Abgabenordnung - AO 1977 | § 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen

Die Steuervergünstigung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass

1.
eine Körperschaft einer anderen Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts Mittel für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke zuwendet. Mittel sind sämtliche Vermögenswerte der Körperschaft. Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Beabsichtigt die Körperschaft, als einzige Art der Zweckverwirklichung Mittel anderen Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts zuzuwenden, ist die Mittelweitergabe als Art der Zweckverwirklichung in der Satzung zu benennen,
2.
(weggefallen)
3.
eine Körperschaft ihre Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben aus der Vermögensverwaltung, ihre Gewinne aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ganz oder teilweise und darüber hinaus höchstens 15 Prozent ihrer sonstigen nach § 55 Absatz 1 Nummer 5 zeitnah zu verwendenden Mittel einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Vermögensausstattung zuwendet. Die aus den Vermögenserträgen zu verwirklichenden steuerbegünstigten Zwecke müssen den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecken der zuwendenden Körperschaft entsprechen. Die nach dieser Nummer zugewandten Mittel und deren Erträge dürfen nicht für weitere Mittelweitergaben im Sinne des ersten Satzes verwendet werden,
4.
eine Körperschaft ihre Arbeitskräfte anderen Personen, Unternehmen, Einrichtungen oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellt,
5.
eine Körperschaft ihr gehörende Räume einer anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts zur Nutzung zu steuerbegünstigten Zwecken überlässt,
6.
eine Stiftung einen Teil, jedoch höchstens ein Drittel ihres Einkommens dazu verwendet, um in angemessener Weise den Stifter und seine nächsten Angehörigen zu unterhalten, ihre Gräber zu pflegen und ihr Andenken zu ehren,
7.
eine Körperschaft gesellige Zusammenkünfte veranstaltet, die im Vergleich zu ihrer steuerbegünstigten Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung sind,
8.
ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert,
9.
eine von einer Gebietskörperschaft errichtete Stiftung zur Erfüllung ihrer steuerbegünstigten Zwecke Zuschüsse an Wirtschaftsunternehmen vergibt,
10.
eine Körperschaft Mittel zum Erwerb von Gesellschaftsrechten zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an Kapitalgesellschaften im Jahr des Zuflusses verwendet. Dieser Erwerb mindert die Höhe der Rücklage nach § 62 Absatz 1 Nummer 3.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen


(1) Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, 1. soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden mußte; 2. soweit die Herausgabe gemäß § 528 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs abgewendet worden ist; 3. s
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 55 Selbstlosigkeit


(1) Eine Förderung oder Unterstützung geschieht selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke - zum Beispiel gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke - verfolgt werden und wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben s

Abgabenordnung - AO 1977 | § 62 Rücklagen und Vermögensbildung


(1) Körperschaften können ihre Mittel ganz oder teilweise 1. einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig zu erfüllen;2. einer Rücklage für die beabsichtigte Wiederbeschaffung vo

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 25. Apr. 2016 - 7 K 1252/14

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin ist eine GmbH. Sie wurde am … 2010 durch notarielle Urkunde als gemeinnützige GmbH errich

Finanzgericht München Beschluss, 15. Jan. 2016 - 7 V 2906/15

bei uns veröffentlicht am 15.01.2016

Tatbestand I. Die Antragstellerin ist eine nicht rechtsfähige Stiftung, die mit Stiftungsgeschäft vom 30. November 2009 gegründet worden ist. Stifter ist P. Zweck der Stiftung ist die finanzielle Förderung der außerschulischen Aus-, Fo

Bundesfinanzhof Urteil, 22. März 2018 - X R 5/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. Januar 2016  9 K 3177/14 aufgehoben.

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 21. Dez. 2016 - 3 K 272/13

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert beträgt … €. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Klägerin wegen.

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Nov. 2016 - V R 53/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 20. August 2015  10 K 3553/13 aufgehoben.

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. Juni 2016 - 6 K 2803/15

bei uns veröffentlicht am 07.06.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darum, ob die Satzung des Klägers die gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Juni 2015 - I R 13/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 19. Dezember 2012  9 K 2399/07 K wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 11. Dez. 2014 - 3 K 323/12 Erb

bei uns veröffentlicht am 11.12.2014

Tenor Der Erbschaftsteuerbescheid vom 24.01.2011 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 03.01.2012 wird geändert und die Erbschaftsteuer nach Maßgabe der Entscheidungsgründe neu festgesetzt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berechnun

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Juli 2014 - X R 41/12

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tatbestand 1 I. Die Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 2005 geheiratet haben und zur Einkommensteuer zusammen veran

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Juni 2014 - I R 41/12

bei uns veröffentlicht am 25.06.2014

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), einer GmbH, die Gemeinnützigkeit für die Streitjahre (2005 und 2006)

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Nov. 2013 - I R 17/12

bei uns veröffentlicht am 27.11.2013

Tatbestand 1 I. Streitpunkt ist die Gemeinnützigkeit der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer im September 2002 (Streitjahr) von einem Landkreis als alleini

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Juni 2012 - I B 160/11

bei uns veröffentlicht am 12.06.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), ein e.V., wurde am 5. Februar 2004 gegründet. Er führte in 2005 eine Fernreise durch. Mit der Reiseplanung wurd

Bundesfinanzhof Beschluss, 12. Okt. 2010 - I R 59/09

bei uns veröffentlicht am 12.10.2010

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, betreibt seit 1990 eine Hochschule, die im Jahr 1994 als private Fachhochschule staatlich anerk

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 27. Mai 2010 - 6 K 1104/09

bei uns veröffentlicht am 27.05.2010

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist, ob Einnahmen aus einer Karnevalsveranstaltung dem steuerpflichtigen...

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 06. Dez. 2007 - 1 K 104/00

bei uns veröffentlicht am 06.12.2007

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darum, ob die Klägerin der Körperschaftsteuer(KSt)-Pflicht unterliegt. 2 Die Klägerin ist durch notariellen Vertrag vom 30. September 1997 gegründet worden. Das Stammkapital wird zu 90 % von der Stiftung

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(1) Körperschaften können ihre Mittel ganz oder teilweise 1. einer Rücklage zuführen, soweit dies erforderlich ist, um ihre steuerbegünstigten, satzungsmäßigen Zwecke nachhaltig zu erfüllen;2. einer Rücklage für die beabsichtigte Wiederbeschaffung von...