Strafvorschriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 10 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 5, 9, 14 oder Absatz 3 Nummer 6, 9, 18, 21, 22, 26 bezeichnete vorsätzliche Handlung beharrlich wiederholt oder durch eine solche vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.
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- VerbraucherrechtAbnahme-Fiktions-Warner (Werkvertrag, Paragraf 640 BGB)Gilt Ihr Werk als abgenommen, obwohl Sie es nie abgenommen haben? Wer auf eine Abnahme-Aufforderung nicht reagiert, dem gilt das Werk nach Fristablauf als abgenommen (Paragraf 640 Abs. 2 BGB). Beim Verbraucher aber nur mit Textform-Hinweis. Der Warner rechnet die Frist und zeigt, was die Fiktion kippt.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- VerbraucherrechtBauhandwerkersicherung: Sicherheit vom Auftraggeber verlangen (§ 650f BGB)Der Auftraggeber zahlt nicht oder zieht die Zahlung hin? § 650f BGB gibt dem Unternehmer einen Anspruch auf Sicherheit — offene Vergütung plus 10 % Nebenforderungen. Behauptete Mängel mindern ihn nicht, und vertraglich ausschließen lässt er sich auch nicht.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
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