Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
(1) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Soweit dieses Gesetz nichts anderes regelt, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt.
(2) Einem Ausländer ist eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU nach Artikel 2 Buchstabe b der Richtlinie 2003/109/EG zu erteilen, wenn
- 1.
er sich seit fünf Jahren mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält, - 2.
sein Lebensunterhalt und derjenige seiner Angehörigen, denen er Unterhalt zu leisten hat, durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist, - 3.
er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt, - 4.
er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt, - 5.
Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen und - 6.
er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
(3) Absatz 2 ist nicht anzuwenden, wenn der Ausländer
- 1.
einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 besitzt, der nicht auf Grund des § 23 Abs. 2 erteilt wurde, oder eine vergleichbare Rechtsstellung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union innehat und weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als international Schutzberechtigter anerkannt ist; Gleiches gilt, wenn er einen solchen Titel oder eine solche Rechtsstellung beantragt hat und über den Antrag noch nicht abschließend entschieden worden ist, - 2.
in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Antrag auf Anerkennung als international Schutzberechtigter gestellt oder vorübergehenden Schutz im Sinne des § 24 beantragt hat und über seinen Antrag noch nicht abschließend entschieden worden ist, - 3.
in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eine Rechtsstellung besitzt, die der in § 1 Abs. 2 Nr. 2 beschriebenen entspricht, - 4.
sich mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16a oder § 16b oder - 5.
sich zu einem sonstigen seiner Natur nach vorübergehenden Zweck im Bundesgebiet aufhält, insbesondere - a)
auf Grund einer Aufenthaltserlaubnis nach § 19c, wenn die Befristung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einer Verordnung nach § 42 Abs. 1 bestimmten Höchstbeschäftigungsdauer beruht, - b)
wenn die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis nach § 8 Abs. 2 ausgeschlossen wurde oder - c)
wenn seine Aufenthaltserlaubnis der Herstellung oder Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft mit einem Ausländer dient, der sich selbst nur zu einem seiner Natur nach vorübergehenden Zweck im Bundesgebiet aufhält, und bei einer Aufhebung der Lebensgemeinschaft kein eigenständiges Aufenthaltsrecht entstehen würde.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 14 §§.
wird zitiert von 5 anderen §§ im .
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 4 Erfordernis eines Aufenthaltstitels
(1) Ausländer bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Abkommens vom 12. September
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
(1) Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn 1. er nach § 44 einen Anspruch auf Teilnahme hat und a) sich nicht zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann oderb) zum Zeitpunkt der Erteilung e
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 9c Lebensunterhalt
Feste und regelmäßige Einkünfte im Sinne des § 9a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 liegen in der Regel vor, wenn 1. der Ausländer seine steuerlichen Verpflichtungen erfüllt hat,2. der Ausländer oder sein mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebender Ehegatte i
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 91c Innergemeinschaftliche Auskünfte zur Durchführung der Richtlinie 2003/109/EG
(1) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unterrichtet als nationale Kontaktstelle im Sinne des Artikels 25 der Richtlinie 2003/109/EG die zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, in dem der Ausländer die Rechtss
zitiert 9 andere §§ aus dem .
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 9 Niederlassungserlaubnis
(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.
(2) Einem Ausländer ist die Niederl
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden
(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergrup
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 8 Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
(1) Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn die zuständige Behörde dies bei einem seiner Zweckbestimmun
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
(1) Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbei
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
(1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 16b Studium
(1) Einem Ausländer wird zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er von der Bildungseinrichtung
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 19c Sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte
(1) Einem Ausländer kann unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn die Beschäftigungsverordnung oder eine zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt, dass der Auslän
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 42 Verordnungsermächtigung und Weisungsrecht
(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung (Beschäftigungsverordnung) mit Zustimmung des Bundesrates Folgendes bestimmen: 1. Beschäftigungen, für die Ausländer nach § 4a Absatz 2 Satz 1, § 16a Absatz 1 Satz 1, den §
Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 16a Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung
(1) Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung kann erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist
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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 12. Apr. 2019 - 10 ZB 19.275
bei uns veröffentlicht am 12.04.2019
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,- Euro festgesetzt.
Gründe
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 18. Apr. 2016 - W 7 K 15.152
bei uns veröffentlicht am 18.04.2016
Tenor
I. Ziffer 1 des Bescheids der Beklagten vom 20. Januar 2015 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Der Kläger und die Beklagte haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tragen.
