BVERFG 1 BvR 1164/07

bei uns veröffentlicht am22.02.2010

Gericht

Bundesverfassungsgericht

Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 30.000 € (in Worten: dreißigtausend Euro) festgesetzt.

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Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 12. Okt. 2017 - Au 2 K 17.397

bei uns veröffentlicht am 12.10.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Feb. 2018 - Au 2 K 17.206

bei uns veröffentlicht am 08.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger begehrt eine Neub

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 07. Okt. 2014 - Au 3 K 14.1030

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor I. Die Bescheide der Beklagten vom 17. Juni 2014 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, über die Anträge der Kläger jeweils vom 16. Juni 2014 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Bundesverfassungsgericht Beschwerdekammerbeschluss, 01. Okt. 2012 - 1 BvR 170/06 - Vz 1/12

bei uns veröffentlicht am 01.10.2012

Gründe I. 1 Die Verzögerungsbeschwerde richtet sich gegen die Dauer eines Verfassungsbeschwerde