Baugesetzbuch - BBauG | § 128 Umfang des Erschließungsaufwands

(1) Der Erschließungsaufwand nach § 127 umfasst die Kosten für

1.
den Erwerb und die Freilegung der Flächen für die Erschließungsanlagen;
2.
ihre erstmalige Herstellung einschließlich der Einrichtungen für ihre Entwässerung und ihre Beleuchtung;
3.
die Übernahme von Anlagen als gemeindliche Erschließungsanlagen.
Der Erschließungsaufwand umfasst auch den Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung. Zu den Kosten für den Erwerb der Flächen für Erschließungsanlagen gehört im Falle einer erschließungsbeitragspflichtigen Zuteilung im Sinne des § 57 Satz 4 und des § 58 Absatz 1 Satz 1 auch der Wert nach § 68 Absatz 1 Nummer 4.

(2) Soweit die Gemeinden nach Landesrecht berechtigt sind, Beiträge zu den Kosten für Erweiterungen oder Verbesserungen von Erschließungsanlagen zu erheben, bleibt dieses Recht unberührt. Die Länder können bestimmen, dass die Kosten für die Beleuchtung der Erschließungsanlagen in den Erschließungsaufwand nicht einzubeziehen sind.

(3) Der Erschließungsaufwand umfasst nicht die Kosten für

1.
Brücken, Tunnels und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen;
2.
die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen sowie von Landstraßen I. und II. Ordnung, soweit die Fahrbahnen dieser Straßen keine größere Breite als ihre anschließenden freien Strecken erfordern.

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Baugesetzbuch - BBauG | § 133 Gegenstand und Entstehung der Beitragspflicht


(1) Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden dürfen. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht f

Baugesetzbuch - BBauG | § 154 Ausgleichsbetrag des Eigentümers


(1) Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts se

Baugesetzbuch - BBauG | § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung


(1) Für vorhandene Erschließungsanlagen, für die eine Beitragspflicht auf Grund der bis zum 29. Juni 1961 geltenden Vorschriften nicht entstehen konnte, kann auch nach diesem Gesetzbuch kein Beitrag erhoben werden. (2) Soweit am 29. Juni 1961 zur

Baugesetzbuch - BBauG | § 135c Satzungsrecht


Die Gemeinde kann durch Satzung regeln 1. Grundsätze für die Ausgestaltung von Maßnahmen zum Ausgleich entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans,2. den Umfang der Kostenerstattung nach § 135a; dabei ist § 128 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Baugesetzbuch - BBauG | § 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags


(1) Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der folgenden Vorschriften. (2) Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind 1. die öffentli

Baugesetzbuch - BBauG | § 58 Verteilung nach Flächen


(1) Geht die Umlegungsstelle von dem Verhältnis der Flächen aus, hat sie von den eingeworfenen Grundstücken unter Anrechnung des Flächenabzugs nach § 55 Absatz 2 einen Flächenbeitrag in einem solchen Umfang abzuziehen, dass die Vorteile ausgeglichen

Baugesetzbuch - BBauG | § 57 Verteilung nach Werten


Geht die Umlegungsstelle von dem Verhältnis der Werte aus, so wird die Verteilungsmasse in dem Verhältnis verteilt, in dem die zu berücksichtigenden Eigentümer an der Umlegung beteiligt sind. Jedem Eigentümer soll ein Grundstück mindestens mit dem Ve

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97 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Okt. 2004 - V ZR 7/04

bei uns veröffentlicht am 22.10.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 7/04 Verkündet am: 22. Oktober 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Berichtigt durch Beschluß des Senats vom 9.11.2004 Geschäft

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Feb. 2000 - V ZR 61/99

bei uns veröffentlicht am 11.02.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 61/99 Verkündet am: 11. Februar 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtsho

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. März 2016 - B 4 K 14.675

bei uns veröffentlicht am 23.03.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um einen Erschließungsbeitrag.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 01. Apr. 2015 - AN 4 K 14.01708

