Ausbilder-Eignungsverordnung - AusbEignV 2009 | § 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
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Ausbilder-Eignungsverordnung Inhaltsverzeichnis
Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern:
- 1.
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, - 2.
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, - 3.
Ausbildung durchführen und - 4.
Ausbildung abschließen.
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1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Das Handlungsfeld nach § 2 Nummer 1 umfasst die berufs- und arbeitspädagogische Eignung, Ausbildungsvoraussetzungen zu prüfen und Ausbildung zu planen. Die Ausbilder und Ausbilderinnen sind dabei in der Lage, 1. die Vorteile und den Nutzen betrie
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2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 18/01/2012 00:00
BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 461/10 vom 18. Januar 2012 in der Betreuungssache Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 18. Januar 2012 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richterin Dr. Vézina, die Richter Dr. Klinkhamme
published on 08/12/2010 00:00
Tenor
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 10.12.2009 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen
3. Die Kosten des Rechtsstreits bei
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