Baugesetzbuch - BBauG | § 129 Beitragsfähiger Erschließungsaufwand

(1) Zur Deckung des anderweitig nicht gedeckten Erschließungsaufwands können Beiträge nur insoweit erhoben werden, als die Erschließungsanlagen erforderlich sind, um die Bauflächen und die gewerblich zu nutzenden Flächen entsprechend den baurechtlichen Vorschriften zu nutzen (beitragsfähiger Erschließungsaufwand). Soweit Anlagen nach § 127 Absatz 2 von dem Eigentümer hergestellt sind oder von ihm auf Grund baurechtlicher Vorschriften verlangt werden, dürfen Beiträge nicht erhoben werden. Die Gemeinden tragen mindestens 10 vom Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.

(2) Kosten, die ein Eigentümer oder sein Rechtsvorgänger bereits für Erschließungsmaßnahmen aufgewandt hat, dürfen bei der Übernahme als gemeindliche Erschließungsanlagen nicht erneut erhoben werden.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Baugesetzbuch - BBauG | § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung


(1) Für vorhandene Erschließungsanlagen, für die eine Beitragspflicht auf Grund der bis zum 29. Juni 1961 geltenden Vorschriften nicht entstehen konnte, kann auch nach diesem Gesetzbuch kein Beitrag erhoben werden. (2) Soweit am 29. Juni 1961 zur

Baugesetzbuch - BBauG | § 132 Regelung durch Satzung


Die Gemeinden regeln durch Satzung 1. die Art und den Umfang der Erschließungsanlagen im Sinne des § 129,2. die Art der Ermittlung und der Verteilung des Aufwands sowie die Höhe des Einheitssatzes,3. die Kostenspaltung (§ 127 Absatz 3) und4. die Merk
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Baugesetzbuch - BBauG | § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags


(1) Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der folgenden Vorschriften. (2) Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind 1. die öffentli

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93 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. März 2016 - B 4 K 14.675

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um einen Erschließungsbeitrag.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. März 2018 - M 28 S 17.3377

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.955,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist Eige

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 07. Mai 2015 - 6 B 13.2519

bei uns veröffentlicht am 07.05.2015

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 15. März 2011 - M 2 K 10.1515 - aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Re

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Juli 2017 - Au 2 K 16.1403

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 21. Feb. 2018 - B 4 K 16.782

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Kläger wenden sich gege

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Nov. 2014 - 6 ZB 12.2446

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 25. September 2012 - RO 4 K 12.253 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens

Verwaltungsgericht München Beschluss, 18. Dez. 2015 - M 2 S 15.4825

bei uns veröffentlicht am 18.12.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 30.703,00 € festgesetzt. Gründe I. Die Antrags

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Juli 2014 - 2 K 14.123

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor I. Der Bescheid des Markts ... vom ... September 2012 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die V

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Apr. 2014 - 2 S 14.371

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 11.141,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragstelle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2016 - 6 BV 16.856

bei uns veröffentlicht am 01.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 16. März 2016 - B 4 K 14.642 - abgeändert. Der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Lichtenfels vom 22. August 2014 wird insoweit

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Juni 2019 - 6 B 19.246

bei uns veröffentlicht am 06.06.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 12. Juli 2018 - W 3 K 16.1156 - geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 16. November 2015 und der Widerspruchsbescheid der Regierung von

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. März 2015 - 6 BV 14.280

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 10. Dezember 2013 - RN 4 K 12.1943 - wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. D

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. März 2018 - M 28 K 17.1289

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 10. Juli 2014 - 2 K 13.1159

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

Tenor I. Der Vorausleistungsbescheid der Beklagten vom 19. April 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamts ... vom 1. Juli 2013 wird insoweit aufgehoben, als eine höhere Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Sept. 2014 - 6 ZB 14.888

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 11. März 2014 - RN 4 K 13.1994 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2015 - 6 ZB 13.978

bei uns veröffentlicht am 23.02.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 13. März 2013 - W 2 K 11.32 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. Jan. 2015 - Au 2 K 14.1739

bei uns veröffentlicht am 22.01.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin we

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Okt. 2014 - 3 K 13.967

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2015 - 6 N 14.1743

bei uns veröffentlicht am 11.12.2015

Gründe Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Aktenzeichen: 6 N 14.1743 Im Namen des Volkes Urteil vom 11. Dezember 2015 6. Senat Sachgebietsschlüssel: 1131 Hauptpunkte: Erschließungsbeitragsrecht A

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2016 - 6 ZB 15.2786

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 12. November 2015 - RN 2 K 14.701 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsve

