Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 15a Förderungshöchstdauer, Verordnungsermächtigung

(1) Die Förderungshöchstdauer entspricht vorbehaltlich der Absätze 1a und 1b der Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes oder einer vergleichbaren Festsetzung.

(1a) Für die Bestimmung der Förderungshöchstdauer sind Verlängerungen der Regelstudienzeit nicht zu berücksichtigen, die als Ausnahme von hochschulrechtlichen Vorgaben zur Berücksichtigung vorübergehender außergewöhnlicher Beeinträchtigungen des Lehrbetriebs festgesetzt werden.

(1b) Die Bundesregierung darf abweichend von Absatz 1 durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass die Förderungshöchstdauer über die Regelstudienzeit nach Absatz 1 hinaus um einen bestimmten Zeitraum verlängert wird, soweit der Studien- und Lehrbetrieb an Ausbildungsstätten gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 6 erheblich beeinträchtigt ist.

(2) Auf die Förderungshöchstdauer sind anzurechnen

1.
Zeiten, die der Auszubildende vor Förderungsbeginn in der zu fördernden Ausbildung verbracht hat,
2.
Zeiten, die durch die zuständige Stelle auf Grund einer vorangegangenen Ausbildung oder berufspraktischen Tätigkeit oder eines vorangegangenen Praktikums für die zu fördernde Ausbildung anerkannt werden,
3.
in Fällen der Förderung eines nach dem 31. Dezember 2007 aufgenommenen Masterstudiengangs nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 und 3 Zeiten, die der Auszubildende in einem gemäß § 7 Absatz 1a Nummer 1 als einem Bachelorabschluss entsprechend anerkannten einstufigen Studiengang über das achte Fachsemester hinaus verbracht hat.
Zeiten, in denen der Auszubildende eine Teilzeitausbildung durchgeführt hat, sind in Vollzeitausbildungszeiten umzurechnen. Legt der Auszubildende eine Anerkennungsentscheidung im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 nicht vor, setzt das Amt für Ausbildungsförderung die anzurechnenden Zeiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Umstände des Einzelfalles fest. Weicht eine spätere Anerkennungsentscheidung der zuständigen Stelle von der Festsetzung nach Satz 3 ab, so ist sie zu berücksichtigen, wenn der Auszubildende nachweist, dass er den Antrag auf Anerkennung zu dem für ihn frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt hat.

(3) Setzt ein Studiengang Sprachkenntnisse über die Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch oder Latein hinaus voraus und werden diese Kenntnisse von dem Auszubildenden während des Besuchs der Hochschule erworben, verlängert sich die Förderungshöchstdauer für jede Sprache um ein Semester. Satz 1 gilt für Auszubildende, die die Hochschulzugangsberechtigung vor dem 1. Oktober 2001 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet erworben haben, mit der Maßgabe, dass auch der Erwerb erforderlicher Lateinkenntnisse während des Besuchs der Hochschule zu einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer führt.

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Ausbildungsförderung / BAföG - Recht

20.10.2009

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Verwaltungsrecht

Studienzulassungsklage

23.01.2007

Hochschulrecht Verwaltungsrecht Rechtsanwalt Berlin Mitte

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 15 Förderungsdauer


(1) Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an. (2) Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung – einschließlich der unterrich

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten


(1) Vom fünften Fachsemester an wird Ausbildungsförderung für den Besuch einer Höheren Fachschule, Akademie oder einer Hochschule nur von dem Zeitpunkt an geleistet, in dem der Auszubildende vorgelegt hat 1. ein Zeugnis über eine bestandene Zwischenp
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Hochschulrahmengesetz - HRG | § 10 Studiengänge


(1) Die Studiengänge führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluß. Als berufsqualifizierend im Sinne dieses Gesetzes gilt auch der Abschluß eines Studiengangs, durch den die fachliche Eignung für einen beruflichen Vorbereitungsdienst
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 2 Ausbildungsstätten


(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von1.weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung, ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen,

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung


(1) Ausbildungsförderung wird für die weiterführende allgemeinbildende und zumindest für drei Schul- oder Studienjahre berufsbildender Ausbildung im Sinne der §§ 2 und 3 bis zu einem daran anschließenden berufsqualifizierenden Abschluss geleistet, lä

Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG | § 5 Ausbildung im Ausland


(1) Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbild

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Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 07. Jan. 2016 - W 3 K 13.614

bei uns veröffentlicht am 07.01.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der Kläger studiert seit dem Wintersemester 2009/201

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 19. Jan. 2017 - AN 2 S 16.02378

bei uns veröffentlicht am 19.01.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 9. Dezember 2016 gegen den Bescheid der Friedrich-Alexander-Universität vom 7. November 2016 wird wiederhergestellt. 2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Ve

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Jan. 2015 - Au 3 K 14.1776

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe für seine Klage, die auf die Bewilligu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 14. Jan. 2015 - 12 C 14.2813

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. Gründe Die zulässige Beschwerde, der das Verwaltungsgericht nicht abgeholfen hat, ist unbegründet. Dabei kann dahinstehen, ob

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 23. Okt. 2014 - 2 K 13.00319

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die am ...1979 geborene Klägerin studiert seit dem Wintersemester 2010/20

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Okt. 2015 - M 15 K 15.2827

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger da

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Okt. 2015 - AN 2 K 14.00455

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Neufestsetzung von Leistungen nach dem

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Sept. 2016 - AN 2 K 16.00111

bei uns veröffentlicht am 19.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Die Klägerin begehrt die Bewilligung von Ausbildungsförderung zum Abschlu

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Dez. 2016 - M 15 K 15.5789

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 16. Juli 2015 - Au 3 K 15.385

bei uns veröffentlicht am 16.07.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe für seine Klage, die auf die Bewilligu

Sozialgericht Bayreuth Urteil, 01. Juni 2016 - S 9 AS 900/13

bei uns veröffentlicht am 01.06.2016

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 25. Juli 2013 in der Fassung des Bescheides vom 5. August 2013 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. August 2013 und 26. August 2013 wird unter Berücksichtigung des Teilanerkenntnis

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Beschluss, 06. Nov. 2018 - 7 B 126/18

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt. Gründe I. 1 Die Antragstellerin begehrt im Eilverfahr

Schleswig Holsteinisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 17. Mai 2018 - 3 LB 14/17

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

Tenor Das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 15. Kammer, Berichterstatter - vom 21. April 2016 wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge. Gerichtskosten

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 05. Apr. 2018 - 6 A 344/16

bei uns veröffentlicht am 05.04.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt Ausbildungsförderung zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen für den Zeitraum von April bis September 2016, der sich unmittelbar an ihre Förderungshöchstdauer anschloss. 2 Die Klägerin studierte Wass

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 15. März 2017 - 5 K 5443/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2017

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 14.09.2015 und dessen Widerspruchsbescheid vom 29.10.2015 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin für Oktober und November 2015 Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe zu bewilligen.Der

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 12. Dez. 2016 - 6 A 391/15

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tatbestand 1 Der Klägerin wurde mit Bescheid des Beklagten vom 28. Oktober 2011 für den Bewilligungszeitraum Oktober 2011 bis September 2012 antragsgemäß Ausbildungsförderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz – BAföG – in Höhe von 783,- €

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 19. Okt. 2016 - 6 A 1685/14

bei uns veröffentlicht am 19.10.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. 2 Der seit April 2013 unter der Teilnehmer

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Okt. 2016 - 25 K 5486/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Feststellungs- und Rückzahlungsbescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 10. Mai 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. August 2015 verpflichtet, die Förderungshöchstdauer auf das En

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Aug. 2016 - 5 C 54/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Rücknahme einer negativen und stattdessen die Erteilung einer positiven Leistungsbescheinigung nach § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 21. Juli 2016 - 22 L 746/16

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor 1.Der Antragsgegner wird im Weg der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für den Studiengang Ingenieurwissenschaften (Bachelor) an der Fachhochschule L.    (nun: TH L.    ) für den Bewilligungszeitraum 04/2016 bis 09/2016

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 50/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 33/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 25/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 53/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung des sogenannten kleinen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 24/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 52/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2016 - 5 C 30/15

