Baugesetzbuch - BBauG | § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags
(1) Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der folgenden Vorschriften.
(2) Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind
- 1.
die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze; - 2.
die öffentlichen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohnwege); - 3.
Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete; Sammelstraßen sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die selbst nicht zum Anbau bestimmt, aber zur Erschließung der Baugebiete notwendig sind; - 4.
Parkflächen und Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen, soweit sie Bestandteil der in den Nummern 1 bis 3 genannten Verkehrsanlagen oder nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind; - 5.
Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, auch wenn sie nicht Bestandteil der Erschließungsanlagen sind.
(3) Der Erschließungsbeitrag kann für den Grunderwerb, die Freilegung und für Teile der Erschließungsanlagen selbständig erhoben werden (Kostenspaltung).
(4) Das Recht, Abgaben für Anlagen zu erheben, die nicht Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind, bleibt unberührt. Dies gilt insbesondere für Anlagen zur Ableitung von Abwasser sowie zur Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser.
Referenzen - Gesetze |
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wird zitiert von 8 anderen §§ im .
Baugesetzbuch - BBauG | § 12 Vorhaben- und Erschließungsplan
(1) Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahme
Baugesetzbuch - BBauG | § 125 Bindung an den Bebauungsplan
(1) Die Herstellung der Erschließungsanlagen im Sinne des § 127 Absatz 2 setzt einen Bebauungsplan voraus.
(2) Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in § 1 Absatz 4 bis 7 bezeichneten Anfo
Baugesetzbuch - BBauG | § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers
(1) Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts se
Baugesetzbuch - BBauG | § 128 Umfang des Erschließungsaufwands
(1) Der Erschließungsaufwand nach § 127 umfasst die Kosten für 1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen;2. ihre erstmalige Herstellung einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und ihre Beleuchtung;3. die
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG
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Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juli 2002 - KZR 30/00
bei uns veröffentlicht am 09.07.2002
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL KZR 30/00 Verkündet am: 9. Juli 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja Fernwär
Bundesgerichtshof Urteil, 15. März 2001 - III ZR 191/00
bei uns veröffentlicht am 15.03.2001
BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 191/00 Verkündet am: 3. Mai 2001 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündli
Bundesgerichtshof Urteil, 06. Feb. 2009 - V ZR 26/08
bei uns veröffentlicht am 06.02.2009
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 26/08 Verkündet am: 6. Februar 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat au
Bundesgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2004 - V ZR 7/04
bei uns veröffentlicht am 22.10.2004
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 7/04 Verkündet am: 22. Oktober 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Berichtigt durch Beschluß des Senats vom 9.11.2004 Geschäft
Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2000 - V ZR 61/99
bei uns veröffentlicht am 11.02.2000
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 61/99 Verkündet am: 11. Februar 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsho
Bundesgerichtshof Urteil, 27. Juni 2008 - V ZR 135/07
bei uns veröffentlicht am 27.06.2008
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 135/07 Verkündet am: 27. Juni 2008 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshof
Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Apr. 2000 - III ZR 194/99
bei uns veröffentlicht am 18.04.2000
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 194/99 vom 18. April 2000 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ------------------------------------ BKleingG § 5 Abs. 1 F: 28. Februar 1983; § 5 Abs. 5 F: 8. April 1994 a
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. März 2016 - B 4 K 14.675
bei uns veröffentlicht am 23.03.2016
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten um einen Erschließungsbeitrag.
Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. März 2018 - M 28 S 17.3377
bei uns veröffentlicht am 20.03.2018
Tenor
I. Der Antrag wird abgelehnt.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert wird auf 1.955,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragsteller ist Eige
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. März 2016 - 6 ZB 15.2426
bei uns veröffentlicht am 30.03.2016
Tenor
I.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 1. Oktober 2015 - AN 3 K 14.1655 - wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens z
Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Nov. 2016 - M 2 K 16.1788
bei uns veröffentlicht am 08.11.2016
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 07. Mai 2015 - 6 B 13.2519
bei uns veröffentlicht am 07.05.2015
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. März 2011 - M 2 K 10.1515 - aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Re
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. März 2019 - 6 ZB 18.1416
bei uns veröffentlicht am 25.03.2019
Tenor
I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 21. Februar 2018 - B 4 K 16.659 - (berichtigt durch Beschluss vom 6.6.2018) wird abgelehnt.
