Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 7 (weggefallen)
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published on 19/10/2016 00:00
Tenor
I.
Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sich
published on 03/03/2016 00:00
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten um die Verteilung der Kosten von Anschlussweichen.
2
published on 28/01/2016 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer - vom 16. September 2014 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten
published on 18/01/2016 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
1T a t b e s t a n d
2Die Klägerin ist ein Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Nach Ankündigung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA) mit E-Mail vom 30.3.
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