Bundesanstalt-Post-Gesetz - BAPostG | § 26c Satzung

(1) Die Satzung der Postbeamtenkrankenkasse regelt ihre Organisation und Verwaltung sowie ihre Leistungen und Beiträge.

(2) Soweit nicht die Wahrnehmung von Aufgaben der Grundversicherung berührt ist, kann die Satzung der Postbeamtenkrankenkasse dazu ermächtigen, juristische Personen des Privatrechts zu gründen und zu betreiben, wenn dies geeignet erscheint, den Aufgaben der Postbeamtenkrankenkasse und der Reduzierung der Finanzierungslasten zu dienen. Personalwirtschaftlich darf dies nicht zu Lasten der Beschäftigung des bei der Postbeamtenkrankenkasse eingesetzten Personals gehen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 135a SGB 5

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | § 135a SGB 5

Urteil einreichen

6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 135a SGB 5.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Mai 2017 - 2 S 1826/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16. November 2010 - 12 K 4719/09 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Der K

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 20. Mai 2016 - 2 K 4409/15

bei uns veröffentlicht am 20.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Bewilligung weiterer Kassenleistungen zum Ersatz ihrer Aufwendungen für die Beschaffung eines Antiepilep

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. Nov. 2011 - 2 S 2295/10

bei uns veröffentlicht am 24.11.2011

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 01. September 2010 - 12 K 629/10 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. Nov. 2011 - 2 S 2240/11

bei uns veröffentlicht am 24.11.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Januar 2011 - 8 K 2529/10 - geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Auskunft über die ihrem früheren Mitglied Herrn XXX geleisteten Erstattunge

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 24. Nov. 2011 - 2 S 2241/11

bei uns veröffentlicht am 24.11.2011

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19. Januar 2011 - 8 K 2530/10 - aufgehoben, soweit es den Klageantrag 1 betrifft, und das Verfahren insoweit an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. Die Ent

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 10. Mai 2010 - 13 S 2825/09

bei uns veröffentlicht am 10.05.2010

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 20. Mai 2009 - 12 K 4653/07 - geändert. Der mit Schreiben der Bezirksstelle Köln vom 27. September 2004 mitgeteilte Ausschluss