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Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet

Anwältinnen und Anwälte für Strafrecht in Eppelborn

Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Strafrecht in Eppelborn, alphabetisch nach Namen.

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StrafrechtEppelborn§ 137 StPO§ 140 StPO§ 410 StPOChristoph Mrziglod & Kollegen RechtsanwälteRechtsanwalt Claus Treutler | Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für ErbrechtStrafbefehlPflichtverteidigerStrafrecht · Eppelborn
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Kanzleien mit Strafrecht in Eppelborn

Mit KI erstellt

Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Strafrecht in Eppelborn

Im Bereich Strafrecht in Eppelborn sind aktuell 2 Kanzleien mit ausgewiesenem Tätigkeitsschwerpunkt erfasst. Ergänzend stehen im selben Gerichtsbezirk weitere Kanzleien in den Nachbarorten St. Wendel, Merchweiler, Illingen, Nonnweiler, Ottweiler zur Verfügung, da zugelassene Rechtsanwälte Mandanten aus Eppelborn bundesweit vor allen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten dürfen (§ 78 Abs. 1 ZPO).

Im Strafverfahren leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren (§§ 152, 160 StPO). Erstinstanzliches Gericht ist bei Vergehen und Verbrechen mit einer Straferwartung bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe das Amtsgericht (§ 24 Abs. 1 und 2 GVG: Strafrichter bis zwei Jahre, Schöffengericht bis vier Jahre). Bei schwereren Straftaten und Kapitaldelikten ist erstinstanzlich die Große Strafkammer oder das Schwurgericht beim Landgericht zuständig (§ 74 Abs. 1 und 2 GVG).

Beschuldigte haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 Abs. 1 StPO) und zur Sache zu schweigen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO). In Fällen der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO — u. a. bei Verbrechensvorwurf, Untersuchungshaft oder Verhandlung vor dem Landgericht) wird ein Pflichtverteidiger bestellt (§ 141 StPO). Gegen einen Strafbefehl beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO).

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Häufige Rechtsfragen im Bereich Strafrecht

Welche Frist gilt für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?

Der Angeklagte kann gegen einen Strafbefehl gemäß § 410 Abs. 1 Satz 1 StPO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben wird, steht er nach § 410 Abs. 3 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Wann liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) vor?

Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt nach § 140 Abs. 1 StPO unter anderem vor, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet, dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder gegen ihn Untersuchungshaft vollstreckt wird. Nach § 140 Abs. 2 StPO wird ein Verteidiger auch bestellt, wenn wegen der Schwere der Tat oder der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung geboten erscheint.

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