LGHH 312 O 499/16
Gericht
Tenor
Im Wege der einstweiligen Verfügung, der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, wird angeordnet:
1. Die Antragsgegnerin hat es zu unterlassen,
Zigaretten in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr zu bringen und/oder zu bewerben und/oder bewerben zu lassen, deren Filter eine Kapsel mit Menthol enthalten, mit der sich der Geruch und/oder Geschmack der Zigarette verändern lässt, indem durch Zerdrücken der Kapsel Menthol-Geschmack bzw. -Geruch freigesetzt wird.
2. Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Anordnung ein Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000.-, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht.
3. Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
5. Die Schutzschrift der Rechtsanwälte K. pp. vom 28.11.16 (393 AR 785/16) hat bei Beschlussfassung vorgelegen.