Baugesetzbuch - BBauG | § 135 Fälligkeit und Zahlung des Beitrags

(1) Der Beitrag wird einen Monat nach der Bekanntgabe des Beitragsbescheids fällig.

(2) Die Gemeinde kann zur Vermeidung unbilliger Härten im Einzelfall, insbesondere soweit dies zur Durchführung eines genehmigten Bauvorhabens erforderlich ist, zulassen, dass der Erschließungsbeitrag in Raten oder in Form einer Rente gezahlt wird. Ist die Finanzierung eines Bauvorhabens gesichert, so soll die Zahlungsweise der Auszahlung der Finanzierungsmittel angepasst, jedoch nicht über zwei Jahre hinaus erstreckt werden.

(3) Lässt die Gemeinde nach Absatz 2 eine Verrentung zu, so ist der Erschließungsbeitrag durch Bescheid in eine Schuld umzuwandeln, die in höchstens zehn Jahresleistungen zu entrichten ist. In dem Bescheid sind Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit der Jahresleistungen zu bestimmen. Der jeweilige Restbetrag ist mit höchstens 2 vom Hundert über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs jährlich zu verzinsen. Die Jahresleistungen stehen wiederkehrenden Leistungen im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 des Zwangsversteigerungsgesetzes gleich.

(4) Werden Grundstücke landwirtschaftlich oder als Wald genutzt, ist der Beitrag so lange zinslos zu stunden, wie das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebs genutzt werden muss. Satz 1 gilt auch für die Fälle der Nutzungsüberlassung und Betriebsübergabe an Familienangehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung. Der Beitrag ist auch zinslos zu stunden, solange Grundstücke als Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes genutzt werden.

(5) Im Einzelfall kann die Gemeinde auch von der Erhebung des Erschließungsbeitrags ganz oder teilweise absehen, wenn dies im öffentlichen Interesse oder zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist. Die Freistellung kann auch für den Fall vorgesehen werden, dass die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist.

(6) Weitergehende landesrechtliche Billigkeitsregelungen bleiben unberührt.

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Referenzen - Gesetze | § 393 AO 1977

§ 393 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 393 AO 1977 wird zitiert von 1 anderen §§ im Abgabenordnung.

Baugesetzbuch - BBauG | § 242 Überleitungsvorschriften für die Erschließung


(1) Für vorhandene Erschließungsanlagen, für die eine Beitragspflicht auf Grund der bis zum 29. Juni 1961 geltenden Vorschriften nicht entstehen konnte, kann auch nach diesem Gesetzbuch kein Beitrag erhoben werden. (2) Soweit am 29. Juni 1961 zur
§ 393 AO 1977 zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 247 Basiszinssatz


#BJNR001950896BJNE024003377 (1) Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gef

Abgabenordnung - AO 1977 | § 15 Angehörige


(1) Angehörige sind: 1. der Verlobte,2. der Ehegatte oder Lebenspartner,3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,4. Geschwister,5. Kinder der Geschwister,6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspar
§ 393 AO 1977 zitiert 1 andere §§ aus dem Abgabenordnung.

Baugesetzbuch - BBauG | § 10 Beschluss, Genehmigung und Inkrafttreten des Bebauungsplans


(1) Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung. (2) Bebauungspläne nach § 8 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. § 6 Absatz 2 und 4 ist entsprechend anzuwenden. (3) Die Er

Referenzen - Urteile | § 393 AO 1977

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51 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 393 AO 1977.

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Mai 2012 - IX ZR 175/11

bei uns veröffentlicht am 24.05.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 175/11 Verkündet am: 24. Mai 2012 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BauGB § 135 Abs. 1; BGB

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. März 2018 - M 28 K 17.1289

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar. Tatbe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Mai 2014 - 2 K 13.1281

bei uns veröffentlicht am 15.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger erwar

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 13. März 2014 - 3 K 12.711

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsle

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 23. Feb. 2017 - AN 3 K 16.00103

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin ist Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. … der Gemarkung … Mit Bescheid vom 15. Okt

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 09. Juni 2015 - Au 2 S 15.654

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 9. März 2015 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 11. Februar 2015 wird wiederhergestellt. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfa

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 14. Nov. 2018 - AN 3 K 17.02427

bei uns veröffentlicht am 14.11.2018

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 17. Mai 2017 in Form des Widerspruchbescheids vom 6. November 2017 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist insoweit vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 15. Aug. 2018 - 3 B 1085/18 HGW

