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Rechtsfragen

Versicherungsrecht

Anzeigepflichten, Obliegenheitsverletzung, Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit und Fälligkeit — das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Welche Folgen hat die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer?

Mit KI erstellt

Der Versicherungsnehmer hat nach § 19 Abs. 1 S. 1 VVG bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht, kann der Versicherer nach § 19 Abs. 2 VVG vom Vertrag zurücktreten; bei weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger Verletzung ist das Rücktrittsrecht nach § 19 Abs. 3 S. 1 VVG ausgeschlossen.

Einschlägige Normen

Maschinell geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Normtext.

Wann wird die Geldleistung des Versicherers fällig und wann kann man Abschlagszahlungen verlangen?

Mit KI erstellt

Geldleistungen des Versicherers sind nach § 14 Abs. 1 VVG fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen. Sind diese Erhebungen nicht bis zum Ablauf eines Monats seit der Anzeige des Versicherungsfalls beendet, kann der Versicherungsnehmer gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 VVG Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zu zahlen hat.

Einschlägige Normen

Maschinell geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Normtext.

Welche Auswirkungen hat die Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit auf den Versicherungsschutz?

Mit KI erstellt

Verletzt der Versicherungsnehmer eine vertragliche Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer nach § 28 Abs. 2 S. 1 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer gemäß § 28 Abs. 2 S. 2 VVG berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.

Einschlägige Norm

  • § 28 VVG — Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit

Maschinell geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Normtext.

Innerhalb welcher Frist kann ein Versicherungsvertrag widerrufen werden?

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Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung nach § 8 Abs. 1 S. 1 VVG innerhalb von 14 Tagen widerrufen; der Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung enthalten. Bei Lebensversicherungen beträgt die Widerrufsfrist gemäß § 152 Abs. 1 VVG abweichend von § 8 Abs. 1 S. 1 VVG 30 Tage.

Einschlägige Normen

  • § 8 VVG — Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers; Verordnungsermächtigung
  • § 152 VVG — Widerruf des Versicherungsnehmers

Maschinell geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Normtext.

Wann muss der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalls anzeigen?

Mit KI erstellt

Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalls, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, dem Versicherer nach § 30 Abs. 1 S. 1 VVG unverzüglich anzuzeigen. Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers einem Dritten zu, trifft gemäß § 30 Abs. 1 S. 2 VVG auch diesen die Anzeigepflicht.

Einschlägige Norm

  • § 30 VVG — Anzeige des Versicherungsfalles

Maschinell geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich bleibt der amtliche Normtext.