Amtsgericht Mettmann Beschluss, 16. Feb. 2016 - 22 C 91/16

ECLI: ECLI:DE:AGME1:2016:0216.22C91.16.00
published on 16/02/2016 00:00
Amtsgericht Mettmann Beschluss, 16. Feb. 2016 - 22 C 91/16
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Tenor

wird der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.

Der Verfahrenswert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.


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Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.

Einstweilige Verfügungen sind auch zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, sofern diese Regelung, insbesondere bei dauernden Rechtsverhältnissen zur Abwendung wesentlicher Nachteile

Annotations

Einstweilige Verfügungen in Bezug auf den Streitgegenstand sind zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustandes die Verwirklichung des Rechts einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte.

Einstweilige Verfügungen sind auch zum Zwecke der Regelung eines einstweiligen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis zulässig, sofern diese Regelung, insbesondere bei dauernden Rechtsverhältnissen zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erscheint.