Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

bei uns veröffentlicht am12.02.2018

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Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors

Für die Gründung und die Registrierung einer GmbH ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 €. Für die Registrierung der Gesellschaft ist zunächst die Einzahlung mindestens der Hälfte des Stammkapitals (12.500 €) ausreichend.

 

Der Geschäftsführer einer GmbH braucht keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und kann auch in Russland ansässig sein. Vor der Beurkundung prüfen die Gründer der GmbH den Namen und den Unternehmensgegenstand auf Unterscheidbarkeit und Namens- und Markenrechte. Die deutschen Industrie- und Handelskammern sind den Gründern gerne bei der Prüfung behilflich.

 

Die Gründer unterschreiben zunächst bei dem Notar die Gründungsurkunde und der Geschäftsführer die Anmeldung der GmbH bei dem Handelsregister zur Registrierung der GmbH. Nach der Beurkundung bei dem Notar der Gründungsurkunde eröffnen sie ein Bankkonto für die GmbH in Gründung und zahlen das Stammkapital ein. Nach der Einzahlung belegen sie dem Notar die Einzahlung des Stammkapitals in der Regel durch die Vorlage eines Kontoauszuges.

 

Danach veranlasst der Notar die Registrierung der GmbH. Der vor der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister in ihrem Namen Handelnde haftet dafür persönlich (Handelndenhaftung).

 

Die Gesellschafter haften auch nach Eintragung für einen bei Handelsregistereintragung auf das Stammkapital entstandenen Fehlbetrag (Unterbilanzhaftung).

 

Der vorstehende kurze Überblick ersetzt eine professionelle, individuelle Beratung nicht. Bitte wenden Sie sich dafür an unser Büro.

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