Bauproduktengesetz - BauPG 2013 | § 5 (weggefallen)

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Referenzen - Gesetze | § 480 BGB

§ 480 BGB zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 480 BGB zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Produktsicherheitsgesetz - ProdSG 2011 | § 7 CE-Kennzeichnung


(1) Für die CE-Kennzeichnung gelten die allgemeinen Grundsätze nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenha

Produktsicherheitsgesetz - ProdSG 2011 | § 5 Normen und andere technische Spezifikationen


(1) Bei der Beurteilung, ob ein Produkt den Anforderungen nach § 3 Absatz 2 entspricht, können Normen und andere technische Spezifikationen zugrunde gelegt werden. (2) Bei einem Produkt, das Normen oder anderen technischen Spezifikationen oder Teile

Produktsicherheitsgesetz - ProdSG 2011 | § 4 Harmonisierte Normen


(1) Bei der Beurteilung, ob ein Produkt den Anforderungen nach § 3 Absatz 1 oder Absatz 2 entspricht, können harmonisierte Normen zugrunde gelegt werden. (2) Bei einem Produkt, das harmonisierten Normen oder Teilen dieser Normen entspricht, deren Fu

Referenzen - Urteile | § 480 BGB

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 480 BGB.

Landgericht Duisburg Urteil, 10. Nov. 2016 - 8 O 502/11

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor  Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbare

Landgericht Duisburg Urteil, 10. Nov. 2016 - 8 O 492/11

bei uns veröffentlicht am 10.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. 1Tatbestand 2Die Beklagte ist der we

Verwaltungsgericht Arnsberg Beschluss, 28. Okt. 2016 - 1 L 1531/16

bei uns veröffentlicht am 28.10.2016

Tenor Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird auf 50.000,- EUR festgeset

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 11. Mai 2011 - 8 S 93/11

bei uns veröffentlicht am 11.05.2011

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 9. Dezember 2010 - 13 K 4360/10 - geändert. Der Antrag wird abgelehnt Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. De