Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Strafrecht in Lörrach
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Strafrecht in Lörrach, alphabetisch nach Namen.
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Für Strafrecht in Lörrach ist derzeit noch keine Anwältin und kein Anwalt mit diesem Tätigkeitsgebiet eingetragen.
Kanzleien mit Strafrecht in Lörrach
- Rechtsanwalt Sicco Birkholz
- Rechtsanwälte Dreyer & Maier in Bürogemeinschaft
- Rechtsanwalt Dieter Kupka
- Rechtsanwalt Bodo Kuhn | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Rechtsanwälte Dr. Hitzfeld & Kollegen Partnerschaft mbB
- Rechtsanwälte Dr. Claudia Seitz & Dr. Boris Riemer
- Rechtsanwalt Stefan Müller
- Rechtsanwalt Dr. rer. medic. Ralf Greinwald LL.M. | Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Strafrecht in Lörrach
Im Bereich Strafrecht in Lörrach sind aktuell 8 Kanzleien mit ausgewiesenem Tätigkeitsschwerpunkt erfasst. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Lörrach zuständig. Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen Mandanten aus Lörrach bundesweit vor allen deutschen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten (§ 78 Abs. 1 ZPO).
Im Strafverfahren leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren (§§ 152, 160 StPO). Erstinstanzliches Gericht ist bei Vergehen und Verbrechen mit einer Straferwartung bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe das Amtsgericht (§ 24 Abs. 1 und 2 GVG: Strafrichter bis zwei Jahre, Schöffengericht bis vier Jahre). Bei schwereren Straftaten und Kapitaldelikten ist erstinstanzlich die Große Strafkammer oder das Schwurgericht beim Landgericht zuständig (§ 74 Abs. 1 und 2 GVG).
Beschuldigte haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 Abs. 1 StPO) und zur Sache zu schweigen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO). In Fällen der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO — u. a. bei Verbrechensvorwurf, Untersuchungshaft oder Verhandlung vor dem Landgericht) wird ein Pflichtverteidiger bestellt (§ 141 StPO). Gegen einen Strafbefehl beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO).
Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Lörrach (justizadressen.nrw.de, allgemeiner Gerichtsstand (Auskunft, keine Feststellung), 30.08.2026, Zuordnung plz+name)
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Häufige Rechtsfragen im Bereich Strafrecht
Welche Frist gilt für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Der Angeklagte kann gegen einen Strafbefehl gemäß § 410 Abs. 1 Satz 1 StPO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben wird, steht er nach § 410 Abs. 3 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Wann liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) vor?
Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt nach § 140 Abs. 1 StPO unter anderem vor, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet, dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder gegen ihn Untersuchungshaft vollstreckt wird. Nach § 140 Abs. 2 StPO wird ein Verteidiger auch bestellt, wenn wegen der Schwere der Tat oder der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung geboten erscheint.