Verwaltungsgericht München Beschluss, 10. Feb. 2015 - M 2 S 14.5356

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs und der Klage gegen den Vorausleistungsbescheid der Antragsgegnerin vom ... Juni 2014 in der Fassung des Änderungsbescheids vom ... November 2014 für das Grundstück FlNr. ... (Gemark

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Jan. 2015 - M 2 K 14.4463

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 2 K 14.4463 Im Namen des Volkes Urteil vom 13. Januar 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1131 Hauptpunkte: Erschließungsbeitragsrecht

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. Sept. 2018 - W 3 K 16.669

bei uns veröffentlicht am 20.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 21. Okt. 2015 - B 4 K 13.558

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 21. November 2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheids des Landratsamts Lichtenfels vom 2. Juli 2013 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Zuziehung eine

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 20. März 2017 - W 3 S 17.16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.525,70 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragstelle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 01. Sept. 2016 - 6 ZB 16.798

bei uns veröffentlicht am 01.09.2016

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 3. März 2016 - AN 3 K 14.1562 und AN 3 K 14.1557 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsv

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. März 2017 - B 4 K 15.984

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor 1. Das Leistungsgebot im Bescheid der Beklagten vom 24.11.2014 in der Fassung des Bescheides vom 18.12.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landratsamtes Coburg vom 17.11.2015 in Höhe von 2.437,16 EUR wird aufgehoben,

Verwaltungsgericht München Urteil, 26. Jan. 2016 - M 2 K 14.5436

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 28. November 2011 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamts … vom 4. November 2014 werden aufgehoben, soweit ein Beitrag von mehr als 3.288,50 € festgesetzt wurde und der Kläger

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 20. Jan. 2016 - B 4 K 14.588

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung eines

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Apr. 2016 - M 2 K 16.115

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Juli 2018 - W 3 K 17.138

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Juli 2016 - W 3 K 15.28

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Jan. 2018 - M 28 S 17.2538

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 6. April 2017 in der Fassung des Bescheids vom 2. Mai 2017 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin hat die Kosten

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 20. Okt. 2016 - W 3 K 15.9

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 4. Oktober 2012 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war notwendig. III. Das Urteil ist

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 23. Feb. 2017 - AN 3 K 16.00103

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. … der Gemarkung … Mit Bescheid vom 15. Okt

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. Dez. 2017 - Au 2 K 16.1823, Au 2 K 16.1861, Au 2 K 16.1862, Au 2 K 16.1863, Au 2 K 16.1864

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten der Verfahren zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Juli 2016 - W 3 K 15.25

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 15. Aug. 2018 - 3 B 1085/18 HGW

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Antragsteller auferlegt. 3. Der Streitwert beträgt 2.191,25 EUR. Gründe 1 1. Der Antrag, 2 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Beitragsbes

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Juli 2018 - W 3 K 16.1156

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 31. Mai 2018 - 2 LB 2/17

bei uns veröffentlicht am 31.05.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 9. Kammer, Einzelrichterin – vom 8. November 2016 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Bescheid vom 8. Mai 2015 in Gestalt des Widerspru

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 06. Nov. 2017 - 6 A 11831/16

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Februar 2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Aug. 2017 - 6 A 11790/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Februar 2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens im zweiten Rechtszug zu tragen

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 09. März 2017 - 9 A 122/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Erschließungsbe

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 08. Nov. 2016 - 9 A 156/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Der Bescheid vom 08.05.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.08.2015 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 07.01.2016 wird aufgehoben, soweit er einen Erschließungsbeitrag von mehr als 263,72 € festsetzt. Im Übrigen wird die

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 08. Nov. 2016 - 17 K 4664/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Die Klägerin ist Eigentümerin der in Köln-I.         gelegenen Grundstücke Gemarkung X.        -T.           , Flur 0, Flurstücke 0000, 0000 und 00

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 16. Juni 2016 - 17 L 2405/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 9.915,80 Euro festgesetzt. 1Gründe 2Der Antrag der Antragstellerin, 3die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 17

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 12. Mai 2016 - 1 Bf 118/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. April 2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wie folgt geändert: Die Bescheide vom 30. Dezember 2009, 18. Januar 2010 und 5. Mai 2011 so

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. März 2016 - 15 A 1038/15

bei uns veröffentlicht am 14.03.2016

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 17. März 2015 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens. Der Streitwert wird für das Berufungszulassun

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 11. Jan. 2016 - 12 K 87/14

bei uns veröffentlicht am 11.01.2016

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 88 vom Hundert und die B

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Dez. 2015 - 9 C 27/14

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage A.straße im Gemeindegebiet de

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(1) Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der folgenden Vorschriften. (2) Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind 1. die öffentlichen zum Anbau...