 18.05.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 139/09 vom 18. Mai 2011 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1587 Abs. 1 aF, 1587 a Der Ehrensold nach dem rheinland-pfälzischen Ehrensoldgesetz hat keinen Versorgu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 20. März 2017 - 4 S 1175/14

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 8. Oktober 2009 - 6 K 2381/08 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger wehrt sich gegen seine Entlassung

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 29. Sept. 2016 - 15 A 13/16

bei uns veröffentlicht am 29.09.2016

Tatbestand 1 Der 1956 geborene Kläger wendet sich als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister des Ortsteils W... der Stadt A-Stadt gegen die von der Beklagten durch Bescheid vom 10.11.2015 ausgesprochene disziplinarrechtliche Geldbuße in Höhe von 400,00

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 26. Aug. 2013 - 8 B 13/13

bei uns veröffentlicht am 26.08.2013

Gründe I. 1 Der Antragsteller ist Ortsbürgermeister der Ortschaft K… und wendet sich gegen die ihm gegenüber vom Antragsgegner mit Bescheid vom 05.06.2013 Ausgesprochene vorläufige Dienstenthebung nach § 38 Abs. 1 Disziplinargesetz Sachsen-Anha

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Sept. 2012 - 2 B 92/11

bei uns veröffentlicht am 27.09.2012

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers hat keinen Erfolg.

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(1) Beamtinnen und Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis). (2) Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung 1. hoheitsrechtlicher Aufgaben oder2. solcher...
(1) Beamtinnen und Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis (Beamtenverhältnis). (2) Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung 1. hoheitsrechtlicher Aufgaben oder2. solcher...