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 7. Oktober 2014 wird insoweit aufgehoben, als auch eine Gebühr für die Bearbeitung des Bescheides von 4,50 EUR geltend gemacht wird. 2. Der Kläger trägt 9/10, die Beklagte trägt 1/10 der Kosten d

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 29. Okt. 2014 - B 4 K 12.276

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor 1. Die Vorausleistungsbescheide der Beklagten vom 23.02.2012 an die Klägerin zu 1 und den Kläger zu 2 werden aufgehoben, soweit darin jeweils ein höherer Betrag als 13.168,62 EUR festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgew

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Okt. 2015 - M 2 K 15.237

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Beschluss, 25. Apr. 2014 - 2 S 14.371

bei uns veröffentlicht am 25.04.2014

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 11.141,00 € festgesetzt. Gründe I. Der Antragstelle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2017 - 6 ZB 17.1143

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 26. April 2017 – RO 11 K 16.216 – wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahren

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 06. Juni 2019 - 6 B 19.246

bei uns veröffentlicht am 06.06.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 12. Juli 2018 - W 3 K 16.1156 - geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 16. November 2015 und der Widerspruchsbescheid der Regierung von

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Mai 2015 - M 2 K 14.4609

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 2 K 14.4609 Im Namen des Volkes Urteil vom 12. Mai 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1131 Hauptpunkte: Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; vorhand

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Mai 2015 - M 2 K 14.4608

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 2 K 14.4608 Im Namen des Volkes Urteil vom 12. Mai 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1131 Hauptpunkte: Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; vorhand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. März 2015 - 6 BV 14.280

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 10. Dezember 2013 - RN 4 K 12.1943 - wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. D

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. März 2018 - M 28 K 17.1289

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Aug. 2014 - 6 ZB 14.481

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 14. Januar 2014 - M 2 K 13.528 - wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tr

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Feb. 2015 - M 2 K 14.2430

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 2 K 14.2430 Im Namen des Volkes Urteil 24. Februar 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1131 Hauptpunkte: Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung;

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Nov. 2014 - Au 2 K 13.343

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 3. August 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Landratsamts ... vom 11. Februar 2013 wird insoweit aufgehoben, als ein höherer Beitrag als 2.639,37 EUR festgesetzt wird. Im Übrigen

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 27. Nov. 2014 - Au 2 K 13.342

bei uns veröffentlicht am 27.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2014 - 13a ZB 14.30122

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nic

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Juni 2016 - 6 ZB 15.2786

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tenor I. Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 12. November 2015 - RN 2 K 14.701 - wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsve

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 20. März 2017 - W 3 S 17.16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.525,70 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragstelle

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Apr. 2016 - M 2 K 15.2398

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor I. Der Bescheid der ... vom 16. November 2012 und der Widerspruchsbescheid der Regierung ... vom 30. April 2015 werden aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Zuziehung eines Bevollmäch

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Apr. 2016 - M 2 K 15.2002

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor I. Der Bescheid der ... vom 16. November 2012 und der Widerspruchsbescheid der Regierung ... vom 10. April 2015 werden aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Zuziehung eines Bevollmäch

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 20. Jan. 2016 - B 4 K 14.588

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung eines

Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Apr. 2016 - M 2 K 16.115

bei uns veröffentlicht am 15.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Juli 2016 - W 3 K 15.28

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Apr. 2016 - M 2 K 15.2003

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor I. Der Bescheid der Landeshauptstadt München vom 16. November 2012 und der Widerspruchsbescheid der Regierung von Oberbayern vom 10. April 2015 werden aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Di

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Juli 2015 - 6 ZB 13.2386

bei uns veröffentlicht am 22.07.2015

Tenor I. Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 2. Juli 2013 - M 2 K 13.965 - wird abgelehnt. II. Die Beklagte hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu trage

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 14. Juli 2016 - W 3 K 15.25

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Juli 2018 - W 3 K 16.1156

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 05. Juni 2018 - 6 A 11945/17

bei uns veröffentlicht am 05.06.2018

Tenor 1. Unter teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Trier vom 30. November 2016 wird die Beklagte zu 1) verurteilt, die Auflassung der im Grundbuch von S... verzeichneten Grundstücke Gemarkung S..., Blatt Nr. 898, Flur 1,

