Bundesgerichtshof Beschluss, 01. Dez. 2008 - I ZB 22/07
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beschlossen:
Bornkamm Schaffert Bergmann Kirchhoff Koch
AG Berlin-Köpenick, Entscheidung vom 07.06.2006 - 33 M 8007/02 -
LG Berlin, Entscheidung vom 05.02.2007 - 82 T 564/06 -
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