Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Strafrecht in Chemnitz
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Strafrecht in Chemnitz, alphabetisch nach Namen.
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- Fachbeitrag
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- Rechtsanwalt Andreas Erdös | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Andreas Georgi | Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Rechtsanwalt Andreas Martin Kohn | Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Dirk Nerger-Baumgart | Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Rechtsanwalt Frank Tippmann | Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Rechtsanwalt Gerald Scholz
- Rechtsanwalt Hagen Vetter | Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Hans-Ulrich Biernert | Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Harald Klemm
- Rechtsanwalt Hermann Frank | Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Jens Wündisch
- Rechtsanwalt Jürgen Renz | Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Kai Möckel
- Rechtsanwalt Lars Schönherr | Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Olaf W. Dietz | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Rechtsanwalt Patrick Scheinpflug | Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Thomas Leibner | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Rechtsanwalt Wolfgang Krauß | Fachanwalt für Steuerrecht
Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.
Kanzleien mit Strafrecht in Chemnitz
- Rechtsanwälte Wündisch u. Brazdil Rechtsanwälte
- Anwaltskanzlei Stehr - Rechtsanwalt Christian Weiss
- Harald Klemm Rechtsanwalt
- Schweppe · Möckel Rechtsanwälte
- Rechtsanwalt Olaf Busch
- Rechtsanwaltskanzlei Röthig
- Dr. Bock & Collegen
- Bartl & Kollegen
- Rechtsanwälte Georgi & Hartmann
- Rechtsanwalt Michael Neubert
- Rechtsanwälte Dr. Kühlwein, Fetzner, Pfannkuch & Kollegen
- Schmidt & Zorn Rechtsanwälte
- Rechtsanwältin Corny Weiß
- Rechtsanwalt Chemnitz | LSB Partner
- Krauss & Partner
- SFSK Law
- Rechtsanwalt Michael Großer
- Pfeifer & Kollegen
- Rechtsanwältin Monika Stevens | Fachanwältin für Arbeitsrecht
- ADAC Vertragsanwalt Robert Laun, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwalt Uwe Vogel
- Detlef Krause
- Dringenberg | Rechtsanwälte
- Rechtsanwalt Christoph Paus
- Nerger-Baumgart & Kollegen
- Anwaltskanzlei Häußler & Cegielka
- Dr. Gischke & Collegen
- Rechtsanwalt Thomas Braun | Fachanwalt für Familienrecht
- Rechtsanwalt Martin Kohlmann
- Rechtsanwalt Wolfgang J. Paul | Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Rechtsanwältin Petra Zähringer
- HOFFMANN & FRANKENN
- Rechtsanwalt Michael Dietz | Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Rechtsanwältin Bianca Belusa
- Rechtsanwältin Anja Zaspel-Rieger | Fachanwältin für Familienrecht
- Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen
- Rechtsanwalt Andreas Martin Kohn | Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Schulze & Greif | Partnerschaftsgesellschaft
- Rechtsanwältin Kerstin Börner
- Fachanwalt für Insolvenzrecht Norbert Wolko
- Poppa, Adamietz & Kollegen
- Rechtsanwältin Gabriele Krumpholz | Fachanwältin für Familienrecht
- Rechtsanwältin Heike Boldt
- Schwarz Rechtsanwälte
- Forum Partnerschaftsgesellschaft mbB
- Prager Ellen Rechtsanwältin
- Rechtsanwalt Lars Schönherr | Fachanwalt für Strafrecht
- Rechtsanwalt Andreas Hollin
- Döscher, Drosdek & Partner
- Anwaltskanzlei Förster & Saage GbR
- Kanzlei Frank
- Rechtsanwältin Susan Leithoff
- Rechtsanwälte Wiemer & Bruns
- Purschwitz Rechtsanwalt
- Tippmann, Otto, Sitz
- Schulte Anwaltskanzlei
Mit KI erstellt
Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Strafrecht in Chemnitz
Im Bereich Strafrecht in Chemnitz sind aktuell 18 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 56 Kanzleien mit ausgewiesenem Schwerpunkt oder Fachanwaltschaft verzeichnet. Für den allgemeinen Gerichtsstand vor Ort (§§ 12, 13 ZPO) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erstinstanzlich das Amtsgericht Chemnitz zuständig. Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen Mandanten aus Chemnitz bundesweit vor allen deutschen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten (§ 78 Abs. 1 ZPO).
Im Strafverfahren leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren (§§ 152, 160 StPO). Erstinstanzliches Gericht ist bei Vergehen und Verbrechen mit einer Straferwartung bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe das Amtsgericht (§ 24 Abs. 1 und 2 GVG: Strafrichter bis zwei Jahre, Schöffengericht bis vier Jahre). Bei schwereren Straftaten und Kapitaldelikten ist erstinstanzlich die Große Strafkammer oder das Schwurgericht beim Landgericht zuständig (§ 74 Abs. 1 und 2 GVG).
Beschuldigte haben in jeder Lage des Verfahrens das Recht, sich eines Verteidigers zu bedienen (§ 137 Abs. 1 StPO) und zur Sache zu schweigen (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO). In Fällen der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO — u. a. bei Verbrechensvorwurf, Untersuchungshaft oder Verhandlung vor dem Landgericht) wird ein Pflichtverteidiger bestellt (§ 141 StPO). Gegen einen Strafbefehl beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO).
Zuständiges Amtsgericht vor Ort: Amtsgericht Chemnitz (Landes-Gerichtsorganisationsgesetz, Stand 19.08.2026)
Weitere Rechtsgebiete in Chemnitz
- Zivilrecht in Chemnitz
- Arbeitsrecht in Chemnitz
- Verkehrsrecht in Chemnitz
- Wirtschaftsrecht in Chemnitz
- Medizin- und Arzthaftungsrecht in Chemnitz
- Familienrecht in Chemnitz
- Arzthaftungsrecht in Chemnitz
- Privates Baurecht und Werkvertragsrecht in Chemnitz
- Erbrecht in Chemnitz
- Insolvenz- und Sanierungsrecht in Chemnitz
- Verwaltungsrecht in Chemnitz
- Grundstücksrecht in Chemnitz
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Häufige Rechtsfragen im Bereich Strafrecht
Welche Frist gilt für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Der Angeklagte kann gegen einen Strafbefehl gemäß § 410 Abs. 1 Satz 1 StPO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen. Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben wird, steht er nach § 410 Abs. 3 StPO einem rechtskräftigen Urteil gleich.
Wann liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung (Pflichtverteidigung) vor?
Ein Fall der notwendigen Verteidigung liegt nach § 140 Abs. 1 StPO unter anderem vor, wenn die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet, dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder gegen ihn Untersuchungshaft vollstreckt wird. Nach § 140 Abs. 2 StPO wird ein Verteidiger auch bestellt, wenn wegen der Schwere der Tat oder der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung geboten erscheint.