Anfechtungsgesetz - AnfG 1999 | § 14 Vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel. Vorbehaltsurteil
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Gesetz über die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Insolvenzverfahrens Inhaltsverzeichnis
Liegt ein nur vorläufig vollstreckbarer Schuldtitel des Gläubigers oder ein unter Vorbehalt ergangenes Urteil vor, so ist in dem Urteil, das den Anfechtungsanspruch für begründet erklärt, die Vollstreckung davon abhängig zu machen, daß die gegen den Schuldner ergangene Entscheidung rechtskräftig oder vorbehaltlos wird.
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published on 28/07/2015 00:00
Gründe
Finanzgericht München
Az.: 2 K 2935/12
IM NAMEN DES VOLKES
Urteil
Stichwort: Anfechtung unentgeltlicher Leistungen; Wertersatzbescheid
In der Streitsache
...
Klägeri
published on 27/09/2018 00:00
Tenor
1. Die Duldungsbescheide vom 2. Januar 2002 in Gestalt der Einspruchsentscheidungen vom 28. August 2017 und die zugehörigen Leistungsgebote vom 8. Dezember 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. August 2017, diese in
published on 27/09/2018 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Gründe
I.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines Duldungsbescheids und eines d
published on 09/11/2018 00:00
Tenor
Der Duldungsbescheid vom 26.06.2014 und die Einspruchsentscheidung vom 23.02.2016 werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. De
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