Aktiengesetz - AktG | § 394 Berichte der Aufsichtsratsmitglieder

Aufsichtsratsmitglieder, die auf Veranlassung einer Gebietskörperschaft in den Aufsichtsrat gewählt oder entsandt worden sind, unterliegen hinsichtlich der Berichte, die sie der Gebietskörperschaft zu erstatten haben, keiner Verschwiegenheitspflicht. Für vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, gilt dies nicht, wenn ihre Kenntnis für die Zwecke der Berichte nicht von Bedeutung ist. Die Berichtspflicht nach Satz 1 kann auf Gesetz, auf Satzung oder auf dem Aufsichtsrat in Textform mitgeteiltem Rechtsgeschäft beruhen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 18 SGG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 18 SGG

§ 18 SGG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 18 SGG wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbHG | § 52 Aufsichtsrat


(1) Ist nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, so sind § 90 Abs. 3, 4, 5 Satz 1 und 2, § 95 Satz 1, § 100 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und Abs. 5, § 101 Abs. 1 Satz 1, § 103 Abs. 1 Satz 1 und 2, §§ 105, 107 Absatz 3 Satz 2 und 3 und Absat
§ 18 SGG wird zitiert von 1 anderen §§ im Sozialgerichtsgesetz.

Aktiengesetz - AktG | § 395 Verschwiegenheitspflicht


(1) Personen, die damit betraut sind, die Beteiligungen einer Gebietskörperschaft zu verwalten oder für eine Gebietskörperschaft die Gesellschaft, die Betätigung der Gebietskörperschaft als Aktionär oder die Tätigkeit der auf Veranlassung der Gebiets

Referenzen - Urteile | § 18 SGG

Urteil einreichen

6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 18 SGG.

Vergabekammer Südbayern Beschluss, 15. Okt. 2015 - Z3-3/3194/1/36/05/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der Antragsgegnerin und der Beigeladenen notwendigen Auslagen.

Oberlandesgericht München Beschluss, 28. Aug. 2018 - 31 Wx 61/17

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor 1. Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts München, Registergericht vom 21.10.2016 wird zurückgewiesen. 2. Die Beschwerdeführerin hat dem Beteiligten zu 2) - Gerhard Schöner - dessen notwe

Amtsgericht München Beschluss, 21. Okt. 2016 - HRB 40823 (Fall 37)

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor 1. Der Antrag der Ko... AG vom 20.06.2016 auf Abberufung des Aufsichtsrats ... S... wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin. 3. Der Geschäftswert wird auf 60.000 EUR festgesetzt.

Bundesverfassungsgericht Urteil, 07. Nov. 2017 - 2 BvE 2/11

bei uns veröffentlicht am 07.11.2017

Tenor 1. Die Antragsgegnerin hat a) den Antragsteller zu 1. und die Antragstellerin zu 5. sowie den Deutschen Bundestag dur

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 10. Juni 2016 - 10 A 10878/15

bei uns veröffentlicht am 10.06.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 22. April 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.

Verwaltungsgericht Mainz Urteil, 22. Apr. 2015 - 3 K 1478/14.MZ

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen, einschließlich der außergerichtliche