Abgabenordnung - AO 1977 | § 190 Zuteilungsverfahren

Abgabenordnung - AO 1977 | § 190 Zuteilungsverfahren
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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis

Ist ein Steuermessbetrag in voller Höhe einem Steuerberechtigten zuzuteilen, besteht aber Streit darüber, welchem Steuerberechtigten der Steuermessbetrag zusteht, so entscheidet die Finanzbehörde auf Antrag eines Beteiligten durch Zuteilungsbescheid. Die für das Zerlegungsverfahren geltenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.

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published on 28/11/2014 00:00

Tenor 1. Der Haftungsbescheid über Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer und Solidaritätszuschlag für 2006 vom 27. Dezember 2012 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18. Juni 2013 wird aufgehoben. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Be
published on 09/01/2013 00:00

Gründe 1 Die Beschwerde ist teils unzulässig, teils unbegründet, so dass sie insgesamt als unbegründet zurückzuweisen ist (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vo
published on 14/02/2012 00:00

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin), eine GmbH & Co. KG, ist zum 31. Dezember 2000 durch formwechselnde Umwandlung der G-GmbH entstanden.
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