Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 55 Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen
Im Fall der Auflösung oder einer wesentlichen Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben einer Behörde oder der Verschmelzung von Behörden können Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit, deren Aufgabengebiet davon betroffen ist und die ein Amt der Bundesbesoldungsordnung B wahrnehmen, in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn durch die organisatorische Änderung eine ihrem Amt entsprechende Planstelle eingespart wird und eine Versetzung nicht möglich ist. Frei werdende Planstellen sollen den in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten, die dafür geeignet sind, vorbehalten werden.

Referenzen - Gesetze | § 55 BBG 2009
§ 55 BBG 2009 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 55 BBG 2009 wird zitiert von 1 anderen §§ im Bundesbeamtengesetz.
Bundesbeamtengesetz - BBG 2009 | § 136 Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten
(1) Den nach § 134 in den Dienst einer anderen Körperschaft übergetretenen oder von ihr übernommenen Beamtinnen und Beamten soll ein dem bisherigen Amt nach Bedeutung und Inhalt gleich zu bewertendes Amt übertragen werden. Wenn eine dem bisherigen Am

31 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 55 BBG 2009.
Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Mai 2004 - 4 StR 49/04
bei uns veröffentlicht am 04.05.2004
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 StR 49/04 vom 4. Mai 2004 in der Strafsache gegen wegen Bestechlichkeit Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 4. Mai 2004 gemäß § 3
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Dez. 2016 - 6 CE 16.2584
bei uns veröffentlicht am 28.12.2016
Tenor
I.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 15. Dezember 2016 - B 5 E 16.857 - wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.
Der Streit
Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Jan. 2015 - M 5 S 14.5554
bei uns veröffentlicht am 26.01.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Der am ... 1959 geborene Antragsteller steht als Beamter auf Lebenszeit im Amt
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 17. Okt. 2014 - 3 CE 14.724
bei uns veröffentlicht am 17.10.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2,500 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der 1959 geborene Antragsteller st
Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Apr. 2015 - M 5 E 15.388
bei uns veröffentlicht am 08.04.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.
Der Streitwert wird auf 2.500,-- EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die am … 1961 geborene Antragstellerin steht seit 1. Januar 2004 als Beam
Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Apr. 2014 - 21 S 14.1447
bei uns veröffentlicht am 25.04.2014
Tenor
I.
Die Verwaltungsstreitsachen M 21 S 14.1447 und M 21 S 14.1460 werden zur gemeinsamen Entscheidung miteinander verbunden.
II.
Die Anträge werden abgelehnt.
III.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
IV.
Der Stre
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. März 2014 - 3 CE 13.2567
bei uns veröffentlicht am 25.03.2014
Tenor
I.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500.-- € festgesetzt.
Gründe
I.
Die 1963 geborene Antragsteller
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2014 - 6 ZB 13.2
bei uns veröffentlicht am 22.01.2014
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. November 2012 - RO 1 K 12.1029 - wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen.
III.
Der Stre
Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Dez. 2017 - M 21 E 17.5665
bei uns veröffentlicht am 22.12.2017
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 20.993,52 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller steht als Berufssoldat (A) im Dienst der Antragsgegnerin
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2017 - 16b D 14.2336
bei uns veröffentlicht am 05.04.2017
Tenor
I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Der 1952 geborene Beklagte machte nach bestandenem Hauptschulabschluss eine Lehre zum Stark
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Juli 2016 - 16a DZ 14.557
bei uns veröffentlicht am 15.07.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens.
Gründe
Der auf die Zulassungsgründe des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils) und des §
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2017 - 16b D 15.1182
bei uns veröffentlicht am 22.11.2017
Tenor
I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. März 2015 wird abgeändert. Der Beklagte wird in das Amt eines Zollobersekretärs (BesGr A 7 BBesO) versetzt.
II. Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehobe
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. März 2016 - 2 A 4/15
bei uns veröffentlicht am 17.03.2016
Tatbestand
Die Klägerin, eine beim Bundesnachrichtendienst (BND) beschäftigte Oberregierungsrätin, wendet sich gegen die von Amts wegen erfolgte Aufhebung einer ihr bereits e
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 23. Feb. 2016 - 4 S 2527/15
bei uns veröffentlicht am 23.02.2016
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 16. November 2015 - 6 K 2915/15 - wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert des Beschwerdeve
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 2 A 6/13
bei uns veröffentlicht am 19.11.2015
Tatbestand
Der Kläger beanstandet die Auswahlentscheidung der Beklagten für die ämtergleiche Besetzung eines Dienstpostens.
