Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 23 Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden;
Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden

(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit; die Anordnung kann vorsehen, dass die zu erteilende Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit erlaubt oder diese nach § 4a Absatz 1 erlaubt werden kann.

(2) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden.

(3) Die Anordnung kann vorsehen, dass § 24 ganz oder teilweise entsprechende Anwendung findet.

(4) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann im Rahmen der Neuansiedlung von Schutzsuchenden im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestimmten, für eine Neuansiedlung ausgewählten Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge) eine Aufnahmezusage erteilt. Absatz 2 Satz 2 bis 4 und § 24 Absatz 3 bis 5 gelten entsprechend.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 34 §§.

wird zitiert von 8 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 62 Anspruchsberechtigte


(1) 1Für Kinder im Sinne des § 63 hat Anspruch auf Kindergeld nach diesem Gesetz, wer 1. im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder2. ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland a) nach § 1 Absatz 2 unbeschränkt ei

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG | § 1 Berechtigte


(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.Bei

Asylbewerberleistungsgesetz - AsylbLG | § 1 Leistungsberechtigte


(1) Leistungsberechtigt nach diesem Gesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die 1. eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen,1a. ein Asylgesuch geäußert haben und nicht die in den Nummern 1, 2 bis 5 und

AZR-Gesetz - AZRG | § 2 Anlaß der Speicherung


(1) Die Speicherung von Daten eines Ausländers ist zulässig, wenn er seinen Aufenthalt nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat. (1a) Die Speicherung von Daten eines Ausländers ist zulässig, wenn ein Ausländer 1. ein Asylges
wird zitiert von 22 anderen §§ im .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 60a Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung)


(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten oder von in sonstiger Weise

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 55 Bleibeinteresse


(1) Das Bleibeinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. eine Niederlassungserlaubnis besitzt und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat,2. eine Aufenthaltserlaubnis besitzt

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 30 Ehegattennachzug


(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn1.beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,2.der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und3.der Ausländera)eine Nied

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen


(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen: 1. Ablauf seiner Geltungsdauer,2. Eintritt einer auflösenden Bedingung,3. Rücknahme des Aufenthaltstitels,4. Widerruf des Aufenthaltstitels,5. Ausweisung des Ausländers,5a. Bekanntgabe einer Absc
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 68


(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer ob
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 68 Haftung für Lebensunterhalt


(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 24 Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz


(1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 4a Zugang zur Erwerbstätigkeit


(1) Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot. Die Erwerbstätigkeit kann durch Gesetz beschränkt sein. Die Ausübung einer über das Verbot oder die Beschränkung hi

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. März 2016 - 19 CS 14.1902

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. In Abänderung der Nrn. 2 und 3 des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses vom 18. August 2014 wird die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen die Bescheide vom 24. Februar 2014 angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Apr. 2016 - M 25 K 14.5400

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 22. Aug. 2018 - Au 6 E 18.1332

bei uns veröffentlicht am 22.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1999 in Afghanistan geborene

Verwaltungsgericht München Urteil, 06. Okt. 2016 - M 12 K 16.647

bei uns veröffentlicht am 06.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Jan. 2019 - 19 CE 18.1725

bei uns veröffentlicht am 30.01.2019

Tenor I. Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 26. Juli 2018 in den Nrn. I und II wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. II. Der Antragssteller trägt die Kosten des Verfahrens i

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Okt. 2016 - M 12 K 16.1829

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Okt. 2017 - 19 ZB 15.1731

bei uns veröffentlicht am 09.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. Sept. 2014 - 19 ZB 12.1010

bei uns veröffentlicht am 19.09.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Mai 2017 - M 12 K 16.2612

bei uns veröffentlicht am 11.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Jan. 2018 - 19 CS 17.1838

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe De

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Aug. 2014 - 19 CS 14.378

bei uns veröffentlicht am 13.08.2014

Tenor I. Die Beschwerde im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wird zurückgewiesen. II. Die Beschwerden gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfegesuche für das Klageverfahren und das Verfahren des einstweiligen Rec

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 20. Nov. 2014 - 3 K 1533/13

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Gründe Finanzgericht Nürnberg 3 K 1533/13 Im Namen des Volkes Urteil NZB V B 167/14 In dem Rechtsstreit ... - Klägerin - gegen ... - Beklagte - wegen Kindergeld für Kind S hat der

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 20. Nov. 2014 - 3 K 1510/13

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Gründe Finanzgericht Nürnberg 3 K 1510/13 Im Namen des Volkes Urteil NZB V B 1/15 In dem Rechtsstreit ... - Klägerin - gegen ... - Beklagte - wegen Kindergeld für Kind F hat der 3.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 06. Aug. 2014 - 19 CS 14.968

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 € festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Juli 2014 - 19 ZB 12.2521

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 24. Mai 2017 - B 3 K 17.31073

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist irakischer Staa

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2014 - 19 ZB 12.1807

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 19. März 2018 - 10 C 17.2591

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Mit ihrer Beschwerde verfolgt die Klägerin ihren in erster Instanz erfolglosen Antrag auf Bew

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Apr. 2018 - 11 ZB 18.30268

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor I. Der Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren sowie auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt. II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Okt. 2015 - M 24 K 15.3204

bei uns veröffentlicht am 09.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München M 24 K 15.3204 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. Oktober 2015 24. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserl

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 21. Okt. 2015 - B 4 K 14.278

bei uns veröffentlicht am 21.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am ...1988 geborene Kläger ist vietnamesischer Staat

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. März 2018 - M 24 S 17.2758

bei uns veröffentlicht am 08.03.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage wird angeordnet. II. Der Antragsgegner hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Gründe I. Die

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Mai 2018 - Au 6 K 17.345

bei uns veröffentlicht am 30.05.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Apr. 2014 - 22 K 12.30825

