Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 18c Rechtswirkungen der Planfeststellung und der Plangenehmigung

Für die Rechtswirkungen der Planfeststellung und Plangenehmigung gilt § 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben:

1.
Wird mit der Durchführung des Plans nicht innerhalb von zehn Jahren nach Eintritt der Unanfechtbarkeit begonnen, so tritt er außer Kraft, es sei denn, er wird vorher auf Antrag des Trägers des Vorhabens von der Planfeststellungsbehörde um höchstens fünf Jahre verlängert.
2.
Vor der Entscheidung nach Nummer 1 ist eine auf den Antrag begrenzte Anhörung nach dem für die Planfeststellung oder für die Plangenehmigung vorgeschriebenen Verfahren durchzuführen.
3.
Für die Zustellung und Auslegung sowie die Anfechtung der Entscheidung über die Verlängerung sind die Bestimmungen über den Planfeststellungsbeschluss entsprechend anzuwenden.
4.
Wird eine Planergänzung oder ein ergänzendes Verfahren nach § 75 Absatz 1a Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes erforderlich und wird diese Planergänzung oder dieses ergänzende Verfahren unverzüglich betrieben, so bleibt die Durchführung des Vorhabens zulässig, soweit es von der Planergänzung oder dem Ergebnis des ergänzenden Verfahrens offensichtlich nicht berührt ist.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Allgemeines Eisenbahngesetz - AEG 1994 | § 39 Übergangsregelung für Planungen


(1) Vor dem 17. Dezember 2006 beantragte Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes in der ab dem 17. Dezember 2006 geltenden Fassung weitergeführt. § 11 Abs. 2 des Verkehrswegeplanungsbesch
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 75 Rechtswirkungen der Planfeststellung


(1) Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behör

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2016 - 22 A 15.40038

bei uns veröffentlicht am 12.12.2016

Tenor I. Die Klagen werden abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen haben die Klägerinnen je zur Hälfte zu tragen. III. Die Kostenentscheidung is

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 11. Juli 2016 - 22 A 15.40031

bei uns veröffentlicht am 11.07.2016

Tenor I. Soweit die Hauptbeteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. II. Die Beklagte wird verpflichtet, über die von der Klagepartei begehrte Ergänzung des Planf

Hamburgisches Oberverwaltungsgericht Beschluss, 15. Aug. 2018 - 1 Es 1/18.P

bei uns veröffentlicht am 15.08.2018

Tenor Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 1 gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 29. Dezember 2017 in der Fassung des Planergänzungsbeschlusses vom 28. März 2018 für das Vorhaben "Verlegung Bahnhof Hamburg-Altona" wird wi

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Apr. 2018 - 3 A 10/15

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tatbestand 1 Die Klägerinnen wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 16. Juli 2015 für das Vorhaben "Aus- und Neubaus

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Dez. 2017 - 3 A 8/15

bei uns veröffentlicht am 19.12.2017

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Änderung einer naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme eines Planfeststellungsbeschlusses.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - 3 A 3/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Januar 2014 für das Vorhaben "Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - 3 A 2/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Januar 2014 für das Vorhaben "Ausbaustrecke Nürnberg - Ebens

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - 3 A 4/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Januar 2014 für das Vorhaben "Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 09. Feb. 2017 - 3 C 9/15

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit der Herstellung drei neuer Kreuzungen von Eisenbahnstrecken und Bundesfernstraßen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Sept. 2016 - 3 A 5/15

bei uns veröffentlicht am 08.09.2016

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss der Beklagten vom 31. März 2014 für den zweigleisigen Ausbau und die Elektr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Mai 2016 - 3 C 2/15

bei uns veröffentlicht am 25.05.2016

Tatbestand 1 Die Klägerin, ein privates Eisenbahnunternehmen, wendet sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 16. November 2011 für das Vo

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 27. Juni 2014 - 16 D 31/13.AK

bei uns veröffentlicht am 27.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2. tragen die Kläger. Etwaige außergerichtliche Kosten der Beigeladenen zu 3. hat diese selbst zu tragen. Das Urteil i

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 07. Juni 2012 - 2 U 140/11 (Baul)

bei uns veröffentlicht am 07.06.2012

Tenor Die Berufung des Beteiligten zu 1) gegen das am 29.08.2011 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen. Gründe

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Jan. 2010 - 4 B 43/09

bei uns veröffentlicht am 26.01.2010

Gründe 1 Die Beteiligten streiten um die Ausübung eines Vorkaufsrechts durch die Beklagte hinsichtlich Teilflächen eines Grundstücks, das zu einem ehemaligen Güterbahnho

Referenzen

(1) Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche...