Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Testament in Berlin
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Testament in Berlin, alphabetisch nach Namen.
- Rechtsgebiet
- Ort / Gericht
- Norm
- Anwalt / Kanzlei
- Fachbeitrag
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- Andreas Krahl, LL.M. (Wales)
- Rechtsanwalt Andreas Wichmann
- Rechtsanwalt Claus-Dieter Conrad
- Rechtsanwalt Daniel Ullrich
- Rechtsanwalt Dr.jur. Rolf-Peter Lukoschek
- Rechtsanwalt Edgaras Schartner
- Rechtsanwalt Eike-Heinrich Duhme
- Rechtsanwalt Gerald Budesheim
- Rechtsanwalt Gerd Wolfgang Moritz
- Rechtsanwalt Günter Jochum
- Rechtsanwalt Helge Lode
- Rechtsanwalt Johannes Engelmann
- Rechtsanwalt Karsten Reichelt
- Rechtsanwalt Klaus Piegeler
- Rechtsanwalt Markus Gerhard Hennig
- Rechtsanwalt Martin Zimmermann
- Rechtsanwalt Mathias Bröring
- Rechtsanwalt Matthias Dols
- Rechtsanwalt Norbert Tribowski
- Rechtsanwalt Rainer Sebel
- Rechtsanwalt Ralf Josef Dörner
- Rechtsanwalt René Wolf
- Rechtsanwalt Roland Kuckhoff
- Rechtsanwalt Udo Büdding
- Rechtsanwältin Claudia Köhler
- Rechtsanwältin Elisabeth Laaser-Hager
- Rechtsanwältin Johanna Eyser
- Rechtsanwältin Marion Strater-Neuhaus
- Rechtsanwältin Sabine Seip
- Rechtsanwältin Sarah Casto
- Rechtsanwältin Susanne Janssen
Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.
Kanzleien mit Testament in Berlin
Mit KI erstellt
Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Testament in Berlin
Im Bereich Testament in Berlin sind aktuell 31 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 3 Kanzleien mit ausgewiesenem Schwerpunkt oder Fachanwaltschaft verzeichnet. Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen Mandanten aus Berlin bundesweit vor allen deutschen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten (§ 78 Abs. 1 ZPO).
Weitere Rechtsgebiete in Berlin
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Begriffe im Rechtslexikon
Häufige Rechtsfragen im Bereich Testament
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung im Bereich Testament?
Sofern keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG). Ist der Mandant Verbraucher, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG jedoch höchstens 190 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.