bei uns veröffentlicht am 17.03.2015
Tatbestand
1
Die Klägerin ist ein in A-Stadt ansässiges Eisenbahn-Unternehmen, welches mit der DB Netz AG Pachtverträge über Strecken in geschlossen hat.
2
Auf Antrag der Klägerin vom 2.11.2006 erteilte der Beklagte ihr am 12.12.2006 die Genehmi