Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 7 (weggefallen)

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published on 19.10.2016 00:00

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sich
published on 03.03.2016 00:00

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Verteilung der Kosten von Anschlussweichen. 2
published on 28.01.2016 00:00

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer - vom 16. September 2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten
published on 18.01.2016 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Die Klägerin ist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Nach Ankündigung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) mit E-Mail vom 30.3.
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