Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 14a Versorgungsrücklage

(1) Um die Versorgungsleistungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfänger sicherzustellen, wird eine Versorgungsrücklage als Sondervermögen aus der Verminderung der Besoldungs- und Versorgungserhöhungen nach Absatz 2 gebildet. Dafür werden bis zum 31. Dezember 2024 Erhöhungen der Besoldung und Versorgung vermindert.

(2) Jede Erhöhung nach § 14 Absatz 1 wird um 0,2 Prozentpunkte vermindert. Werden Besoldung und Versorgung durch dasselbe Gesetz zeitlich gestaffelt erhöht, erfolgt die Verminderung nur bei der ersten Erhöhung. Die Unterschiedsbeträge gegenüber den nicht nach Satz 1 verminderten Erhöhungen werden der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt. Die Mittel der Versorgungsrücklage dürfen nur zur Finanzierung der Versorgungsausgaben verwendet werden.

(3) Die Unterschiedsbeträge nach Absatz 2 und 50 Prozent der Verminderung der Versorgungsausgaben durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3926) werden der Versorgungsrücklage jährlich, letztmalig in 2031, zugeführt.

(4) Das Nähere, insbesondere die Verwaltung und Anlage des Sondervermögens, wird durch ein besonderes Gesetz geregelt.

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Referenzen - Gesetze | § 14a BBesG

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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 366a Versorgungsfonds


(1) Zur Finanzierung der Versorgungsausgaben (Versorgungsaufwendungen und Beihilfen) für1.Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger,2.Beamtinnen und Beamte und3.Beschäftigte, denen eine Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vor

Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG | § 6 Zuführung der Mittel


(1) Die sich nach § 14a Absatz 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes durch die Verminderung der Besoldungs- und Versorgungsausgaben des laufenden Jahres und der Vorjahre ergebenden Beträge sind von den in § 1 Abs. 1 genannten Einrichtungen jährlich na

Versorgungsrücklagegesetz - VersRücklG | § 7 Verwendung des Sondervermögens


Das Sondervermögen ist nach Abschluss der Zuführung der Mittel (§ 14a Absatz 2 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes) ab 1. Januar 2032 über einen Zeitraum von 15 Jahren zur schrittweisen Entlastung von Versorgungsaufwendungen einzusetzen. Die Entnahme
§ 14a BBesG zitiert 1 andere §§ aus dem Bundesbesoldungsgesetz.

Bundesbesoldungsgesetz - BBesG | § 14 Anpassung der Besoldung


(1) Die Besoldung wird entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig angepasst. (2) Ab dem 1. Ap

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 14a BBesG.

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16, 2 C 56/16, 2 C 57/16, 2 C 58/16

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 7/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 6/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 5/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 4/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 22. Sept. 2017 - 2 C 8/17

bei uns veröffentlicht am 22.09.2017

Tenor Das Verfahren wird ausgesetzt. Dem Bundesverfassungsgericht wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 17. Nov. 2015 - 2 BvL 19/09, 2 BvL 20/09, 2 BvL 5/13, 2 BvL 20/14

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor 1. Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. 2. a) Anlage 21 Nummer 1 (Grundgehaltssätze Besoldung

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 13. Dez. 2013 - 2 B 79/13

bei uns veröffentlicht am 13.12.2013

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers kann keinen Erfolg haben. Die geltend gemachten Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung und der Diverg

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - 2 C 21/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tatbestand 1 Der Kläger ist Verwaltungsamtmann in Diensten der Beklagten. Er erhielt bis zum Ende des Jahres 2009 die abgesenkte Besoldung nach der Zweiten Besoldungs-Üb

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bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tatbestand 1 Der Kläger ist Kriminalhauptkommissar in Diensten des Beklagten. Er erhielt bis zum Ende des Jahres 2009 die abgesenkte Besoldung nach der Zweiten Besoldung

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - 2 C 26/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tatbestand 1 Der zum 31. Dezember 2007 in den Ruhestand getretene Kläger war Polizeioberkommissar in Diensten des Beklagten. Er erhielt bis zum Ende des Jahres 2009 die

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - 2 C 15/13

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Tatbestand 1 Die Klägerin ist Verwaltungsoberinspektorin in Diensten der Beklagten. Sie erhielt bis zum Ende des Jahres 2009 die abgesenkte Besoldung nach der Zweiten Be

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - 2 C 24/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - 2 C 28/12

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Tatbestand 1 Der Kläger ist Polizeioberkommissar in Diensten des Beklagten. Er erhielt bis zum Ende des Jahres 2009 die abgesenkte Besoldung nach der Zweiten Besoldungs-

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - 2 C 22/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tatbestand 1 Der Kläger ist Polizeioberkommissar in Diensten des Beklagten. Er erhielt bis zum Ende des Jahres 2009 die abgesenkte Besoldung nach der Zweiten Besoldungs-

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - 2 C 25/12

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin ist Justizoberinspektorin in Diensten des Beklagten. Sie erhielt bis zum Ende des Jahres 2009 die abgesenkte Besoldung nach der Zweiten Besoldu

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - 2 C 49/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin studierte von September 1984 bis Mai 1990 Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität Berlin, Außenstelle Dresden, und schloss das Studium a

Bundesverwaltungsgericht Vorlagebeschluss, 19. Aug. 2010 - 2 C 34/09

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Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Apr. 2010 - 2 B 81/09

bei uns veröffentlicht am 15.04.2010

Gründe 1 Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. 2

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(1) Die Besoldung wird entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung durch Gesetz regelmäßig angepasst. (2) Ab dem 1. April 2022...