Grundsteuer: Bei ausgebliebenem Mietertrag rechtzeitig Erlass beantragen

bei uns veröffentlicht am04.05.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Baurecht und Vergaberecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Auf Antrag kann es zu einem Erlass der Grundsteuer bei privat vermieteten Immobilien sowie Gebäuden im Betriebsvermögen kommen. Die Steuer wird erlassen, wenn sich der normale Rohertrag bei bebauten Grundstücken, bezogen auf die Jahresrohmiete im Feststellungszeitpunkt, um mehr als 20 Prozent gemindert hat.

Liegen die Voraussetzungen vor, mindert sich die Grundsteuer um 80 Prozent der ausgebliebenen Einnahmen. Ein entsprechender Antrag für das Jahr 2006 wäre zwingend bis zum 31.3.2007 regelmäßig bei der jeweils zuständigen Gemeinde zu stellen. In Berlin ist das Finanzamt zuständig.

Den Vermieter darf an den Mietausfällen allerdings kein eigenes Verschulden treffen. So kann es beispielsweise zu einem Erlass kommen, wenn er bei Leerstandszeiten die Suche nach Mietern durch entsprechende Maßnahmen belegen kann oder aber außergewöhnliche Ereignisse wie Hochwasser zu Mietminderungen geführt haben.

Hinweis: Nicht mehr zu den Erlassgründen zählen Leerstandszeiten bei Ferienwohnungen oder solche, die aufgrund von Renovierungsarbeiten anfallen. Denn der Eigentümer hat diese Umstände selbst herbeigeführt oder einkalkuliert. Auch Mietausfälle aufgrund strukturell bedingter fehlender Mieternachfrage zählen nicht. Ob an dieser Einordnung allerdings auch in Zukunft festgehalten wird, ist fraglich. Der Bundesfinanzhof hat das Bundesministerium der Finanzen in einem entsprechenden Verfahren zum Beitritt aufgefordert (BFH, II R 5/05).

 

Show what you know!
Artikel schreiben

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Grundstücksrecht

Privates Baurecht: Hauskauf – Bei Schädlingsbefall im Gebälk ist Rücktritt trotz Gewährleistungsausschluss möglich

28.03.2019

Auch wenn Käufer und Verkäufer eines Hauses die Gewährleistung ausgeschlossen haben, kann erheblicher Schädlingsbefall in den Balken des Gebäudes ein Mangel sein, der zum Rücktritt berechtigt – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für privates Baurecht Berlin

Grundstücksrecht: Stadt verkauft gewidmetes Straßengrundstück als Privatgrundstück

13.07.2017

Verkauft eine Stadt ein teilweise gewidmetes Grundstück als Privatgrundstück, kann der Käufer nicht mehr von dem Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Gewährleistungsanspruch verjährt ist.
Grundstücksrecht

Amtswiderspruch gegen Vormerkung: Behauptung der Sittenwidrigkeit der Vereinbarung reicht nicht

01.12.2016

Wird vereinbart, dass bei Ehescheidung die Rückübertragung einer Immobilie verlangt werden kann, so kann kein Amtswiderspruch gegen die Vormerkung eingetragen werden.
Grundstücksrecht

Grundbuchrecht: Nachweis der Geschäftsfähigkeit im Grundbuchverfahren

01.12.2016

Das Grundbuchamt darf eine Auflassung nur eintragen, wenn deren Wirksamkeit nachgewiesen ist.
Grundstücksrecht

Wegerecht: Erlaubte Garage mit verbotener Zufahrt

27.03.2013

Grunddienstbarkeit für Garage erlaubt nicht automatisch auch die Zufahrt über ein fremdes Grundstück-OLG Hamm vom 22.11.12-Az:I-5 U 98/12
Grundstücksrecht