Anwältinnen & Anwälte nach Rechtsgebiet
Anwältinnen und Anwälte für Mediation in Berlin
Anwältinnen und Anwälte mit dem Tätigkeitsgebiet Mediation in Berlin, alphabetisch nach Namen.
- Rechtsgebiet
- Ort / Gericht
- Norm
- Anwalt / Kanzlei
- Fachbeitrag
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- Rechtsanwalt Andreas Ingendoh
- Rechtsanwalt Asmus Eggert
- Rechtsanwalt Dr.jur. Lothar Franz
- Rechtsanwalt Kai Schulz
- Rechtsanwalt Marius Kimmling
- Rechtsanwalt Philipp Wagner
- Rechtsanwältin Constanze Krüger
- Rechtsanwältin Sabine Brückner
- Rechtsanwältin Tina von Kiedrowski
Die Zuordnung beruht auf Fachanwaltstiteln und auf den Angaben in den Profilen. Die Reihenfolge ist alphabetisch nach Namen.
Kanzleien mit Mediation in Berlin
- Dr. Lothar Franz
- Stelter Alexander Rechtsanwalt und Notar
- Dr. Philipp K. Wagner, LL.M.
- von Trott zu Solz Lammek
- Eggert & Partner Rechtsanwälte
- Büdding Legal - Rechtsanwaltskanzlei
- Fachanwalt Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Dennis Dietel
- Dr. Pürschel & Partner Rechtsanwälte - Notare - Mediator
- BODENHEIMER HERZBERG
- Ingrid Leder-Kappert
- RA Rainer Sebel
- Ecovis Fachanwälte für Arbeitsrecht
- Zukunftspartner® Rechtsanwalt und Mediator
- Grosse, Petersen & Franzen
- Mediationskanzlei Plassmann
- arno konnegen
- Rechtsanwältin & Notarin Sabine Seip, Fachanwältin für Familienrecht
- BKS Berlin Rechtsanwälte
- Natalia Bott
- Röttgen, Kluge & Hund PartG mbB
Mit KI erstellt
Rechtliche Orientierung, Gerichtsweg und Kosten im Mediation in Berlin
Im Bereich Mediation in Berlin sind aktuell 9 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie 20 Kanzleien mit ausgewiesenem Schwerpunkt oder Fachanwaltschaft verzeichnet. Zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dürfen Mandanten aus Berlin bundesweit vor allen deutschen Amts-, Land- und Fachgerichten vertreten (§ 78 Abs. 1 ZPO).
In Rechtsangelegenheiten im Bereich Mediation richtet sich die sachliche Zuständigkeit der Zivilgerichte grundsätzlich nach dem Streitwert: Bis 5.000 Euro entscheidet erstinstanzlich das Amtsgericht (§ 23 Nr. 1 GVG), ab einem Streitwert von 5.000,01 Euro das Landgericht (§ 71 Abs. 1 GVG). Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Unternehmenssitzes (§§ 12, 13, 17 ZPO) sowie besonderen Gerichtsständen wie dem Erfüllungsort (§ 29 ZPO) oder dem Ort der unerlaubten Handlung (§ 32 ZPO).
Vor dem Amtsgericht besteht in allgemeinen Zivilsachen kein Anwaltszwang, während vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten nach § 78 Abs. 1 ZPO zwingend eine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben ist. Die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre zum Jahresende ab Kenntnis von Anspruch und Schuldner (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Für Verbraucher ist die Gebühr eines ersten anwaltlichen Beratungsgesprächs ohne abweichende Vereinbarung nach § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG auf höchstens 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt.
Einschlägige gesetzliche Vorschriften
Begriffe im Rechtslexikon
Häufige Rechtsfragen im Bereich Mediation
Welches Gericht ist bei Streitigkeiten im Bereich Mediation zuständig?
Soweit keine Sonderzuständigkeit greift, entscheiden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten gemäß § 23 Nr. 1 GVG bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro erstinstanzlich die Amtsgerichte und ab 5.000,01 Euro gemäß § 71 Abs. 1 GVG die Landgerichte. Vor den Landgerichten müssen sich die Parteien nach § 78 Abs. 1 ZPO durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Was kostet eine anwaltliche Erstberatung im Bereich Mediation?
Sofern keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (§ 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 RVG). Ist der Mandant Verbraucher, beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gemäß § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG jedoch höchstens 190 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.