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 18. Nov. 2015 - 3d A 105/12.BDG
bei uns veröffentlicht am 18.11.2015
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegun
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 04. Juli 2014 - 2 B 33/14
bei uns veröffentlicht am 04.07.2014
Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. Januar 2014 wird zurückgewiesen.
Verwaltungsgericht Münster Urteil, 17. Juni 2014 - 20 K 2835/13.BDG
bei uns veröffentlicht am 17.06.2014
Tenor
Die Einstellungsverfügung des Vorstehers des Hauptzollamtes E. vom 30. Januar 2013, Geschäftszeichen 0000, und der Widerspruchsbescheid der Bundesfinanzdirektion X. vom 30. August 2008, Geschäftszeichen 0000, werden insoweit aufgehob
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. Okt. 2013 - 1 D 1/12
bei uns veröffentlicht am 29.10.2013
Tatbestand
Der Beamte ist im Jahr 1956 geboren. Er wurde 1973 bei der Landespolizei H. als Polizist im mittleren Dienst eingestellt. Nach Erlangung der Fachhochschulreife wur
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Mai 2013 - 2 B 67/12
bei uns veröffentlicht am 21.05.2013
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Juli 2012 wird zurückgewiesen.
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juni 2012 - 2 B 23/12
bei uns veröffentlicht am 21.06.2012
Gründe
Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben. Aus der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, dass der geltend gemachte Revisionszulassungsgrund der grundsät
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 29. März 2012 - 2 A 11/10
bei uns veröffentlicht am 29.03.2012
Tatbestand
Der 19.. geborene Beklagte schloss im Jahr 19.. die Ausbildung zum Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab. 19.. trat er als Angestellter in den Dienst des Bundesnachrichte
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 19. März 2012 - 6 P 6/11
bei uns veröffentlicht am 19.03.2012
Gründe
I.
Im Streit ist das Mitbestimmungsrecht des Antragstellers hinsichtlich der vorübergeh
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 11. Jan. 2012 - DB 13 S 316/11
bei uns veröffentlicht am 11.01.2012
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen - Disziplinarkammer - vom 02. Dezember 2010 - DB 10 K 1831/10 - geändert. Der Beklagte wird in das Amt eines Posthauptschaffners zurückgestuft und die weitergeh
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 22. Sept. 2010 - 1 D 1/10
bei uns veröffentlicht am 22.09.2010
Tatbestand
1. In dem durch Verfügung des Präsidenten des Grenzschutzpräsidiums ... vom 4. August 1999 eingeleiteten förmlichen Disziplinarverfahren wird dem jetzt 54jährigen
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Entscheidung, 19. Feb. 2009 - 10 L 2/08
bei uns veröffentlicht am 19.02.2009
Tenor
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin - 13. Kammer - vom 16.10.2007 wird geändert.
Die Einstellungsverfügung vom 08.03.2005 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.06.2005 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahr
Verwaltungsgericht Sigmaringen Beschluss, 26. Juni 2008 - 6 K 512/07
bei uns veröffentlicht am 26.06.2008
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Dem Bundesverfassungsgericht werden gemäß Art. 100 Abs. 1 GG folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:
1. Ist § 8 Nr. 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die Bewährungs- und Gerichtshilfe
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. März 2008 - 4 S 516/07
bei uns veröffentlicht am 14.03.2008
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 07. Juli 2006 - 18 K 3562/05 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Re
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 24. Juli 2007 - 7 B 313/07
bei uns veröffentlicht am 24.07.2007
Tenor
Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 18. April 2007 - 4 L 202/07 - wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
Gründe
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 12. Apr. 2005 - 4 S 439/05
bei uns veröffentlicht am 12.04.2005
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 03. Februar 2005 - 3 K 2669/04 - wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtli
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 08. März 2004 - 7 R 1/03
bei uns veröffentlicht am 08.03.2004
Tenor
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des gerichtsgebührenfreien Berufungsverfahrens fallen dem Beklagten zur Last.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
Tatbestan