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Antragsteller auferlegt. 3. Der Streitwert beträgt 2.191,25 EUR. Gründe 1 1. Der Antrag, 2 die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Beitragsbes

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 14. Mai 2018 - 2 K 2304/18

bei uns veröffentlicht am 14.05.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragsteller gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 12.12.2017 wird angeordnet.Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.Der Streitwert wird auf 460 EUR festgesetzt. Gründe

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 18. Aug. 2016 - 2 L 65/14

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von dem Beklagten die Erteilung einer denkmalrechtlichen Abbruchgenehmigung für das Vorderhaus auf dem Grundstück (E.) 5 in A-Stadt. 2 Sie ist Eigentümerin des 1.545 m2 großen Grundstücks (E.) 5 (Gemarkung A., F

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 12. Mai 2016 - 1 Bf 118/14

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. April 2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg wie folgt geändert: Die Bescheide vom 30. Dezember 2009, 18. Januar 2010 und 5. Mai 2011 so

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss, 31. März 2016 - 2 L 48/14

bei uns veröffentlicht am 31.03.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung einer Gebühr für die Entscheidung des Beklagten über einen Widerspruch gegen die Ablehnung eines Umverteilungsantrages. 2 Der Kläger ist, nachdem sein am 12.09.2006 gestellter Asylantrag dur

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Dez. 2015 - 9 C 27/14

bei uns veröffentlicht am 09.12.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage A.straße im Gemeindegebiet de

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2015 - 17 K 7898/13

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Vorausleistungsbescheide der Beklagten vom 27.11.2013 werden aufgehoben, soweit damit eine höhere Vorausleistung als -          49.540,23 € betreffend das Flurstück -          13.052,36 € betreffend das Flurstück -          3.863,50 € betr

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 28. Mai 2014 - 1 A 432/13

bei uns veröffentlicht am 28.05.2014

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 6. September 2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 1698/12 - wird zurückgewiesen.Die Kosten des Zulassungsverfahrens f

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 30. Jan. 2014 - 15 A 2566/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor Der Antrag wird abgelehnt.Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 6.559,79 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e :2Der zulässige Antrag hat keinen Erfolg.3Aus den mit dem Zulass

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 28. Nov. 2013 - 6 K 2696/12

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Der Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten vom 23. August 2012 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 28. Nov. 2013 - 6 K 2458/12

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Die Erschließungsbeitragsbescheide der Beklagten vom 23. August 2012 werden aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 28. Nov. 2013 - 6 K 2583/12

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor  Der Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten vom 23. August 2012 wird aufgehoben.  Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.  Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstrecku

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Nov. 2013 - 15 A 1114/11

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Das angegriffene Urteil wird geändert.Die Bescheide der Beklagten vom 21. November 2005 in der Fassung ihrer Widerspruchsbescheide vom 30. Mai 2007 und der Änderungen vom 14. Januar 2009 werden insgesamt aufgehoben.Die Beklagte trägt die Koste

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Nov. 2013 - 15 A 1036/11

bei uns veröffentlicht am 28.11.2013

Tenor Das angegriffene Urteil wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 21. November 2005 in der Fassung ihres Widerspruchsbescheids vom 30. Mai 2007 und der Änderung vom 14. Januar 2009 wird insgesamt aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten d

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 26. Nov. 2013 - 14 K 2293/13

bei uns veröffentlicht am 26.11.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Nov. 2013 - 2 B 60/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2013

Gründe 1 Die Beschwerde des Klägers hat mit der Maßgabe Erfolg, dass der Rechtsstreit gemäß § 133 Abs. 6 VwGO zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberv

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 08. Aug. 2013 - 15 A 2656/10

bei uns veröffentlicht am 08.08.2013

Tenor Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.Auf die Berufung der Beklagten wird das angefochtene Urteil geändert.Die Klage wird insgesamt abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Der Beschluss ist wegen d

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 02. Aug. 2013 - 3 B 240/13

bei uns veröffentlicht am 02.08.2013

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden den Antragstellern als Gesamtschuldnern auferlegt. 3. Der Streitwert beträgt 135,98 EUR. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten über die Heranziehung zu eine

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 16. Mai 2013 - 4 K 558/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung eines Bescheids über die Stundung des Abwasserbeitrags.2 Der Kläger ist zusammen mit seiner Schwester Erbe seiner 1

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 11. Apr. 2013 - 9 A 158/11

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit von Bescheiden, mit denen der Beklagte Beiträge für die Herstellung der zentralen Schmutzwasseranlage sowie Säumniszuschläge erhebt. 2 Der Kläger ist Eigentümer des 1.478 m² großen

