Oberlandesgericht Köln Beschluss, 28. Okt. 2013 - 6 W 181/13

ECLI:ECLI:DE:OLGK:2013:1028.6W181.13.00
28.10.2013

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Köln – 84 O 90/13 SH I – vom 21.08.2013 wird zurückgewiesen.

Die Schuldnerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.


123

ra.de-Urteilsbesprechung zu Oberlandesgericht Köln Beschluss, 28. Okt. 2013 - 6 W 181/13

Urteilsbesprechung schreiben

0 Urteilsbesprechungen zu Oberlandesgericht Köln Beschluss, 28. Okt. 2013 - 6 W 181/13

Referenzen - Gesetze

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 28. Okt. 2013 - 6 W 181/13 zitiert 1 §§.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 891 Verfahren; Anhörung des Schuldners; Kostenentscheidung


Die nach den §§ 887 bis 890 zu erlassenden Entscheidungen ergehen durch Beschluss. Vor der Entscheidung ist der Schuldner zu hören. Für die Kostenentscheidung gelten die §§ 91 bis 93, 95 bis 100, 106, 107 entsprechend.

Referenzen

Die nach den §§ 887 bis 890 zu erlassenden Entscheidungen ergehen durch Beschluss. Vor der Entscheidung ist der Schuldner zu hören. Für die Kostenentscheidung gelten die §§ 91 bis 93, 95 bis 100, 106, 107 entsprechend.