Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz

(1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln 4 und 6 der Richtlinie bemessene Dauer des vorübergehenden Schutzes eine Aufenthaltserlaubnis erteilt.

(2) Die Gewährung von vorübergehendem Schutz ist ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 des Asylgesetzes oder des § 60 Abs. 8 Satz 1 vorliegen; die Aufenthaltserlaubnis ist zu versagen.

(3) Die Ausländer im Sinne des Absatzes 1 werden auf die Länder verteilt. Die Länder können Kontingente für die Aufnahme zum vorübergehenden Schutz und die Verteilung vereinbaren. Die Verteilung auf die Länder erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Solange die Länder für die Verteilung keinen abweichenden Schlüssel vereinbart haben, gilt der für die Verteilung von Asylbewerbern festgelegte Schlüssel.

(4) Die oberste Landesbehörde des Landes, in das der Ausländer nach Absatz 3 verteilt wurde, oder die von ihr bestimmte Stelle kann eine Zuweisungsentscheidung erlassen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, die Verteilung innerhalb der Länder durch Rechtsverordnung zu regeln, sie können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen; § 50 Abs. 4 des Asylgesetzes findet entsprechende Anwendung. Ein Widerspruch gegen die Zuweisungsentscheidung findet nicht statt. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Zuweisungsentscheidung erlischt mit Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1.

(5) Der Ausländer hat keinen Anspruch darauf, sich in einem bestimmten Land oder an einem bestimmten Ort aufzuhalten. Er hat seine Wohnung und seinen gewöhnlichen Aufenthalt an dem Ort zu nehmen, dem er nach den Absätzen 3 und 4 zugewiesen wurde.

(6) (weggefallen)

(7) Der Ausländer wird über die mit dem vorübergehenden Schutz verbundenen Rechte und Pflichten schriftlich in einer ihm verständlichen Sprache unterrichtet.

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zitiert oder wird zitiert von 22 §§.

wird zitiert von 7 §§ in anderen Gesetzen.

Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 10


(1) Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und handlungsfähig nach § 37 Absatz 1 Satz 1 oder gesetzlich vertreten ist, ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit gekl

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 23 Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer


(1) Ausländern, die sich im Inland tatsächlich aufhalten, ist Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfe zur Pflege nach diesem Buch zu leisten. Die Vorschriften des Vierten Kapitels bleiben

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 1 Leistungsberechtigte


(1) Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die 1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,1a. ein Asylgesuch geäußert haben und nicht die in den Nummern 1, 2 bis 5 und

AZR-Gesetz - AZRG | § 2 Anlaß der Speicherung


(1) Die Speicherung von Daten eines Ausländers ist zulässig, wenn er seinen Aufenthalt nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. (1a) Die Speicherung von Daten eines Ausländers ist zulässig, wenn ein Ausländer 1. ein Asylges
wird zitiert von 10 anderen §§ im .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 5 Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen


(1) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt in der Regel voraus, dass 1. der Lebensunterhalt gesichert ist,1a. die Identität und, falls er nicht zur Rückkehr in einen anderen Staat berechtigt ist, die Staatsangehörigkeit des Ausländers geklärt is

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 55 Bleibeinteresse


(1) Das Bleibeinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. eine Niederlassungserlaubnis besitzt und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat,2. eine Aufenthaltserlaubnis besitzt

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden


(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergrup

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 29 Familiennachzug zu Ausländern


(1) Für den Familiennachzug zu einem Ausländer muss1.der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU, Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte besitzen oder sich gemäß § 18e
zitiert 3 §§ in anderen Gesetzen.

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft


(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich1.aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 60 Auflagen


(1) Ein Ausländer, der nicht oder nicht mehr verpflichtet ist, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, und dessen Lebensunterhalt nicht gesichert ist (§ 2 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes), wird verpflichtet, an dem in der Verteilentscheidung nach §

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 50 Landesinterne Verteilung


(1) Ausländer sind unverzüglich aus der Aufnahmeeinrichtung zu entlassen und innerhalb des Landes zu verteilen, wenn das Bundesamt der zuständigen Landesbehörde mitteilt, dass 1. dem Ausländer Schutz nach den §§ 2, 3 oder 4 zuerkannt wurde oder die V
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 60 Verbot der Abschiebung


(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalit

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit


(1) Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot. Die Erwerbstätigkeit kann durch Gesetz beschränkt sein. Die Ausübung einer über das Verbot oder die Beschränkung hi

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Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Nov. 2016 - M 12 K 16.2271

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Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 20. Nov. 2014 - 3 K 1533/13

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 20. Nov. 2014 - 3 K 1510/13

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Gründe Finanzgericht Nürnberg 3 K 1510/13 Im Namen des Volkes Urteil NZB V B 1/15 In dem Rechtsstreit ... - Klägerin - gegen ... - Beklagte - wegen Kindergeld für Kind F hat der 3.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 02. Sept. 2015 - B 4 K 14.381

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung ode

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 25. Aug. 2017 - S 5 EG 24/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 8. Januar 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Juli 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Sept. 2015 - M 24 S 15.50529

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor I. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird abgelehnt. II. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird abgelehnt. III. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Verwaltungsgericht Hamburg Beschluss, 13. Feb. 2018 - 7 E 805/18

bei uns veröffentlicht am 13.02.2018

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe A. 1 Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anord

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 21. Apr. 2017 - 16 A 1543/16 As SN

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger sind befugt, die Vollstreckung gegen.