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Gewährung des sogenannten großen Teilerlasses des als Darlehen erhaltenen Teils der Ausbildungsförderung.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 23. Juni 2016 - 5 K 2654/16

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller für den Bewilligungszeitraum April 2016 bis September 2016 vorläufig und unter dem Vorbehalt der Rückforderung Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 149/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Diese Entscheidung zitiert Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht werden folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt: a) Ist § 7 Abs. 1 Satz 2

Sozialgericht Mainz Vorlagebeschluss, 18. Apr. 2016 - S 3 AS 99/14

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Dem Bundesverfassungsgericht wird folgende Frage zur Entscheidung vorgelegt: Ist § 7 Abs. 5 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.2011 (BGBI. Teil I

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 23. Nov. 2015 - 12 A 2318/14

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin wird zugelassen. Die Kostenverteilung bleibt der Endentscheidung im Berufungsverfahren vorbehalten. 1Gründe: 2Die Zulassung beruht auf § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Das Zulassungsvorbringen begründet ernstliche Zweifel an

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 16. Nov. 2015 - 12 A 917/14

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor Das angefochtene Urteil wird geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 20. Mai 2015 - 7 K 1373/13

bei uns veröffentlicht am 20.05.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterleg

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 27. März 2015 - 2 E 1319/15

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin vorläufig von März 2015 bis September 2015, längstens bis zu einer be

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 05. Nov. 2014 - 2 K 373/12

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Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Ko

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 22. Sept. 2014 - 2 K 2118/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 21. November 2013 in der Fassung des Widerspruchsbescheids vom 18. März 2014 verpflichtet, der Klägerin für ihr Studium im Bachelor-Studiengang C. an der Hochschule D. für den Bewilligu

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Sept. 2014 - 12 S 274/14

bei uns veröffentlicht am 16.09.2014

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 13. November 2013 - 5 K 2056/12 - wird geändert. Die Bescheide des Beklagten vom 26. April 2012 und vom 22. Mai 2012 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 16. August 2012 werden, soweit diese al

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Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens. 1G r ü n d e : 2Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. 3Die entscheidungstragende Annahme des Verwaltungsgerichts, de

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 06. Feb. 2014 - 26 K 1960/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamts vom 27.09.2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.02.2013 verpflichtet, dem Kläger einen studiendauerabhängigen Teilerlass gemäß § 18b Abs. 3 S. 1 BAFöG zu ge

Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 04. Feb. 2014 - 2 K 3204/12

bei uns veröffentlicht am 04.02.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 17. Juli 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12. November 2012 verpflichtet, der Klägerin Ausbildungsförderung für das Studium im Bachelorstudiengang Soziale Arbeit an der Hoc

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 25. Sept. 2012 - 6 A 1373/09

bei uns veröffentlicht am 25.09.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Bundessozialgericht Urteil, 22. März 2012 - B 4 AS 102/11 R

bei uns veröffentlicht am 22.03.2012

Tenor Auf die Sprungrevision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 21. April 2011 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Sozialgericht

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 21. Juni 2011 - 1 BvR 2035/07

bei uns veröffentlicht am 21.06.2011

Tenor 1. § 18b Absatz 3 Satz 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz in der Fassung des Zwölften Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (12. BAföGÄndG) vom 22. Mai 1990 (Bu

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 19. Juli 2010 - 11 K 1094/10

bei uns veröffentlicht am 19.07.2010

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 30.09.2009 und dessen Widerspruchsbescheid vom 10.02.2010 werden aufgehoben. Der Beklagten wird verpflichtet, dem Kläger für die Zeit bis einschließlich 02/2010 Ausb

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 30. Juli 2008 - 10 K 2006/06

bei uns veröffentlicht am 30.07.2008

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt Ausbildungsförderung über die Förderungshöchstdauer hinau

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 11. Apr. 2008 - 7 K 1845/06

bei uns veröffentlicht am 11.04.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Die Klägerin begehrt Ausbildungsförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG (Hilfe zum Studie

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 01. Aug. 2007 - 1 K 537/07

bei uns veröffentlicht am 01.08.2007

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 19.09.2006 in der Gestalt dessen Widerspruchsbescheids vom 09.03.2007 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Ausbildungsfö

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