II. Der Kläger hat die K
Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 15. Nov. 2017 - W 5 E 17.1178
bei uns veröffentlicht am 15.11.2017
Tenor
I. Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO aufgegeben, es bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 20.000,00 EUR zu unterlassen, die bisher in nordwestlicher Richtung i
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2015 - 6 BV 14.1621
bei uns veröffentlicht am 23.04.2015
Tenor
I.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 5. Juni 2014 - AN 3 K 13.1226 - wird zurückgewiesen.
II.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Koste
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2016 - 6 ZB 14.2405
bei uns veröffentlicht am 13.06.2016
Tenor
I.
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16. September 2014 - B 4 K 12.424 - in seinem stattgebenden Teil wird abgelehnt.
II.
Die Beklagte hat die Kos
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juni 2016 - 6 ZB 14.2404
bei uns veröffentlicht am 13.06.2016
Tenor
I.
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16. September 2014 - B 4 K 12.392 - in seinem stattgebenden Teil wird abgelehnt.
II.
Die Beklagte hat die Kos
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Juli 2017 - Au 2 K 16.1403
bei uns veröffentlicht am 13.07.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in
Verwaltungsgericht München Urteil, 07. März 2017 - M 2 K 15.5159
bei uns veröffentlicht am 07.03.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 21. Feb. 2018 - B 4 K 16.782
bei uns veröffentlicht am 21.02.2018
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Die Kläger wenden sich gege
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2014 - 6 ZB 13.467
bei uns veröffentlicht am 04.12.2014
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 5. September 2012 - W 2 K 11.804 - wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2014 - 6 ZB 13.431
bei uns veröffentlicht am 04.12.2014
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 5. September 2012 - W 2 K 11.902 - wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tra
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2017 - 6 BV 15.1000
bei uns veröffentlicht am 24.02.2017
Tenor
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 19. März 2015 - Au 2 K 14.1729 - wird zurückgewiesen.
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerich
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. Sept. 2014 - 4 K 12.392
bei uns veröffentlicht am 16.09.2014
Tenor
1. Der Bescheid der Beklagten vom 18. Mai 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamts Coburg vom 30. März 2012 wird aufgehoben, soweit ein höherer Beitrag als ... EUR festgesetzt wurde.
Im Übrigen wird die Klag
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Okt. 2014 - B 4 K 12.276
bei uns veröffentlicht am 29.10.2014
Tenor
1. Die Vorausleistungsbescheide der Beklagten vom 23.02.2012 an die Klägerin zu 1 und den Kläger zu 2 werden aufgehoben, soweit darin jeweils ein höherer Betrag als 13.168,62 EUR festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgew
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 16. März 2016 - B 4 K 14.642
bei uns veröffentlicht am 16.03.2016
Tenor
1. Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2014 - 6 ZB 12.2446
bei uns veröffentlicht am 27.11.2014
Tenor
I.
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25. September 2012 - RO 4 K 12.253 - wird abgelehnt.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 07. Mai 2015 - B 2 K 14.517
bei uns veröffentlicht am 07.05.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Tatbest
Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - M 2 S 15.4825
bei uns veröffentlicht am 18.12.2015
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 30.703,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antrags
Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Okt. 2015 - M 2 K 15.237
bei uns veröffentlicht am 27.10.2015
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Juli 2014 - 2 K 14.123
bei uns veröffentlicht am 08.07.2014
Tenor
I.
Der Bescheid des Markts ... vom ... September 2012 wird aufgehoben.
II.
Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die V
Verwaltungsgericht München Urteil, 07. März 2014 - 2 K 13.5479
bei uns veröffentlicht am 07.03.2014
Tenor
I.
