Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG | § 59 Versäumnisverfahren

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Arbeitsgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis

Gegen ein Versäumnisurteil kann eine Partei, gegen die das Urteil ergangen ist, binnen einer Notfrist von einer Woche nach seiner Zustellung Einspruch einlegen. Der Einspruch wird beim Arbeitsgericht schriftlich oder durch Abgabe einer Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt. Hierauf ist die Partei zugleich mit der Zustellung des Urteils schriftlich hinzuweisen. § 345 der Zivilprozeßordnung bleibt unberührt.

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Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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31/08/2017 18:07

Muss der Arbeitnehmer zu Beginn seiner Arbeit zunächst den Computer hochfahren, sich anmelden und Programme öffnen, gehört dies zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit.
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(1) Die Revisionsanträge und ihre Begründung sind spätestens binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, anzubringen. Die Revisionsbegründungsfrist verlängert sich, wenn d
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published on 01/08/2018 00:00

Tatbestand Die Parteien streiten um den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses. Am 16.5.2018 erging zu Gunsten des Klägers antragsgemäß Versäumnisurteil, nachdem für die ordnungsgemäß geladene Beklagte zum Gütetermin niemand erschien
published on 19/04/2018 00:00

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 19.12.2017 - 6 Ca 268/17 - aufgehoben. Die Sache wird an das Arbeitsgericht Regensburg zurückverwiesen. 2. Die Kostenentscheidung - auch übe
published on 25/09/2018 00:00

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 10. Oktober 2017 - 8 Sa 285/17 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefass
published on 25/09/2018 00:00

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 21. November 2017 - 8 Sa 477/17 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefas
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