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 22. Jan. 2013 - 2 B 169/12

bei uns veröffentlicht am 22.01.2013

Gründe I. 1 Der Antragsteller wendet sich gegen seine Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag für den Ausbau der Nebenanlagen der Ortsdurchfahrt der B 1 (… Weg) im Ortsteil A-Stadt. 2 Der Antragsteller, der eine Fleischrinderzucht mit eine

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 06. Juni 2012 - 7 B 68/11

bei uns veröffentlicht am 06.06.2012

Gründe I. 1 Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen den der Be

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Okt. 2011 - 9 B 83/11

bei uns veröffentlicht am 20.10.2011

Gründe 1 Die auf die Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO) gestützte Beschwerde kann

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 24. Feb. 2011 - 4 K 41/11.NW

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die endgültige Festsetzung eines Erschließungsbeit

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Dez. 2010 - 9 B 58/10

bei uns veröffentlicht am 14.12.2010

Gründe 1 Die auf den Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde kann keinen Erfolg haben.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 3/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Der im Jahre 1958 geborene Kläger war seit 1991 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 1/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Der im Jahre 1970 geborene Kläger war seit 1996 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 7/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Der im Jahre 1958 geborene Kläger war seit 1991 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 2/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Die im Jahre 1958 geborene Klägerin war seit 1991 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 86/08

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Der im Jahre 1961 geborene Kläger war seit 1995 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 4/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Der im Jahre 1967 geborene Kläger war seit 1996 als angestellter Lehrer im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten beschl

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 9/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Die im Jahre 1964 geborene Klägerin war seit 1991 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Juni 2010 - 2 C 5/09

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tatbestand 1 Die im Jahre 1966 geborene Klägerin war seit 1991 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Mai 2010 - 2 C 84/08

bei uns veröffentlicht am 27.05.2010

Tatbestand 1 Die im Jahre 1961 geborene Klägerin war seit 1991 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Mai 2010 - 2 C 85/08

bei uns veröffentlicht am 27.05.2010

Tatbestand 1 Die im Jahre 1963 geborene Klägerin war seit 1996 als angestellte Lehrerin im Schuldienst des Beklagten tätig. Nachdem die Landesregierung des Beklagten bes

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 23. Juli 2009 - 1 KN 13/08

bei uns veröffentlicht am 23.07.2009

Tenor Der Bebauungsplan Nr. 41 b der Antragsgegnerin wird für unwirksam erklärt, soweit im Gebiet SO 1 geschlossene Bauweise festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird der Normenkontrollantrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen die An

Verwaltungsgericht Koblenz Urteil, 15. Dez. 2008 - 4 K 73/08.KO

bei uns veröffentlicht am 15.12.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt einen Billigkeitserlass im Hinblic

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. Apr. 2008 - 1 S 2913/07

bei uns veröffentlicht am 24.04.2008

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Oktober 2006 - 7 K 2093/06 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Dez. 2005 - 8 S 314/03

bei uns veröffentlicht am 06.12.2005

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. November 2002 - 4 K 1034/00 - geändert. Der ablehnende Bescheid des Landratsamtes Karlsruhe vom 3. April 2000 wird aufgehoben und das beklagte Land verpfli

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 14. Nov. 2005 - 2 S 1884/03

bei uns veröffentlicht am 14.11.2005

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 18. November 2002 - 10 K 81/00 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vo

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Okt. 2005 - 2 K 4289/03

bei uns veröffentlicht am 26.10.2005

Tenor Die Klage wird mit der Maßgabe abgewiesen, dass der mit Bescheid vom 26.06.2003 festgesetzte Erschließungsbeitrag erst am 07.06.2005 fällig geworden ist. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der K

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 28. Jan. 2005 - 8 S 1826/04

bei uns veröffentlicht am 28.01.2005

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. März 2004 - 13 K 5319/02 - wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 23. März 2004 - 13 K 5319/02

bei uns veröffentlicht am 23.03.2004

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Absehen von der Beitragserhebung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Der Bescheid der Beklagten vom 05.12.2001 sowie deren Widerspruchsbeschei

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#BJNR001950896BJNE024003377 (1) Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist...
(1) Die Gemeinde beschließt den Bebauungsplan als Satzung. (2) Bebauungspläne nach § 8 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. § 6 Absatz 2 und 4 ist entsprechend anzuwenden. (3) Die Erteilung der...
(1) Angehörige sind: 1. der Verlobte,2. der Ehegatte oder Lebenspartner,3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,4. Geschwister,5. Kinder der Geschwister,6. Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,7...