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 26. August 2010 verpflichtet, der Klagepartei die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 02. Sept. 2015 - B 4 K 14.381

bei uns veröffentlicht am 02.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung ode

Sozialgericht Augsburg Endurteil, 25. Aug. 2017 - S 5 EG 24/16

bei uns veröffentlicht am 25.08.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 8. Januar 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 4. Juli 2016 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zwischen

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 22. Sept. 2016 - B 4 S 16.547

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor 1. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am … gebo

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 03. Aug. 2017 - B 3 K 17.31531

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist irakischer Staa

Verwaltungsgericht München Beschluss, 20. Apr. 2015 - M 12 K 14.4513

bei uns veröffentlicht am 20.04.2015

Tenor Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. Gründe I. Der Kläger ist ein am … geborener nigerianischer Staatsangehöriger (Bl. 1 d. Behördenakte - BA; Zahlen rechts oben). Er reiste Ende

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. März 2014 - 5 K 13.02032

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der 1953 in Irkutsk/Russische Föderation geborene Kläger begehrt eine Aufnahmezusage als jüdischer Zuwanderer aus der

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 13. Feb. 2014 - 5 S 13.02082

bei uns veröffentlicht am 13.02.2014

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt: 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ...1957 in ... geborene Antragste

Verwaltungsgericht München Beschluss, 17. Nov. 2017 - M 12 K 17.2797

bei uns veröffentlicht am 17.11.2017

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt … … … * in … …, wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin ist irakische Staatsangeh

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 22. Jan. 2014 - 19 BV 13.1447

bei uns veröffentlicht am 22.01.2014

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens gesamtschuldnerisch. III. Hinsichtlich der Kosten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldn

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Okt. 2015 - L 5 KR 440/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 27. August 2013 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch der Berufung. III.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 23. Jan. 2014 - 1 K 13.30463

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 19. November 2013 wird in Nr. 3 und 4 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 7 AufenthG hinsichtlich der D

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Jan. 2014 - 10 ZB 13.987

bei uns veröffentlicht am 08.01.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000 Euro festgesetzt. G

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 06. Aug. 2015 - AN 5 K 14.01888

bei uns veröffentlicht am 06.08.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 5 K 14.01888 Im Namen des Volkes Urteil vom 6. August 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0600 Hauptpunkte: - Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen S

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Dez. 2016 - M 25 K 16.4621

bei uns veröffentlicht am 14.12.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Nov. 2018 - 19 C 18.752

bei uns veröffentlicht am 30.11.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Kosten werden nicht erstattet. Gründe Die Kläger verfolgen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Juli 2016 - 19 ZB 15.2120

bei uns veröffentlicht am 13.07.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsantragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsantragsverfahren wird auf 5.000,00 €

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 23. Juni 2015 - AN 5 K 15.00557

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 5 K 15.00557 Im Namen des Volkes Urteil vom 23. Juni 2015 5. Kammer Sachgebiets-Nr.: 0600 Hauptpunkte: kein Anspruch auf Aufnahme für nicht patriline

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Jan. 2018 - 19 CE 18.51

bei uns veröffentlicht am 22.01.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 27. Dezember 2017 in Nrn. 1 und 2 geändert. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, den Ant

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 11. Dez. 2018 - 5 K 2238/18

bei uns veröffentlicht am 11.12.2018

Tenor Der Bescheid vom 16. Februar 2018 wird aufgehoben, soweit das beklagte Jobcenter nach dem 31. Juli 2015 erbrachte Leistungen von der Klägerin zurückfordert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Job

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. März 2018 - 1 B 5/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Gründe 1 Die auf die Zulassungsgründe der Grundsatzbedeutung (1) und der Divergenz (2) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Bundesverfassungsgericht Ablehnung einstweilige Anordnung, 20. März 2018 - 2 BvR 1266/17

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin K… für das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechts

Verwaltungsgericht Halle Beschluss, 13. Feb. 2018 - 7 B 64/18 HAL

bei uns veröffentlicht am 13.02.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (Az.: 7 A 65/18 HAL) gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19. Januar 2018 wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten (Gebühren un

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 21. Apr. 2017 - 16 A 1543/16 As SN

bei uns veröffentlicht am 21.04.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger sind befugt, die Vollstreckung gegen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 01. März 2017 - 11 S 48/17

bei uns veröffentlicht am 01.03.2017

Tenor Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 12. Dezember 2016 - 5 K 124/16 - geändert. Die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs vom 11. Januar 2016 gegen den Bescheid des Landratsamts Rhe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Jan. 2017 - 1 C 10/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tatbestand 1 Die Kläger sind die Erben eines verstorbenen syrischen Staatsangehörigen (im Folgenden: Verpflichtungsgeber), der durch Abgabe von Verpflichtungserklärungen

Bundessozialgericht Urteil, 30. Juni 2016 - B 8 SO 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.06.2016

Tenor Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 1. Dezember 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ge

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(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat für einen Zeitraum von fünf Jahren sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt...
(1) Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben, es sei denn, ein Gesetz bestimmt ein Verbot. Die Erwerbstätigkeit kann durch Gesetz beschränkt sein. Die Ausübung einer über das Verbot oder die Beschränkung hinausgehenden...
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(1) Vor Erhebung der Anfechtungsklage sind Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungsakts in einem Vorverfahren nachzuprüfen. Einer solchen Nachprüfung bedarf es nicht, wenn ein Gesetz dies bestimmt oder wenn 1. der Verwaltungsakt von einer obersten...
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(1) Einem Ausländer, dem auf Grund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 2001/55/EG vorübergehender Schutz gewährt wird und der seine Bereitschaft erklärt hat, im Bundesgebiet aufgenommen zu werden, wird für die nach den Artikeln...
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