Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Befugnisübertragung

Zeitreise: 02.03.2023

Dem Bundesamt für Logistik und Mobilität wird die Befugnis übertragen, 1. Rechtsverordnungen nach § 3a Absatz 2 Satz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes, 2. Rechtsverordnungen nach § 4h Satz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzes und 3. Rechtsverordnungen nach § 4i Satz 1 des Bundesfernstraßenmautgesetzeszu erlassen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.