Bundessozialgericht Urteil, 10. Juli 2014 - B 10 EG 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 10.07.2014

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Finanzgericht Köln Urteil, 07. Mai 2014 - 14 K 2405/13

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tenor Unter Aufhebung des Bescheides vom 22. Oktober 2012 und der Einspruchsentscheidung vom 2. Juli 2013 wird die Beklagte verpflichtet, der Klägerin Kindergeld in gesetzlicher Höhe für ihre am .... August 2012 geborene Tochter für die Monate Augus

Bundesfinanzhof Beschluss, 26. März 2013 - III B 158/12

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Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist die Mutter von zwei am … November 1992 und … Oktober 1993 geborenen Kindern. Sie ist Staatsangehörige

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 25. März 2013 - S 11 EG 438/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen eines Zugunstenverfahrens die Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Bewilligung von Elterngeld auf den Antrag der Kläg

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Feb. 2013 - XI R 9/12

bei uns veröffentlicht am 19.02.2013

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Kindergeld für die Zeit vom 1. November 2003 bis 31. Oktober 2008 für die in den Jahren 1994, 1999 und 2001

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 04. Dez. 2012 - 1 BvL 4/12

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Bundesverfassungsgericht Beschluss, 10. Juli 2012 - 1 BvL 2/10, 1 BvL 3/10, 1 BvL 4/10, 1 BvL 3/11

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Tenor 1. § 1 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe b des Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Bundeserziehungsgeldgesetz) in der Fassung des Gesetzes zur Anspruchsberecht

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Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist serbischer Staatsbürger. Sein Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) war lediglich gedu

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Bundesfinanzhof Urteil, 07. Apr. 2011 - III R 72/09

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Tatbestand 1 I. Die aus Äthiopien stammende Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) lebt seit Juni 2003 mit ihrem Sohn in der Bundesrepublik Deutschland, seit November

Bundesfinanzhof Beschluss, 19. Jan. 2011 - III S 44/09 (PKH)

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Tatbestand 1 I. Die Klägerin, Revisionsklägerin und Antragstellerin (Klägerin) begehrt die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und die Beiordnung des Rechtsanwalts

Bundessozialgericht Urteil, 30. Sept. 2010 - B 10 EG 7/09 R

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bei uns veröffentlicht am 30.09.2010

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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Juli 2008 - 13 K 227/06

bei uns veröffentlicht am 22.07.2008

Tatbestand   1  Streitig ist, ob der Klägerin für die Monate nach der Geburt ihres Kindes, in denen sie die Voraussetzungen des § 62 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der seit dem 1. Januar 2006 geltenden Fassung nicht erfü

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 25. Apr. 2008 - 9 K 6051/07

bei uns veröffentlicht am 25.04.2008

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat. Die Berufung wird zugelass

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 26. Juli 2007 - 13 S 1078/07

bei uns veröffentlicht am 26.07.2007

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. Januar 2007 - 17 K 979/06 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. D

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 23. Okt. 2006 - 11 S 387/06

bei uns veröffentlicht am 23.10.2006

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 18. Januar 2006 - 9 K 1742/05 - geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers vom 20. Oktober 2005 - 9 K 1738/05 - gegen d

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 22. Feb. 2005 - 4 K 16/05

bei uns veröffentlicht am 22.02.2005

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klage zurückgenommen wurde. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Aufenthalts aus humanitären Gründen (§ 25 Abs. 5 AufenthG) zu erteilen. Der Besch

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 12. Jan. 2005 - 5 K 4301/04

bei uns veröffentlicht am 12.01.2005

Tenor Der Antragsgegner Nr. 2 wird verpflichtet, die Abschiebung des Antragstellers vorläufig auszusetzen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Gerichtskosten tragen der Antragsteller und der Antragsgegner Nr. 2 jeweils zur Hälfte. Der Antr

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(1) Ausländer sind unverzüglich aus der Aufnahmeeinrichtung zu entlassen und innerhalb des Landes zu verteilen, wenn das Bundesamt der zuständigen Landesbehörde mitteilt, dass 1. dem Ausländer Schutz nach den §§ 2, 3 oder 4 zuerkannt wurde oder die Voraussetzungen...