Anfechtungsgesetz - AnfG 1999 | § 14 Vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel. Vorbehaltsurteil

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Liegt ein nur vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel des Gläubigers oder ein unter Vorbehalt ergangenes Urteil vor, so ist in dem Urteil, das den Anfechtungsanspruch für begründet erklärt, die Vollstreckung davon abhängig zu machen, daß die gegen den Schuldner ergangene Entscheidung rechtskräftig oder vorbehaltlos wird.

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published on 28/07/2015 00:00

Gründe Finanzgericht München Az.: 2 K 2935/12 IM NAMEN DES VOLKES Urteil Stichwort: Anfechtung unentgeltlicher Leistungen; Wertersatzbescheid In der Streitsache ... Klägeri
published on 27/09/2018 00:00

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published on 27/09/2018 00:00

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published on 09/11/2018 00:00

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