III. Das Urtei
Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Okt. 2017 - M 12 K 17.728
bei uns veröffentlicht am 12.10.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte
Verwaltungsgericht München Urteil, 15. Feb. 2017 - M 25 K 16.4315
bei uns veröffentlicht am 15.02.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hin
Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 09. Juni 2015 - AN 5 K 15.00311, AN 5 S 15.00310
bei uns veröffentlicht am 09.06.2015
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
AN 5 K 15.00311, AN 5 S 15.00310
Beschluss
vom 9. Juni 2015
5. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 0600
Hauptpunkte:
Ehegattennachzug, Getrenntleben, Anspruch auf Aufen
Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 28. Jan. 2015 - B 4 K 14.794
bei uns veröffentlicht am 28.01.2015
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung oder Hin
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Sept. 2017 - 10 ZB 16.823
bei uns veröffentlicht am 27.09.2017
Tenor
I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
IV. Der Antrag
Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 28. Jan. 2016 - AN 5 K 15.00311
bei uns veröffentlicht am 28.01.2016
Gründe
Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach
AN 5 K 15.00311
Im Namen des Volkes
Urteil
28. Januar 2016
der 5. Kammer
Sachgebiets-Nr.: 0600
Hauptpunkte: Ehegattennachzug; Getrenntleben; Anspruch auf Aufe
Verwaltungsgericht München Urteil, 01. Juli 2017 - M 25 K 15.5908
bei uns veröffentlicht am 01.07.2017
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung
Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 27. Jan. 2014 - 7 K 13.364
bei uns veröffentlicht am 27.01.2014
Tenor
I.
Der Bescheid des Landratsamtes ... vom 6. Mai 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels unter Beachtung der Rechtsauffassung des Geri
Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Apr. 2015 - M 12 K 14.4513
bei uns veröffentlicht am 20.04.2015
Tenor
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Gründe
I.
Der Kläger ist ein am … geborener nigerianischer Staatsangehöriger (Bl. 1 d. Behördenakte - BA; Zahlen rechts oben). Er reiste Ende
Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Aug. 2017 - M 12 K 17.2339
bei uns veröffentlicht am 17.08.2017
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu
Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Okt. 2018 - M 25 K 18.1917
bei uns veröffentlicht am 24.10.2018
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Hö
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Juni 2016 - 19 ZB 15.737
bei uns veröffentlicht am 27.06.2016
Tenor
I.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsantragsverfahren wird abgelehnt.
II.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
III.
Der Kläger trägt die Kosten des Z
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 21. Aug. 2018 - 1 C 22/17
bei uns veröffentlicht am 21.08.2018
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung.
2
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Juli 2018 - 1 C 16/17
bei uns veröffentlicht am 12.07.2018
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, hilfsweise die Ausstellung einer Bescheinigung zum Nachweis eines unions
Verwaltungsgericht Hamburg Urteil, 10. Mai 2016 - 5 K 4857/15
bei uns veröffentlicht am 10.05.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden
Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 03. Mai 2016 - 2 E 1400/16
bei uns veröffentlicht am 03.05.2016
Tenor
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsteller zu gleichen Teilen.
Der Streitwert wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Apr. 2016 - 1 C 9/15
bei uns veröffentlicht am 26.04.2016
Tatbestand
1
Die im Mai 2013 in Deutschland geborene Klägerin begehrt die Verpflichtung der Beklagten zur Feststellung, dass sie deutsche Staatsangehörige ist.
Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Jan. 2016 - L 20 SO 132/13
bei uns veröffentlicht am 11.01.2016
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 16.01.2013 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
1Tatbestand:
2Die
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Dez. 2015 - 1 C 31/14
bei uns veröffentlicht am 17.12.2015
Tatbestand
1
Die Klägerin begehrt die Verpflichtung der Beklagten, eine ihr bereits erteilte Aufenthaltserlaubnis rückwirkend auf den Tag der Antragstellung auszustellen
Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Urteil, 15. Juni 2015 - 1 Bf 163/14
bei uns veröffentlicht am 15.06.2015
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26. August 2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen, soweit sich diese gegen die im Bescheid der Be
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Jan. 2015 - 7 A 10542/14
bei uns veröffentlicht am 22.01.2015
weitere Fundstellen ...
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 24. März 2014 die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Da
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2013 - 1 C 1/13
bei uns veröffentlicht am 10.12.2013
Tatbestand
1
Der 1979 geborene Kläger ist syrischer Staatsangehöriger. Er reiste im August 2000 mit einem Visum für ein Studium nach Deutschland ein und war in der Folge
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. März 2013 - 1 C 12/12
bei uns veröffentlicht am 19.03.2013
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Zugleich wendet er sich gegen mehrere Gebührenbescheide.
Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 14. Dez. 2011 - 1 L 1537/11.TR
bei uns veröffentlicht am 14.12.2011
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 € festgesetzt.
Gründe
I.
1
Der Antragsteller, der am ... 1979 geboren wurde und t
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 22. Juni 2011 - 1 C 5/10
bei uns veröffentlicht am 22.06.2011
Tatbestand
1
Die Klägerin, eine vietnamesische Staatsangehörige, begehrt die Erteilung eines Visums.
2
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 02. Feb. 2011 - 11 S 1198/10
bei uns veröffentlicht am 02.02.2011
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 2. März 2010 - 11 K 3469/09 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 20. Jan. 2011 - 11 S 1069/10
bei uns veröffentlicht am 20.01.2011
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt.Es wird gemäß Artikel 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu folgenden Fragen eingeholt:A. Zu Artikel 2, 3 und 7 der Unionsbürger-Richtlinie 2004/38/EG:1.) Ist insbesondere im L
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 16. Nov. 2010 - 1 C 21/09
bei uns veröffentlicht am 16.11.2010
Tatbestand
1
Der Kläger, ein 1971 geborener Staatsangehöriger aus Sri Lanka, erstrebt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen.
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Okt. 2010 - 1 C 19/09
bei uns veröffentlicht am 26.10.2010
Tatbestand
1
Der Kläger, ein irakischer Staatsangehöriger, begehrt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 02. Sept. 2010 - 1 B 18/10
bei uns veröffentlicht am 02.09.2010
Gründe
I.
1
Der Kläger zu 1, ein nach erfolglos gebliebenem Asylverfahren geduldeter in
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Apr. 2010 - 1 C 5/09
bei uns veröffentlicht am 13.04.2010
Tatbestand
1
Die Klägerin erstrebt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen.
2
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 24. Sept. 2009 - 2 A 287/08
bei uns veröffentlicht am 24.09.2009
Tenor
Unter entsprechender teilweiser Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29. August 2007 – 5 K 101/07 – und unter Aufhebung des Bescheides des Rechtsvorgängers des Beklagten vom 9. März 2005 in Gestalt des W
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 03. Aug. 2009 - 11 S 1056/09
bei uns veröffentlicht am 03.08.2009
Tenor
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 8. April 2009 - 8 K 4050/08 - wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 22. Juli 2009 - 11 S 2289/08
bei uns veröffentlicht am 22.07.2009
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. Januar 2008 - 1 K 748/06 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
D
Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 01. Sept. 2008 - 2 Ss 126/08
bei uns veröffentlicht am 01.09.2008
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil der 8. kleinen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 7. Mai 2008 aufgehoben.
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendi
Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 29. Jan. 2008 - 1 K 748/06
bei uns veröffentlicht am 29.01.2008
Tenor
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis vom 04.01.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 21.02.2006 verpflichtet, dem Kläger eine Niederlass
(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubni...
(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubni...
(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubni...
(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubni...
(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubni...
(1) Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubni...
(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine...
(1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln...
(1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln...
(1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln...
(1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln...
(1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln...
(1) Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. Es ermöglicht und gestaltet Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitisc...
(1) Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung kann erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die...
(1) Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung kann erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch die Beschäftigungsverordnung oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die...
(1) Einem Ausländer wird zum Zweck des Vollzeitstudiums an einer staatlichen Hochschule, an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er von der Bildungseinrichtung zugelassen...
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(1) Einem Ausländer kann unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn die Beschäftigungsverordnung oder eine zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt, dass der Ausländer zur...
(1) Einem Ausländer kann unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn die Beschäftigungsverordnung oder eine zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt, dass der Ausländer zur...
(1) Einem Ausländer kann unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn die Beschäftigungsverordnung oder eine zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt, dass der Ausländer zur...
(1) Einem Ausländer kann unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt werden, wenn die Beschäftigungsverordnung oder eine zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt, dass der Ausländer zur...
(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung (Beschäftigungsverordnung) mit Zustimmung des Bundesrates Folgendes bestimmen: 1. Beschäftigungen, für die Ausländer nach § 4a Absatz 2 Satz 1, § 16a Absatz 1 Satz 1, den §§ 16d, 16e...
(1) Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn die zuständige Behörde dies bei einem seiner Zweckbestimmung nach nur...
(1) Auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis finden dieselben Vorschriften Anwendung wie auf die Erteilung.
(2) Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn die zuständige Behörde dies bei einem seiner Zweckbestimmung nach nur...