Der Straßenausbaubeitragsbescheid der Beklagten vom ... November 2013 wird insoweit aufgehoben, als ein höherer Beitrag als 112,- € festgesetzt und fällig gestellt wurde.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Apr. 2014 - 2 S 14.371
bei uns veröffentlicht am 25.04.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 11.141,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
Der Antragstelle
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Okt. 2017 - 6 B 17.189
bei uns veröffentlicht am 19.10.2017
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14. Juli 2016 – W 3 K 15.28 – abgeändert.
Der Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten vom 8. November 2013 in der Gestal
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 19. Okt. 2017 - 6 B 17.192
bei uns veröffentlicht am 19.10.2017
Tenor
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14. Juli 2016 – W 3 K 15.25 – abgeändert.
Der Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten vom 8. November 2013 in der Gestal
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 21. Okt. 2014 - 1 K 14.00046
bei uns veröffentlicht am 21.10.2014
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 2.500,00 EUR vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Nov. 2016 - 6 CS 16.1932
bei uns veröffentlicht am 29.11.2016
Tenor
I.
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 31. August 2016 - AN 3 S 16.1585 - abgeändert. Die Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche des Antr
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Mai 2015 - M 2 K 14.4609
bei uns veröffentlicht am 12.05.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
M 2 K 14.4609
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 12. Mai 2015
2. Kammer
Sachgebiets-Nr. 1131
Hauptpunkte: Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; vorhand
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Mai 2015 - M 2 K 14.4608
bei uns veröffentlicht am 12.05.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
M 2 K 14.4608
Im Namen des Volkes
Urteil
vom 12. Mai 2015
2. Kammer
Sachgebiets-Nr. 1131
Hauptpunkte: Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; vorhand
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. März 2015 - 6 BV 14.280
bei uns veröffentlicht am 11.03.2015
Tenor
I.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 10. Dezember 2013 - RN 4 K 12.1943 - wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
D
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. März 2015 - 11 ZB 14.2366
bei uns veröffentlicht am 25.03.2015
Tenor
I.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Grü
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 05. März 2015 - AN 3 K 13.01480
bei uns veröffentlicht am 05.03.2015
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.Das Urteil ist insoweit gegen Sicherheitsleistung in Höhe der festgesetzten Kosten vorläufig vollstreckbar.
Tatb
Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 18. Juli 2014 - 2 S 14.1006
bei uns veröffentlicht am 18.07.2014
Tenor
I.
Der Antrag wird abgelehnt.
II.
Die Antragstellerin hat die Kosten der Verfahren zu tragen.
III.
Der Streitwert wird auf 1.547,93 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
Die Antragstelleri
Verwaltungsgericht München Urteil, 27. März 2018 - M 28 K 17.1289
bei uns veröffentlicht am 27.03.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.
Tatbe
Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Juli 2014 - 2 K 13.1159
bei uns veröffentlicht am 10.07.2014
Tenor
I.
Der Vorausleistungsbescheid der Beklagten vom 19. April 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamts ... vom 1. Juli 2013 wird insoweit aufgehoben, als eine höhere Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag
Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Feb. 2015 - M 2 K 14.2430
bei uns veröffentlicht am 24.02.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht München
Aktenzeichen: M 2 K 14.2430
Im Namen des Volkes
Urteil
24. Februar 2015
2. Kammer
Sachgebiets-Nr. 1131
Hauptpunkte: Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung;
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2015 - 6 ZB 13.978
bei uns veröffentlicht am 23.02.2015
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 13. März 2013 - W 2 K 11.32 - wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Jan. 2015 - 6 ZB 13.1128
bei uns veröffentlicht am 27.01.2015
Tenor
I.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 11. April 2013 - Au 2 K 12.218 und Au 2 K 12.219 - wird abgelehnt.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsv
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 27. Jan. 2015 - AN 1 K 14.01149
bei uns veröffentlicht am 27.01.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.
3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der festg
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2014 - 6 B 14.447
bei uns veröffentlicht am 18.12.2014
Tenor
I.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 13. Juni 2013 - AN 3 K 12.2300 - wird zurückgewiesen.
II.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Kostenen