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 31. Mai 2018 - 2 LB 2/17

bei uns veröffentlicht am 31.05.2018

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts – 9. Kammer, Einzelrichterin – vom 8. November 2016 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Bescheid vom 8. Mai 2015 in Gestalt des Widerspru

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. März 2018 - 9 B 36/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich allein auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO stützt, bleibt ohne Erfolg. Die Fragen:

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. März 2018 - 9 B 35/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich allein auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO stützt, bleibt ohne Erfolg. Die Fragen:

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. März 2018 - 9 B 33/17

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich allein auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO stützt, bleibt ohne Erfolg. Die Fragen:

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Okt. 2017 - 9 B 62/16

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Okt. 2017 - 9 B 61/16

bei uns veröffentlicht am 23.10.2017

Gründe 1 Die Beschwerde, die sich auf die Zulassungsgründe der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) und der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 23. Aug. 2017 - 6 A 10578/17

bei uns veröffentlicht am 23.08.2017

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. November 2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz unwirksam. Im Üb

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 09. März 2017 - 9 A 122/14

bei uns veröffentlicht am 09.03.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Erschließungsbe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 07. März 2017 - 9 C 24/15

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag. Sie sind Eigentümer des Grundstücks "..." (Flurstücke ..., Flur ...) im Gebiet

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 07. März 2017 - 9 C 20/15

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Erschließungsanlage "Z.". Sie sind zu unterschiedlichen Anteilen Miteigentüm

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 07. März 2017 - 9 C 23/15

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag. Er ist Eigentümer des Grundstücks "..." (Flur ..., Flurstück ...) im Gebiet der

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 07. März 2017 - 9 C 22/15

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag. Sie ist Eigentümerin des Grundstücks "...“ (Flurstück ...) im Gebiet der Bekl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 07. März 2017 - 9 C 21/15

bei uns veröffentlicht am 07.03.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag. Sie ist Eigentümerin des Grundstücks "..." (Flur ..., Flurstück ...) im Gebie

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - 9 C 26/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage K.straße in der beklagten Landeshauptstadt D.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - 9 C 25/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage K.straße in der beklagten Landeshauptstadt D.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Nov. 2016 - 9 C 27/15

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage K.straße in der beklagten Landeshauptstadt D.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 08. Nov. 2016 - 9 A 156/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor Der Bescheid vom 08.05.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 03.08.2015 in Gestalt des Änderungsbescheides vom 07.01.2016 wird aufgehoben, soweit er einen Erschließungsbeitrag von mehr als 263,72 € festsetzt. Im Übrigen wird die

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 16. Juni 2016 - 15 A 392/15

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 2. Dezember 2014 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren a

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 24. Mai 2016 - 3 K 188/13

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag.2 Sie ist Eigentümerin des Grundstücks X, Flst.-Nr. X der Gemarkung X mit eine

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 12. Mai 2016 - 1 Bf 118/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. April 2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wie folgt geändert: Die Bescheide vom 30. Dezember 2009, 18. Januar 2010 und 5. Mai 2011 so

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(1) Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für Erschließungsanlagen einen Erschließungsbeitrag nach Maßgabe der folgenden Vorschriften. (2) Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind 1. die öffentlichen zum Anbau...
Geht die Umlegungsstelle von dem Verhältnis der Werte aus, so wird die Verteilungsmasse in dem Verhältnis verteilt, in dem die zu berücksichtigenden Eigentümer an der Umlegung beteiligt sind. Jedem Eigentümer soll ein Grundstück mindestens mit dem Verkehrswert...
(1) Geht die Umlegungsstelle von dem Verhältnis der Flächen aus, hat sie von den eingeworfenen Grundstücken unter Anrechnung des Flächenabzugs nach § 55 Absatz 2 einen Flächenbeitrag in einem solchen Umfang abzuziehen, dass die Vorteile ausgeglichen werden, die...